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UBS skizziert mögliche Neukonzeption des Schweizer Vorsorgesystems

Die UBS schlägt den Umbau des Vorsorgesystems vor. Dies soll statt der heutigen AHV eine neue 1. Säule enthalten (Bild: Shutterstock)
Die UBS schlägt den Umbau des Vorsorgesystems vor. Dies soll statt der heutigen AHV eine neue 1. Säule enthalten (Bild: Shutterstock)

Das Schweizer Drei-Säulen-System steht vor strukturellen Herausforderungen. Mit einer neuen Studie legt UBS ein umfassendes Gedankenexperiment vor – von der kapitalgedeckten AHV bis zur obligatorischen Pflegeversicherung.

24.06.2026, 10:46 Uhr
Asset Management | Banken | Vorsorge

Redaktion: asc

Das Vorsorgesystem mit den drei Säulen steht nach Jahren des Umbaus gesund da. Gleichwohl führt die Finanzierung der AHV zu politischen Debatten, konkret wird die Finanzierung der 13. AHV-Rente debatiert.

In diesem Umfeld hat die UBS eine Studie veröffentlicht, die einen weitreichenden Umbau des Schweizer Vorsorgesystems skizziert. Das vom Chief Investment Office GWM erarbeitete Dokument versteht sich als Diskussionsbeitrag und nicht als politisches Programm. Im Editorial unterstreicht UBS-Group-CEO Sergio Ermotti, das Schweizer Vorsorgesystem stehe «an einem Scheideweg» – die Frage sei nicht ob, sondern wie eine Veränderung herbeigeführt werden könne.

Kern der Analyse: Strukturelle Mängel auf allen Ebenen

Die Autoren – James Mazeau, Elisabeth Beusch, Veronica Weisser und Daniel Kalt – identifizieren bei allen drei Säulen grundlegende Schwachstellen. Die AHV leide an einer impliziten Verschuldung, die weit über der expliziten Bundesverschuldung liege und in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht erscheine. Die Umlagefinanzierung führe zudem zu einer «Umverteilung in die falsche Richtung»: Einkommensschwache Erwerbstätige finanzieren teils die Renten wohlhabenderer Rentner. In der beruflichen Vorsorge kritisiert die Studie den versicherungsmathematisch nicht mehr tragbaren Umwandlungssatz, die altersabhängigen Beitragssätze – die Schweiz sei das letzte OECD-Land mit solchen – sowie die fehlende Wahlfreiheit der Versicherten.

Der Systemwechsel

Das Herzstück des Vorschlags ist ein Übergang ab 2035 zu einem vollständig kapitalgedeckten Zwei-Säulen-System. Die neue 1. Säule würde die AHV ersetzen: Ein Gesamtbeitragssatz von 20 Prozent auf Jahreseinkommen bis 50'000 Franken – hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt – fliesst in ein zentral verwaltetes Kapitalstock. Die Renditen werden kohorten­abhängig garantiert (kalkuliert mit rund 4,2 Prozent für 18-Jährige im Jahr 2035); Finanzierungslücken trägt der Bund aus allgemeinen Steuern. Das Ziel: eine 100-prozentige Nettoersatzquote für Vollzeit­erwerbstätige auf Mindestlohnniveau. Für einen Mindest­lohnempfänger mit Berufseintritt mit 20 Jahren würde die 1.-Säule-Rente gegenüber der heutigen AHV-Rente um 62 Prozent steigen.

Die neue 2. Säule ersetzt das heutige BVG-Obligatorium durch ein reines Beitragsprimat mit Marktrenditen – ohne Kapitalgarantie. Die Beitragssätze sind altersunabhängig und auf Lohnbestandteile zwischen 50'000 und 150'000 Franken gestaffelt (12,5 / 10 / 7,5 Prozent). Versicherte können Anbieter und Anlagestrategie frei wählen; die Selektion erfolgt über eine staatliche Transparenzplattform. Im Durchschnitt erwartet UBS höhere Leistungen als im BVG-Obligatorium – bei jedoch deutlich grösserer Variabilität.

Daneben sieht das Konzept vor: eine Anpassung des Referenzalters, das schrittweise an 67 Prozent der Veränderung der Lebenserwartung ab 60 Jahren gekoppelt wird; einkommensregressive Steueranreize bei der Säule 3a, die Geringverdienende stärker zum Sparen animieren sollen; eine obligatorische Pflegeversicherung ab 45 Jahren mit freier Anbieterwahl; sowie eine Straffung der Ergänzungsleistungen mit automatischer Bedürftigkeitsprüfung anhand von Steuerdaten.

Übergang: Kosten über Generationen verteilt

Der vorgeschlagene Systemwechsel ist teuer. UBS schätzt, dass die zusätzlich erforderlichen Bundesschulden in der Übergangsphase rund 58 Prozent des BIP erreichen würden. Während des Übergangs wäre eine Erhöhung der Steuereinnahmen um durchschnittlich 18 Prozent auf allen föderalen Ebenen nötig – «hoch im Vergleich zu den durch Steuerpolitikänderungen induzierten Veränderungen, die in Industrieländern in den letzten 30 Jahren erreicht wurden», räumen die Autoren selbst ein. Im «Gleichgewichtszustand» ab rund 2100 würde der Nettomehraufwand nur noch eine 3-prozentige Steuererhöhung erfordern.

Bestehende Rentenansprüche bleiben geschützt. Am stärksten betroffen wären die zum Übergangszeitpunkt 30- bis 55-Jährigen, die ohne Ausgleichsmassnahmen im Rentenalter bis zu 6 Prozent tiefere Renten erhielten.

Die Studie ist bewusst als «Gedankenexperiment» positioniert und erhebt keinen Anspruch auf politische Umsetzbarkeit in der vorgeschlagenen Form. Wohl wissend, dass die Linke bei einem solchen Programm auf die Barrikaden springen würde. Die UBS benennt jedoch die Herausforderungen des Systems ungewohnt direkt – insbesondere die implizite AHV-Verschuldung und die Generationenungerechtigkeit des Umlageverfahrens – und zeigt auf, dass ein kohärenter Systemwechsel zwar möglich, aber ausserordentlich komplex und kostspielig wäre. Für institutionelle Investoren, Pensionskassen und Vermögensverwalter dürfte die Studie als Referenzdokument in der laufenden Reformdiskussion relevant werden.

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