10.10.2024, 11:34 Uhr
Überflutete Strassen, Millionen Menschen ohne Strom und erste Todesopfer: Hurrikan «Milton» ist an der Westküste des US-Staats Florida auf Land getroffen. Die Windstärke war glücklicherweise tiefer als...
Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht. Die Garantie wird auf 9 Milliarden Franken begrenzt, heisst es in einer Mitteilung.
Lange gab es keine schriftliche Verpflichtung für die Milliarden-Garantie der Schweiz an die UBS. Nun haben der Bund und die Grossbank einen Vertrag unterzeichnet. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung über den Vertragsabschluss informiert. Unterzeichnet wurde der Vertrag vom Eidgenössischen Finanzdepartement und der UBS.
Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und die Bank muss den Hauptsitz in der Schweiz behalten.
Die UBS ist zudem verpflichtet, eine separate Organisationseinheit zu schaffen und einen Aufsichtsausschuss einzurichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst klein zu halten.
Die UBS wird dem Bund Gebühren für die Garantie zahlen. Zunächst einmalig 40 Millionen Franken beim Inkrafttreten, sowie jährlich eine Gebühr von 0,4 Prozent der garantierten 9 Milliarden Franken, also 36 Millionen Franken.
Hinzu kommt noch eine Risikogebühr für den Fall, dass die Garantie tatsächlich gezogen wird. Dieser Satz beträgt zwischen 0 bis 4 Prozent der 9 Milliarden Franken. Sie muss aber erst dann gezahlt werden, wenn die UBS die Garantie tatsächlich in Anspruch nimmt.
Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen. Die Verlustgarantie des Bundes ist laut EFD nötig, um die Übernahme zu ermöglichen. Zum Tragen kommt sie, wenn die Verluste aus der Verwertung von CS-Aktiven 5 Milliarden Franken übersteigen, und sie ist auf 9 Milliarden Franken begrenzt.