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«Lex UBS»: Nach den USA lockert nun auch UK Regelungen – Druck auf die Schweiz nimmt zu

Die USA und Grossbrittannien lockern «Basel-III»-Umsetzung. Wie weit kann sich die Schweiz hier ein Alleingang leisten? (Bild: Adobe Stock)
Die USA und Grossbrittannien lockern «Basel-III»-Umsetzung. Wie weit kann sich die Schweiz hier ein Alleingang leisten? (Bild: Adobe Stock)

Einen Tag nach dem Lobbypaukenschlag der US-Verbände zieht London nach: Die Bank of England plant, die Kapitalanforderungen für den Handel von Investmentbanken deutlich abzuschwächen. USA, EU und UK bewegen sich koordiniert in dieselbe Richtung. Nur die Schweiz geht einen anderen Weg – und der wird teurer.

22.06.2026, 07:39 Uhr
Asset Management | Banken | Finanzplätze | Regulierung

Redaktion: asc

Der Dominoeffekt im globalen Basel-Regulierungsrahmen gewinnt an Tempo. Am 19. Juni kündigte die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England an, die Kapitalregeln für Handelsaktivitäten von Investmentbanken zu verwässern – explizit mit Verweis auf ähnliche Schritte in den USA und der EU. Es ist das bislang deutlichste Signal, dass die nach der Finanzkrise 2008 vereinbarten globalen Kapitalstandards in ihrer ursprünglichen Form politisch nicht mehr haltbar sind.

London folgt Washington – mit einem Tag Abstand

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Einen Tag zuvor – am 18. Juni, dem letzten Tag der Kommentarfrist – hatten ISDA, SIFMA und IIF, die drei mächtigsten Finanzlobbyverbände der Welt, ein gemeinsames Schreiben an die US-Aufsichtsbehörden Fed, FDIC und OCC eingereicht. Darin fordern sie weitere Lockerungen der FRTB-Kapitalregeln für den Handel mit US-Staatsanleihen und Repos – obwohl die Fed im März bereits Anpassungen angekündigt hatte, die die Kapitalanforderungen für Wall-Street-Banken im Schnitt um 4,8 Prozent senken würden.

Die PRA-Vorschläge sehen vor, die Kapitalanforderungen für schwer handelbare und schwer bewertbare Wertpapiere zu senken sowie die Überwachungsperioden zu verlängern. Die PRA schätzt, dass Banken, die eigene interne Modelle statt des Advanced Standardised Approach nutzen, ihre Kapitalanforderungen um rund ein Drittel oder 700 Millionen Pfund reduzieren könnten. Traders Union

Konkret plant die PRA unter anderem, die Überwachungsperiode für den sogenannten Profit-and-Loss-Attribution-Test von einem auf drei Jahre auszudehnen, um genügend Datenbasis für eine angemessene Kalibrierung zu schaffen. Zudem soll die Behandlung von Aktivitäten mit begrenzten Handelsdaten angepasst werden, um mehr interne Modellierung zu ermöglichen. Auch sollen Barrieren beim Übergang zur vollen IMA-Zulassung abgebaut werden, um zu verhindern, dass Kapitalanforderungen steigen, wenn Banken schrittweise auf interne Modelle umsteigen. Bank of England

Bemerkenswert ist die Konzentration der Betroffenen: Elf Banken übernehmen rund 95 Prozent der von den Regeln erfassten Kapitalmarktaktivitäten in Grossbritannien – mehr als zwei Drittel davon entfallen auf UK-Töchter ausländischer, vorwiegend amerikanischer Grossbanken. Die Lockerungen kommen damit primär Wall-Street-Instituten zugute, die in London operieren.

PRA-Chef Sam Woods formulierte es nüchtern: «Diese Regeln markieren das allerletzte Stück des Reform­programms, das zwischen dem Vereinigten Königreich und anderen grossen Jurisdiktionen nach der globalen Finanzkrise vereinbart wurde. Wir haben etwas mehr Zeit für die Umsetzung eingeräumt, um berücksichtigen zu können, wie sie anderswo implementiert wird.»

Im Klartext: London wartet ab, wie weit Washington geht – und passt sich dann an. Die Implementierung des internen Modellansatzes (IMA) soll auf den 1. Januar 2028 verschoben werden; die Konsultationsfrist läuft bis zum 18. September 2026.

Das koordinierte Zurückrudern

Was sich derzeit in der globalen Regulierungslandschaft abspielt, ist kein zufälliges Nebeneinander nationaler Entscheide. USA, EU und UK bewegen sich in einem – unausgesprochenen, aber faktisch koordinierten – Gleichschritt:

Die USA haben im März 2026 Anpassungen am «Basel Endgame» vorgelegt, die die Kapitalanforderungen für Grossbanken netto senken. Die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass die Gesamtkapitalmenge im Bankensystem bei Umsetzung der Vorschläge moderat sinken würde – obwohl die Niveaus wesentlich höher bleiben sollen als vor der Finanzkrise. Die EU hat einen temporären Multiplikator eingeführt, der den FRTB-bedingten Kapitalanstieg für bis zu drei Jahre neutralisiert. EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque betonte dabei: «Die EU wird sich nicht an einem ‹Race to the Bottom› beteiligen» – sieht aber gleichzeitig Handlungsbedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken zu sichern.

Die PRA ihrerseits stellt klar, dass ein Festhalten an den ursprünglichen Regeln «die Tiefe und Liquidität der britischen Grosshandelsmärkte verringern» und britische Banken gegenüber Konkurrenten in anderen Jurisdiktionen in einen strukturellen Wettbewerbsnachteil bringen könnte.

Die Schweiz: allein auf der Gegenspur

Während die drei grössten Finanzplätze der Welt die Kapitalschrauben lockern, steht die Schweiz als einzige bedeutende Jurisdiktion auf der Gegenspur. FINMA und Bundesrat haben die finalen Basel-III-Standards auf den 1. Januar 2025 vollumfänglich in Kraft gesetzt – zu einem Zeitpunkt, als EU, UK und USA bereits auf Verzögerung und Abschwächung setzten.

Die Schweizerische Bankiervereinigung hatte diese Entscheidung früh kritisiert: «Die Umsetzung der neuen Vorschriften ist für die Banken mit hohen Kosten verbunden. Wenn die Schweiz die Regelung vor den Vergleichsfinanzplätzen – EU, UK, USA – umsetzt, bedeutet das einen Wettbewerbsnachteil. Ohne Not verzichtet die Schweiz auf gleich lange Spiesse gegenüber konkurrenzierenden Finanzplätzen.»

Besonders UBS trägt die Hauptlast. Von den neuen Kapitalregeln für das Handelsgeschäft sind insbesondere international tätige Banken wie UBS betroffen; auch für weitere Institute mit grösseren Handelsaktivitäten, darunter Privatbanken, könnten die schärferen Kapitalvorschriften eine bedeutende Rolle spielen.

Doch der Bundesrat setzt mit seiner Too-big-to-fail-Reform noch einen drauf. UBS bezeichnet die geplante Gesetzesänderung zum vollständigen Abzug ausländischer Tochtergesellschaften vom harten Kernkapital (CET1) als «Schweizer Alleingang mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten». Die SBVg sieht darin einen «Maximalvorschlag», der den Finanzplatz schwächen, die Kreditversorgung erschweren und Finanzdienstleistungen verteuern würde. Economiesuisse fordert das Parlament auf, das «Schweizer Erfolgsmodell zu schützen» und eine «kluge Balance zwischen Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit» zu schaffen.

Ein nüchternes Fazit

Die Ankündigung der Bank of England vom 19. Juni macht den Trend unumkehrbar sichtbar: Das globale Basel-III-Endgame wird nicht in seiner ursprünglichen Strenge umgesetzt. Der internationale Regulierungsrahmen, den die G20 nach 2008 vereinbart hatten, wird schrittweise – und de facto koordiniert – abgeschwächt. Für die Schweiz bedeutet das eine wachsende Schieflage: Je weiter Washington, London und Brüssel zurückrudern, desto grösser wird der strukturelle Wettbewerbsnachteil für Schweizer Institute.

Die Frage, die sich Bern stellen muss, ist nicht, ob höhere Kapitalstandards sinnvoll sind. Es ist die Frage, wie hoch der Preis dafür sein darf – und ob die Schweiz bereit ist, ihn allein zu bezahlen.

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