Pensionskasse soll an die Arbeitnehmer gebunden werden
Das Rentenalter soll flexibler und auf den individuellen Verlauf der Karriere abgestimmt werden. (Bild: Shutterstock.com/Monkey Business Images)
Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung fordert die Schweizer Denkfabrik Avenir Suisse eine dynamischere Definition des Schweizer Rentenalters und eine Abkoppelung der Pensionskassen vom Arbeitgeber.
02.11.2019, 05:00 Uhr
Redaktion: ras
In der soeben veröffentlichen Studie "Was wäre wenn …" (investrends.ch berichtete) fordert die Schweizer Denkfabrik Avenir Suisse eine dynamischere Definition des offiziellen Rentenalters. Demnach sollte das Rentenalter auf der Grundlage von Beitragsjahren definiert werden – und damit in Abhängigkeit von der beruflichen Biografie der einzelnen Personen. Diejenigen, die frühzeitig in den Arbeitsmarkt eintreten und einer Arbeit mit stärkerer körperlicher Abnutzung nachgehen, sollten früher in Rente gehen.
Indirekt würde dieses Konzept dem Umstand Rechnung tragen, dass die Lebenserwartung mit dem Bildungsniveau korreliert. So könnte ein ausgebildeter Plattenleger, der seine berufliche Laufbahn mit 17 Jahren startet, mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen, während ein Jurist, der erst mit 25 Jahren in den Arbeitsmarkt eintritt, bis zum Alter von 70 arbeiten würde. Auch die Anzahl der Beitragsjahre sollte dynamisch definiert werden, so dass etwa zwei Drittel der gewonnenen Lebenserwartung für das produktive Leben und ein Drittel für den Ruhestand aufgewendet werden.
Flexibles Rentenalter für individuelle Laufbahnen
Die Umstellung auf ein System mit Beitragsjahren anstelle eines festen Rentenalters ermöglicht die Anpassung des Vorsorgesystems an weniger lineare Karrieren. Karrierepausen aufgrund von Auslandaufenthalten, Ausbildungen oder Familiengründungen etc. führen nämlich im heutigen System bei steigender Lebenserwartung verstärkt zu erheblichen Rentenverlusten und können den Einzelnen von staatlichen Zuschüssen abhängig machen.
In einem auf Beitragsjahren basierenden System könnte etwa ein Zwischenpensionierungsjahr im Alter von 45 Jahren zur Finanzierung des Studiums oder der Umschulung in Anspruch genommen werden. In späteren Jahren könnte die damit verbundene Rentenlücke mit einem zusätzlichen Jahr im 100%-Pensum oder zwei zusätzlichen Jahre mit 50%-Pensum vor der tatsächlichen Pensionierung ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung der wachsenden Ausbildungsphase, der Karriereunterbrüche und einer Koppelung der nötigen Beitragsjahre an die Entwicklung der Lebenserwartung würde sich langfristig der Zeitpunkt für den Eintritt in den Ruhestand in der Regel zwischen 67 und 77 Jahren einpendeln. Bei einer höheren Lebenserwartung dehnt sich diese Bandbreite immer stärker aus und das durchschnittliche Rentenalter steigt. Im Extremfall einer Lebenserwartung von 110 Jahren würde dies immer noch zwischen 30 und 45 Jahren im Ruhestand ermöglichen – also viel mehr als zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Vorsorgelösungen auf den Arbeitnehmer abstimmen
Da die berufliche Laufbahn immer individueller wird und sich Richtungswechsel häufen, sollten die Pensionskassen in Zukunft gemäss Avenir Suisse an die Arbeitnehmer gebunden sein statt an die Arbeitgeber. So konnten Mitarbeiter die Vorsorgeeinrichtung entsprechend der eigenen Risikobereitschaft und ihren Präferenzen in Bezug auf ethische Anlagerichtlinien wählen. Genau in diese Richtung stösst auch Jörg Odermatt, CEO von PensExpert, welche Vorsorgelösungen mit individuellen und flexiblen Anlagemöglichkeiten fördert. "Investments für die Vorsorge müssen langfristig konzipiert sein und auf die jeweiligen individuellen Risiko- und Lebensbedürfnisse abgestimmt werden. Deshalb sollten die Versicherten nicht nur ihre Pensionskasse sondern auch ihre Anlagestrategie frei wählen dürfen", betont Odermatt.
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