EU revidiert Regeln für alternative Anlagen

Unter anderem müssen Vermögensverwalter weitere Einzelheiten über Investitionen in Nicht-EU-Ländern offenlegen. (Bild: Shutterstock.com/Photo Magistr)
Unter anderem müssen Vermögensverwalter weitere Einzelheiten über Investitionen in Nicht-EU-Ländern offenlegen. (Bild: Shutterstock.com/Photo Magistr)

Nach langen Verhandlungen ist Brüssel zu einer vorläufigen Einigung gekommen. Für Asset Manager in der EU gelten im Bereich der alternativen Anlagen neue Regeln. In der Branche stossen die verschärften Regeln grundsätzlich auf Zustimmung. Einzelne Bestimmungen sorgen hingegen für Kritik, so im Bereich der privaten Kreditfonds (Private Debt).

25.07.2023, 08:36 Uhr
Alternatives

Redaktion: hf

Die EU ist bei der jahrelangen Überarbeitung ihrer Vorschriften für alternative Anlagen zu einer vorläufigen politischen Einigung gelangt. Gegenstand der Verhandlungen war eine Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds, die sich unter anderem auf Private Equity-, Private Debt- und Hedge-Fonds bezieht.

Aus der Überarbeitung gingen neue Regeln für Fonds hervor, die frische Darlehen ausgeben, fasst die Finanzplattform Citywire Deutschland zusammen. Auch haben sich das EU-Parlament und der EU-Rat auf höhere Anforderungen geeinigt, Geld für den Fall eines Liquiditätsbedarfs in schwierigen Märkten zurückzuhalten. Zudem gibt es neue Normen dafür, wie viel Leverage diese Fonds halten dürfen.

Citywire.de zitiert dazu Mairead McGuinness, die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion: «Die Reform wird den Markt für alternative Investmentfonds besser integrieren, den Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsquellen für die europäische Wirtschaft verbessern und den Anlegerschutz stärken.» Sie ereignet sich zu einer Zeit, in der das Interesse an privaten Kreditfonds zunimmt und viele Anleger versuchen, mehr in diese Anlageklasse zu investieren.

Reformen rufen Ängste hervor

Einige der Reformen lösen jedoch in der Branche Besorgnis aus. So kommentiert Taggart Devis, Leiterin der Abteilung für Regierungsangelegenheiten der EU bei der Lobbygruppe Managed Funds Association, dass die neuen Vorschriften zwar den Gesamtrahmen unterstützten. Kritisch allerdings seien die Auswirkungen der Leverage-Limits auf Kreditfonds (Private Debt) zu beurteilen.

Der Besorgnis schliesst sich Deborah Zurkow, Vorsitzende des Alternative Credit Council und globale Leiterin des Bereichs Kapitalanlagen bei Allianz Global Investors, an. Sie räumt ein, dass die politischen Entscheidungsträger den Sektor fördern müssten, da dieser dringend benötigtes Kapital bereitstellen könne, wenn die traditionellen Finanzierungsquellen versiegten.

«Private Kreditfonds stellen den Unternehmen in der EU lebenswichtige Finanzmittel und Liquidität zur Verfügung und helfen ihnen, zu investieren, zu wachsen und Arbeitsplätze auf dem gesamten Kontinent zu schaffen», betont Zurkow. Während einige der neuen Regeln diese Tätigkeit unterstützten, würden andere wiederum als Bremse wirken.

Private-Equity-Manager fürs erste erleichtert

Von den neuen Anforderungen ausgenommen sind Private Equity-Manager, die Gesellschafterdarlehen an Portfoliounternehmen vergeben. Generell erwartet die Lobbygruppe Invest Europe durch den Grossteil der Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf typische Private-Equity-Strukturen. Die Einigung markiere das Ende eines fünfjährigen Gesetzgebungsverfahrens zur Überarbeitung einer Richtlinie, die das Leben vieler in der EU tätiger Private-Equity-Manager prägt, heisst es seitens der Gruppe.

Ihre Mitglieder können sich zwar freuen, dass es durch die Überarbeitung nicht zu einem regulatorischen Chaos gekommen ist, doch auf technischer Ebene geht die Arbeit in den kommenden Jahren weitergehen. So arbeitet die europäische Behörde ESMA beispielsweise neue Leitlinien für die Delegation und die Berichterstattung aus – was das Risiko möglicher Auswirkungen auf Manager birgt, die im Rahmen der Richtlinie tätig sind.

Zusätzlich zu den Vorschriften, die für Darlehensfonds gelten, müssen europäische Vermögensverwalter als Ergebnis der Reform weitere Einzelheiten über ihre Investitionen in Nicht-EU-Ländern offenlegen. Ausserdem gibt es neue Regeln für den Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie zur Verhinderung irreführender Bezeichnungen zum Schutz der Anleger, wie Citywire.de ausführt. Auch über verbesserte Regeln für die Delegation an Dritte sei ein Konsens in der EU erzielt worden.

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