22.04.2026, 08:54 Uhr
Washington finanziert Kriege traditionell über die Kapitalmärkte und die Federal Reserve. Doch mit einer Staatsverschuldung jenseits von 120 Prozent des BIP und Zinsausgaben, die die Militärausgaben bereits...
Der Bundesrat hält bei der Kapitalunterlegung der UBS-Auslandstöchter am 100-Prozent-Prinzip fest, rudert jedoch bei der Eigenmittelverordnung zurück. Offen bleibt, was die neue Regulierung für die Kreditversorgung der Schweizer Wirtschaft bedeutet.
Als Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Mittwochnachmittag noch während der regulären Handelszeiten der Börse vor die Medien trat, war der politische Korridor für ihre Botschaft bereits abgesteckt. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes und passte die Eigenmittelverordnung (ERV) an. Im Kern bleibt die als «Lex UBS» bekannt gewordene Vorlage hart: Systemrelevante Banken – faktisch also nur die UBS – sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Heute sind laut Bundesrat nur rund 45 Prozent gedeckt.
Gleichzeitig geht der Bundesrat auf Verordnungsebene weniger weit als in der Vernehmlassung vom Juni 2025 angekündigt. Bei der Software-Bewertung kommt – analog zur EU-Regelung – eine dreijährige regulatorische Abschreibung, beschränkt auf systemrelevante Institute. Die geplante Verschärfung bei den latenten Steueransprüchen hat der Bundesrat vorerst zurückgezogen. Auch bei den AT1-Kapitalinstrumenten wartet er die internationale Entwicklung ab. Die UBS kommentierte das Paket dennoch scharf: «extrem» und «nicht mit internationalen Standards aligniert».
Basierend auf den Zahlen per Ende 2025 erhöht sich die CET1-Kapitalanforderung im UBS-Stammhaus um rund 20 Milliarden Dollar, davon 2 Milliarden aus den Verordnungsänderungen. Die effektive Kapitallücke – also nach Einsatz bestehender Puffer – beziffert der Bundesrat auf rund 9 Milliarden Dollar. Die Bank selbst spricht in ihrer Stellungnahme von deutlich höheren Zahlen: Die minimale CET1-Quote der UBS-Gruppe würde demnach auf 18,4 Prozent steigen – nicht auf die vom Bundesrat kommunizierten 15,5 Prozent.
«Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und für die UBS tragbar ist», betonte Keller-Sutter. Die Bank soll den Kapitalaufbau ohne externe Kapitalaufnahme, ohne übermässige Einschränkung im organischen Wachstum und ohne übermässige Reduktion der Ausschüttungen bewältigen können. Die Übergangsfrist beträgt sieben Jahre.
Die Marktreaktion fiel entsprechend gedämpft aus. Die UBS-Aktie gab am Mittwochnachmittag nur geringfügig nach. Die Investoren hatten die Zahlen in etwa erwartet. Die Unsicherheit ist damit zu einem grossen Teil aus dem Kurs verschwunden. Bank of America hatte im Basisszenario bereits mit einer Kapitalbelastung von rund 6,2 Milliarden Dollar aus dem ERV-Teil gerechnet – ziemlich genau das, was nun geliefert wurde. Barclays-Analystin Flora Bocahut stufte die Aktie tags zuvor von «Underweight» auf «Equal Weight» hoch.
Hinter dem Zahlenstreit zwischen Bern und Paradeplatz steht eine Frage, die die Realwirtschaft direkt betrifft: Verteuern höhere Kapitalanforderungen die Kredite für Schweizer Unternehmen – und wenn ja, wie stark?
Die Economiesuisse lässt keinen Zweifel an ihrer Antwort. Der Dachverband warnt, die neuen Eigenmittelanforderungen würden die «gesamte Wirtschaft» treffen und die Kreditkosten erhöhen. «Es geht somit um die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Schweizer Wirtschaft.» Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) beurteilt die Vorlage als «äusserst kritisch» und befürchtet, der «Maximalvorschlag und Schweizer Alleingang» werde den Finanzplatz schwächen, die Kreditversorgung erschweren und Finanzdienstleistungen für Unternehmen verteuern.
Die Sorge hat einen empirischen Unterbau: Die vier Schweizer Grossbanken – vor dem CS-Untergang – stellten nur 2 Prozent aller Banken, hielten aber über 40 Prozent der Bilanzsumme. Seit dem Wegfall der CS ist die UBS in zahlreichen Marktsegmenten faktisch die einzige Schweizer Alternative für substanzielle Firmenkredite im zweistelligen Millionenbereich und für Konsortialfinanzierungen mit Lead-Funktion. Eine im Auftrag des SECO von BAK Economics durchgeführte Studie hatte schon im Januar 2026 aufgezeigt: Kantonalbanken und Auslandsbanken stossen nur zögerlich in die entstandenen Lücken vor. Letztere haben zu wenig Frankeneinlagen, um grössere Franken-Kredite zu refinanzieren.
Konkrete Zahlen zum Kreditkanal liefert eine zweite BAK-Studie – diesmal im Auftrag der UBS. Die Ökonomen modellieren drei Wirkungspfade.
Über alle Pfade und zehn Jahre kumuliert würden die BIP-Verluste laut BAK zwischen 11 und 34 Milliarden Franken liegen – das entspricht 1,3 bis 3,9 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung. Der entscheidende Punkt: «Anders als ein konjunktureller Zinsschock ist die regulierungsbedingte Kreditverteuerung struktureller Natur und lässt sich nicht durch geldpolitische Massnahmen kompensieren.» Die SNB könnte einen solchen Effekt also nicht einfach wegsteuern.
Auf der anderen Seite stehen SNB und FINMA. Beide Institutionen begrüssen die Massnahmen ausdrücklich. Für die SNB ist die vollständige Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen ein «zentrales Element», um zu verhindern, dass Verluste aus dem Ausland das Stammhaus destabilisieren – genau jenes Szenario, das die CS-Rettung im März 2023 erzwungen hatte.
Die FINMA verweist auf ein über zwei Jahrzehnte altes internationales Problem: «Double Leverage» – die unvollständige Kapitalunterlegung ausländischer Töchter – gilt in der Aufsichtsgemeinschaft seit langem als Risiko. Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Kosten-Nutzen-Analyse kam zum Schluss, dass strengere Kapitalanforderungen die Widerstandsfähigkeit erhöhen, Fehlanreize verringern und die Verlustabsorption verbessern. Dem gegenüber stehen die 250 Milliarden Franken an Garantien und Liquiditätshilfen, die der Bund im März 2023 mobilisierte, um eine ungeordnete CS-Abwicklung zu verhindern.
Die gesellschaftliche Rechnung lautet also: Etwas höhere Kreditkosten heute gegen die makroökonomischen Kosten einer künftigen Bankenkrise. Die SP geht der Vorschlag zu wenig weit, Co-Präsident Cédric Wermuth sprach von einer «Selbstverständlichkeit» angesichts einer UBS, die doppelt so gross ist wie die Schweizer Volkswirtschaft.
Angesichts der bevorstehenden parlamentarischen Diskussion, die bevorsteht, werden hier also bereits die Positionen abgesteckt. Denn schon jetzt ist klar: Die eigentliche Entscheidung fällt nun im Parlament. Und das ist auch gut so: Im Gegensatz zu anderen Ländern, wird in der Schweiz im Normalfall nicht per Dekret der Regierung legiferiert, sondern in einem demokratisch legitimierten Entscheidungsprozess und zwar im zuständigen gesetzgebenden Gremium. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) übernimmt das Dossier im Mai. Die Plenardebatte ist für Juni 2026 vorgesehen; die Gesamtvorlage dürfte kaum vor Ende 2026 verabschiedet sein; ein Referendum bleibt möglich.
Hier kommt die vielleicht spannendste Variante ins Spiel: der im Dezember 2025 vorgestellte Kompromissvorschlag einer bürgerlichen Parlamentariergruppe. Das 100-Prozent-Prinzip bleibt, aber bis zu 50 Prozent dürften mit AT1-Anleihen – also mit bedingtem Pflichtwandelkapital statt mit reinem CET1 – gedeckt werden. Zu den Initianten zählen Thierry Burkart, Thomas Matter, Beat Walti, Werner Salzmann, Erich Ettlin und Tiana Moser.
Der Bundesrat hat die Tür für diese parlamentarische Nachjustierung explizit offen gehalten – und gleichzeitig ein Druckmittel behalten: Sollte die Kapitalunterlegung «nicht hinreichend umgesetzt werden», will er die Frage der latenten Steueransprüche neu beurteilen.
Der Entscheid vom 22. April 2026 schafft für den Finanzplatz Klarheit im Grundsatz und für die UBS-Aktionäre Berechenbarkeit in der Grössenordnung. Das Risiko eines harten Bruchs zwischen Bank und Bern ist damit gebannt – UBS-Präsident Colm Kellehers Andeutungen eines Sitzwechsels hin oder her.
Ungelöst bleibt die Kreditfrage. Die Studienlage ist, wie so oft bei Kapitalregulierung, uneinheitlich und stark von Auftraggeber und Modellannahmen abhängig. Fest steht: Wenn die UBS ihre 9 bis 20 Milliarden Dollar überwiegend über einbehaltene Gewinne aufbaut, werden diese Gewinne irgendwo erwirtschaftet werden müssen – entweder im Wealth Management, über gedrosselte Aktienrückkäufe oder über höhere Margen im Schweizer Kredit- und Hypothekargeschäft. Welcher Pfad am Ende dominiert, entscheidet die UBS selbst. Das Parlament hat es bis dahin in der Hand, den AT1-Korridor zu öffnen und damit den Druck auf die Kreditkonditionen zu mindern, ohne das regulatorische Grundprinzip zu verwässern.
Für den Werkplatz Schweiz wird sich der Erfolg der «Lex UBS» letztlich nicht an der CET1-Quote messen lassen, sondern am Zinsaufschlag, den ein mittelständischer Industriebetrieb in Schaffhausen oder ein Vermögensverwalter in Genf auf seinem Firmenkredit zahlen wird. Diese Rechnung kommt erst in ein bis zwei Jahren auf den Tisch. Und wie hoch die Zinsen dann effektiv, hängt letztlich auch von den Finanzmärkten ab.