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Es fehlt an Anreizen zur Weiterbeschäftigung im AHV-Alter

Um dem absehbaren Fachkräftemangel in der Schweiz zu begegnen, müsste die Weiterarbeit im AHV-Alter attraktiver gemacht werden. (Bild: Pixabay)
Um dem absehbaren Fachkräftemangel in der Schweiz zu begegnen, müsste die Weiterarbeit im AHV-Alter attraktiver gemacht werden. (Bild: Pixabay)

Der sich abzeichnende Fachkräftemangel in der Schweiz könnte durch Spätpensionierungen abgefedert werden. Doch fehlt es an Anreizen. Gemäss Jörg Odermatt, CEO von PensExpert, führt die geplante AHV-Reform (AHV 21) für Erwerbstätige im AHV-Alter sogar zu einer Verschlechterung der Vorsorgesituation.

27.05.2019, 09:52 Uhr
Vorsorge

Redaktion: rem

Mit der Pensionierung der Babyboomer in den nächsten Jahren zeichnet sich in der Schweiz ein gravierender Fachkräftemangel ab. Soweit dies nicht durch ausländische Immigranten ausgeglichen werden kann, müsste das inländische Arbeitskräftepotential besser ausgeschöpft werden. Dabei müssten auch die Babyboomer einbezogen werden. Doch um diese verstärkt zur Arbeit im AHV-Alter zu motivieren, fehlt es an Anreizen. Gemäss Jörg Odermatt, CEO der Vorsorgegruppe PensExpert, drohen mit der nächsten AHV-Reform sogar Regulierungen, welche die Weiterarbeit im AHV-Alter unattraktiver machen.

Drohender Zwang zum Rentenbezug

Verschlechtert würde damit vor allem die Situation für diejenigen, welche im AHV-Alter Teilzeitarbeit leisten und eine AHV-Rente beziehen, aber den Bezug einer Rente aus der beruflichen Vorsorge bis zur endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben möchten, was heute bis Alter 70 möglich ist. Durch einen Rentenaufschub bei der Pensionskasse können höhere Steuern vermieden werden, zudem steigt der Umwandlungssatz für das gesamte Altersguthaben und damit die Rente bei einem späteren Bezug.

Von vielen unbemerkt, sieht jedoch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) bei der Stabilisierung der ersten Säule (AHV 21) eine Gesetzesänderung in der 2. Säule vor, welche bei diesen Betroffenen einen BVG-Rentenbezug im Rahmen der Arbeitsreduktion erzwingt. Gemäss Berechnungen von Yves Goldmann, Pensionskassenexperte SKPE und Kundenverantwortlicher bei PensExpert, müssen Erwerbstätige bei einem Teilzeitpensum im AHV-Alter im Vergleich zur aktuellen Regelung mit deutlich höheren Steuern und tieferen BVG-Altersrenten rechnen.

Kapitalbezüger bevorteilt

Anreize sehen anders aus, meint Jörg Odermatt: "Die Weiterbeschäftigung im AHV-Alter müsste belohnt und nicht behindert werden: Steuern auf Einkommen aus Arbeit im AHV-Alter sind zu senken, Ideen zur Zwangsverrentung aus den Traktanden zu streichen", fordert er. Möglicherweise wollte der Gesetzgeber bloss verhindern, dass Gutverdienende mit hohen Altersguthaben ihr BVG-Vermögen ab dem AHV-Alter weiterhin steuerfrei bewirtschaften können, räumt Yves Goldmann ein. Doch diese sind weniger auf Renten angewiesen und beziehen ihre Vorsorgevermögen oft als Kapital. "Paradoxerweise ergeben sich aber genau mit dieser Regelung im AHV-Alter neue Möglichkeiten zum gestaffelten Alterskapitalbezug, was gerade bei hohen Vorsorgeguthaben zu einer niedrigeren Besteuerung führen kann", erklärt der Pensionskassenexperte.

Im Detail befasst sich der aktuelle PensCheck mit diesen Fragen. Weitere Informationen finden sich zudem im PensExpert-Blog.

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