Pensionskasse Basel-Stadt verankert Impact Investing im Leitbild – aber mit klarem Renditeanker

Als eine der ersten Pensionskassen der Schweiz definiert die Pensionskasse Basel-Stadt eine eigene Impact-Strategie (Bild: PKBS)
Als eine der ersten Pensionskassen der Schweiz definiert die Pensionskasse Basel-Stadt eine eigene Impact-Strategie (Bild: PKBS)

Die Pensionskasse Basel-Stadt hat ihr Leitbild für nachhaltige Vermögensanlagen überarbeitet und erstmals einen eigenen Leitsatz für Impact Investments definiert. Damit gehört die PKBS zu den wenigen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, die Impact Investing institutionell im Regelwerk verankert haben.

22.05.2026, 10:24 Uhr
Asset Management | Vorsorge

Redaktion: asc

Impact Investing ist eines der Schlagworte der Stunde. Die Vereinbarkeit zwischen Rendite und Wirkung ist der Schlüssel. Doch die Umsetzung ist nicht immer einfach, denn es gibt wenige vergleichbare Zielgrössen. Für institutionelle Anleger eine Herausforderung.

Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) hat nun einen Schritt gewagt, der die Richtung vorgeben könnte: Sie hat 2025 ihr Leitbild für nachhaltige Vermögensanlagen neu gefasst. Das überarbeitete Werk umfasst neu elf Leitsätze – einer davon adressiert erstmals explizit das Thema Impact Investments. Damit definiert die Vorsorgeeinrichtung die Leitplanken des wirkungsorientierten Investierens für sich selbst.

Der entscheidende Satz im neuen Leitbild ist knapp formuliert, aber programmatisch: «Impact Investment können zum Erzielen einer messbaren sozialen oder ökologischen Wirkung eingesetzt werden, wenn eine marktkonforme Rendite erzielt wird.» Susanne Jeger, Vorsitzende der Geschäftsleitung der PKBS, betont auf Anfrage, dass die Kasse mit dem neuen Leitsatz festhält, unter welchen Umständen und mit welchem Ziel sie überhaupt in solche Anlagen investiert.

Die Verankerung erfolgt im per 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Anlagereglement der PKBS, das in Artikel 7 zu den ESG-Leitsätzen den entsprechenden Passus aufnimmt. Die treuhänderische Sorgfaltspflicht gegenüber den Destinatären bleibt damit der oberste Massstab – das Marktkonformitätsprinzip ist als Bedingung explizit im Regelwerk verankert.

Drei Anlageklassen mit Wirkungsanspruch

Konkret weist die PKBS aktuell Impact Investments in drei Anlageklassen aus: Hypotheken, Immobilien und Gold.

  • Im Hypothekenbereich bietet die Pensionskasse ihren Destinatären seit 2024 eine sogenannte Klimahypothek an. Diese fördert mittels vergünstigter Konditionen die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme und unterstützt den Ausbau von Photovoltaikanlagen.
  • Im Immobilienportfolio – mit einem strategischen Anteil von 24 Prozent Inland und 3,5 Prozent Ausland eine der grössten Anlagekategorien der Kasse – treibt die PKBS die Installation von Photovoltaikanlagen sowie energetische Sanierungen des Bestands voran.
  • Bei den Goldanlagen schliesslich werden Neuinvestitionen in physisches Gold ausschliesslich in sogenanntes Green Gold getätigt. Dieses setzt im Abbau erhöhte Standards in Bezug auf Umweltschutz sowie Gesundheit, Sicherheit und Menschenrechte der Minenarbeitenden.

Ob über diese drei Anlageklassen hinaus weitere Bereiche dazukommen, lässt die PKBS offen. Man prüfe kontinuierlich weitere Möglichkeiten, wirkungsorientierte Investitionen zu tätigen – sei es im Umfeld der bestehenden Anlagen oder über neue Investitionen, so Jeger.

Auffällig ist, was im neuen Leitbild nicht steht: eine konkrete Zielallokation für Impact Investments. Die PKBS legt keine Prozentzahl am Gesamtvermögen fest, an der sich die Wirkungsanlagen messen lassen müssten. «Die PKBS definiert keine konkrete Zielquote für Impact Investments, sondern implementiert wirkungsorientierte Anlagen da, wo es möglich ist und Sinn ergibt», so Jeger. Der Anteil von Impact Investments am Gesamtvermögen sei entsprechend auch nicht quantifizierbar.

Damit positioniert sich die PKBS bewusst pragmatisch. Anders als institutionelle Anleger, die Impact-Quoten von fünf oder zehn Prozent ausgewiesen haben, sieht die Kasse die Wirkungsorientierung als Querschnittsthema innerhalb der bestehenden Anlagekategorien – nicht als eigene Asset-Klasse mit fester Allokationsvorgabe.

PKBS unter den wenigen Vorreitern in der Schweiz

Gleichwohl bleibt die PKBS im Schweizer Pensionskassen-Umfeld nach wie vor eine der wenigen, die Impact Investing explizit im Anlagereglement – und nicht nur in einer separaten Nachhaltigkeitspolitik oder einem Leitbild – festgehalten haben. Ein weiteres Beispiel ist die Pensionskasse des Staatspersonals des Kantons Freiburg (PKSF), die im Dezember 2021 eine Charta für verantwortungsbewusstes Investieren verabschiedet hat, welche Impact Investing explizit als Instrument benennt. In diesem Rahmen hat die PKSF über 150 Millionen Schweizer Franken für die energetische Sanierung eigener Immobilien als Impact Investments sowie für Beteiligungen an Infrastrukturfonds für die Energiewende definiert.

Die ESG-Wegleitung des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP empfiehlt den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, Nachhaltigkeitskriterien in den Anlagereglementen zu verankern, macht Impact Investing aber nicht zur Pflicht. Während rund ein Drittel der weltweiten Impact Investments in der Schweiz getätigt wird, dominieren bei den Pensionskassen ESG-Integration und Ausschlussansätze. Explizite Impact-Investing-Klauseln im Anlagereglement sind deutlich seltener als beispielsweise bei Stiftungen.

Eingebettet in eine breitere ESG-Architektur

Der Impact-Leitsatz steht im Fall Basler Pensionskasse nicht für sich allein. Er ist Teil einer breiteren Überarbeitung der Nachhaltigkeitsbestimmungen, die mit dem neuen Anlagereglement per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Reglement definiert drei Schwerpunkte: Klima, Biodiversität und Menschenrechte.

Im Bereich Klima strebt die PKBS eine Dekarbonisierung des Portfolios gemäss den Zielen des Pariser Klimaabkommens bis 2050 an. Für die Immobilienanlagen liegt das Ziel ambitionierter: Klimaneutralität bis 2040. Investitionen in Klimalösungen sollen die für das Erreichen der Pariser Ziele notwendige Transition fördern.

Daneben gelten verbindliche Ausschlüsse. Bei Vermögensverwaltungsmandaten sind Investitionen in Unternehmen nicht zulässig, die fünf Prozent oder mehr ihres Umsatzes mit Kohle erzielen, mehr als null Prozent mit fossilen Energieträgern unkonventionellen Ursprungs, zehn Prozent oder mehr mit Atomkraft, 30 Prozent oder mehr mit konventionellen Waffen sowie mehr als null Prozent mit nichtkonventionellen Waffen. Auch der gesamte Sektor fossile Energie gemäss GICS-Klassifikation ist von Vermögensverwaltungsmandaten ausgeschlossen. Hinzu kommt die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK).

Das Leitbild der PKBS setzt neben Ausschlüssen und Best-in-Class-Ansätzen explizit auf Engagement – also den gemeinsam mit anderen Investoren geführten Dialog mit Unternehmen – als zentrales Instrument, um nachhaltige Veränderungen in der Realwirtschaft zu erreichen. Über Mitgliedschaften in Engagement-Pools und kollektiven Investoreninitiativen fordert die Kasse von den Portfoliounternehmen Fortschritte bei Umweltanliegen, sozialen Anforderungen und guter Unternehmensführung.

Auch die Stimmrechtswahrnehmung wird im neuen Reglement als zentrales Instrument zur Sicherstellung der langfristigen Interessen der Versicherten festgehalten. Die PKBS übt ihre Stimmrechte systematisch entsprechend ihren Stimmrechtsregelungen aus.

Einordnung: Pragmatismus statt Bekenntnislyrik

Trotz der Offensive und des neuen Anlagereglements: Mit ihrem Vorgehen positioniert sich die PKBS in einem Mittelfeld, in dem sich derzeit viele Schweizer Vorsorgeeinrichtungen wiederfinden: zwischen dem Anspruch, Wirkung in der Realwirtschaft zu erzielen, und der gesetzlich verankerten Pflicht, primär die finanziellen Interessen der Destinatäre zu wahren. Das neue Leitbild macht den Vorrang der Rendite explizit – Impact wird ergänzend und dort gesucht, wo er ohne Renditeverzicht möglich ist.

Für die institutionelle Anlegerschaft in der Schweiz dürfte die PKBS-Position insofern Modellcharakter haben, als sie eine quotenfreie, kategorieübergreifende Impact-Logik formuliert, die sich in das bestehende Anlagereglement einfügt, ohne die strategische Asset Allokation umzubauen. Dass die Verankerung im Regelwerk selbst und nicht bloss in einem Leitbild erfolgt, hebt die Kasse zugleich von der Mehrheit der Schweizer Pensionskassen ab, bei denen ESG-Integration und Ausschlüsse dominieren, explizite Impact-Klauseln aber selten bleiben. Auf die ersten Resultate darf man deshalb gespannt sein.

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