Bundesrat reaktiviert antizyklischen Kapitalpuffer

Banken müssen wieder mehr Eigenmittel für Hypotheken halten. (Bild: Shutterstock.com/Monster Ztudio)
Banken müssen wieder mehr Eigenmittel für Hypotheken halten. (Bild: Shutterstock.com/Monster Ztudio)

Der Bundesrat hat auf Antrag der Nationalbank den antizyklischen Kapitalpuffer reaktiviert. Damit müssen die Banken ab Ende September 2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in Höhe von 2,5% halten.

26.01.2022, 13:17 Uhr
Regulierung | Notenbanken

Redaktion: rem

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat dem Bundesrat nach Anhörung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) beantragt, den sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffer zu reaktivieren, wie die SNB am Mittwoch mitteilte. Die Höhe dieses Puffers soll 2,5% der risikogewichteten Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand fungiert, betragen. Der Bundesrat hat dem Antrag der Nationalbank am 26. Januar stattgegeben. Die Banken müssen somit diese zusätzlichen Eigenmittel ab dem 30. September 2022 halten.

Im März 2020 wurde der sektorielle antizyklische Kapitalpuffer vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und auf Antrag der Nationalbank von seinem damaligen Niveau von 2% der relevanten risikogewichteten Positionen deaktiviert. Die Deaktivierung erfolgte als Teil eines Massnahmenpakets von Bund, Nationalbank und Finma mit dem Ziel, den Banken den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen zu gewähren.

Die Gründe, die zur Deaktivierung des sektoriellen Kapitalpuffers führten, seien heute nicht mehr gegeben, so die SNB. Die pandemiebedingten Unsicherheiten in Bezug auf den Kreditzugang von Unternehmen hätten auch dank behördlichen Massnahmen deutlich abgenommen. Es gebe keine Anzeichen einer Kreditverknappung bei Unternehmen.

Erhöhte Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt

Die SNB stellt fest, dass sich die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt seit der Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers erhöht haben. So seien sowohl das Hypothekarkreditvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise stärker gestiegen als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären können. Die Tragbarkeitsrisiken verharrten auf hohem Niveau bzw. stiegen im Segment der Wohnrenditeliegenschaften weiter an. Eine starke Korrektur an diesen Märkten würde den Bankensektor bzw. die Wirtschaft in der Schweiz spürbar belasten.

Die Nationalbank ist deshalb zum Schluss gekommen, dass eine Reaktivierung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers notwendig sei. Angesichts der heute höheren Risiken am Schweizer Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt komme der ausreichenden Kapitalhaltung der Banken eine grosse Bedeutung zu. Ein sektorieller Kapitalpuffer von 2,5%, der um 0,5 Prozentpunkte höher liegt als vor seiner Deaktivierung im März 2020, sei deshalb gerechtfertigt.

Die Reaktivierung des Puffers führt zu einer temporären Zunahme der Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite auf Wohnliegenschaften in der Schweiz. Dadurch wird laut SNB in erster Linie die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors aufrechterhalten bzw. wo nötig gestärkt. Damit könnten die negativen Folgen einer starken Korrektur am Schweizer Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt für den Bankensektor und die Schweizer Wirtschaft beschränkt werden.

Die Nationalbank betont, dass sie die Entwicklungen am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam beobachtet und prüfen wird, ob weitergehende Massnahmen notwendig sind, um die Risiken für die Finanzstabilität einzudämmen.

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