24.06.2026, 07:24 Uhr
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Die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben am 24. Juni 2026 den sogenannten General Approach des Rates zur Reform der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verabschiedet. Damit ist die offizielle Verhandlungsposition für die bevorstehenden Trilogverhandlungen mit Europäischem Parlament und Kommission festgelegt. Der Beschluss hat es in sich: Er sieht vor, das explizite Verbot, wonach Fonds mit «Transition»-Label keine neuen Projekte zur Erweiterung der Fossilenergie-Produktion finanzieren dürfen.
In der EU wird derzeit die SFDR-Reform beschlossen. Es ist der bislang grösste Umbau des europäischen Rahmens zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Das seit 2021 geltende Regelwerk hatte sich in der Praxis zu einem De-facto-Klassifizierungssystem entwickelt.:Fonds nach Artikel 8 und 9 wurden von Marktteilnehmern als Qualitätssiegel für ESG-konforme Produkte interpretiert, obwohl die Regulierung ursprünglich nur auf Transparenz und nicht auf Produktlabels abzielte. Der Markt für Artikel-8-Fonds überstieg bis Ende 2024 ein Volumen von 9 Billionen Euro.
Gleichwohl gab es von Anfang an starke Kritik am starren Regelwerk. Viele Asset Manager, die nachhaltig investieren wollen, haben sich freiwillig aus diesem Korsett befreit. Die Kommission hatte im November 2025 einen Revisionsvorschlag vorgelegt, der die bisherigen Kategorien durch drei klar definierte Labels ersetzen soll: «Sustainable» für Produkte mit messbaren Nachhaltigkeitszielen, «Transition» für Anlagen in Unternehmen auf einem glaubwürdigen Dekarbonisierungspfad sowie «ESG Basics» für Produkte, die ESG-Faktoren integrieren, ohne ein spezifisches Nachhaltigkeitsziel zu verfolgen.
Die Kommissionsvorlage sah für die Transition-Kategorie einen klaren Ausschluss vor: Unternehmen, die die weltweite Förderung von Kohle, Öl oder Gas ausbauen, sollten nicht in Produkten mit «Transition»-Label enthalten sein dürfen. Fonds der «Sustainable»-Kategorie müssten ihr Fossilenergie-Engagement vollständig beseitigen.
Nun will jedoch der Rat diesen Ausschluss für die Transition-Kategorie aufheben und durch weichere Anforderungen ersetzen: Fossilenergie-Unternehmen sollen künftig für die Transition-Kategorie qualifizieren, wenn sie mindestens 20 Prozent ihrer Kapitalausgaben in EU-Taxonomie-konforme Aktivitäten investieren und eine zeitgebundene Strategie zur Reduktion ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen vorlegen. Scope-3-Emissionen – also jene, die beim Verbrennen der produzierten Brennstoffe entstehen und gemäss Internationaler Energieagentur rund 85 Prozent des gesamten CO₂-Fussabdrucks von Fossilenergie-Unternehmen ausmachen – bleiben dabei ausdrücklich ausser Betracht.
Zusätzlich streicht der Rat Schutzklauseln, die bisher Kohlekraftwerke ohne Ausstiegsplan von der Transition-Kategorie ausgeschlossen hatten. Damit könnten nach Ansicht von Kritikern auch Energieversorger, die neue Kohlekraftwerke planen, unter das Transition-Label fallen.
Der Rat weist die Kritik zurück. Gemäss verschiedenen Quellen erklärte ein Ratssprecher, Unternehmen mit Aktivitäten im Fossilenergie-Sektor könnten weiterhin eine wichtige Rolle in der grünen Transition spielen – etwa durch die Entwicklung kohlenstoffarmer Brennstoffe oder den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die politische Logik des Rates knüpfe jedoch an die EU-Taxonomie an, die bestimmte Gas- und Nuklearaktivitäten als «Übergangsaktivitäten» eingestuft hat, sofern sie definierte Emissionsschwellen einhalten. Insbesondere Mitgliedstaaten mit hoher Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hatten sich bereits in früheren Verhandlungen dafür eingesetzt, Gasinvestitionen im Übergangsrahmen zu verankern.
Der Ansatz steht jedoch in einem deutlichen Widerspruch zu anderen EU-Instrumenten der Übergangsfinanzierung: Weder der Just Transition Fund noch der Modernisation Fund erlauben die Finanzierung neuer fossiler Infrastruktur. Diese Vehikel wurden explizit darauf ausgerichtet, Dekarbonisierung und Strukturwandel zu fördern – und nicht, fossile Investitionen über das Übergangsnarrativ zu legitimieren.
Kein Wunder kritisieren NGOs diese mutmassliche Lockerung. Der WWF European Policy Office kritisiert die Ratsposition scharf. «Regierungen haben eine Regulierung, die echte Nachhaltigkeits- und Transitionsbemühungen von Greenwashing unterscheiden sollte, entstellt», sagt Thibault Girardot, Sustainable Finance Policy Officer beim WWF. «Der Ansatz des Rates riskiert, Anleger aktiv zu täuschen – indem er die Illusion verkauft, ihr Geld unterstütze die nachhaltige Transition, obwohl es in Wirklichkeit die Klimakrise finanzieren könnte.»
Lara Cuvelier von Reclaim Finance geht noch weiter: «Regierungen haben dem Lobbying von TotalEnergies und anderen Ölmultis nachgegeben. Angesichts der Hitzewellen in Teilen Europas ist es skandalös, dass der Rat auf die Öl- und Gas-Lobby gehört hat statt auf die Bevölkerung.»
Die Nähe der Ratsposition zu den Interessen des französischen Energiekonzerns TotalEnergies ist dokumentiert: Das Unternehmen führte laut verschiedenen Quellen zwischen Januar und Juni 2026 rund 35 Treffen mit EU-Parlamentariern, mehrere davon mit explizitem Bezug zur SFDR. TotalEnergies hatte in einer Stellungnahme an die EU bereits im April begrüsst, dass die Transition-Kategorie eingeführt werde, und sich gegen den Ausschluss von Unternehmen ausgesprochen, die weiterhin in neue Öl- und Gasentwicklung investieren. Die neuen Kriterien passen präzise auf TotalEnergies' eigene Strategie: Das Unternehmen plant, bis 2030 rund 20 Prozent seines Portfolios in Strom und kohlenstoffarme Energieträger zu investieren.
Für Asset Manager hätte die vorgeschlagene Ausgestaltung ambivalente Konsequenzen: Einerseits würde die Transition-Kategorie rechtlich mehr Spielraum für Fossilenergie-Exposure bieten. Andererseits wären entsprechende Produkte erheblichen Reputations- und Greenwashing-Risiken ausgesetzt – insbesondere gegenüber institutionellen Investoren mit strikten Netto-Null-Strategien. Diese müssten in Zukunft noch genauer zwischen glaubwürdigen Dekarbonisierungspfaden und Produkten unterscheiden, die fossile Projekte lediglich über das Transition-Narrativ legitimieren.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Das Europäische Parlament arbeitet noch an seiner eigenen Position. Anfang Juni hatten Abgeordnete mehr als 600 Änderungsanträge zu einem Positionsentwurf eingebracht; ein Ausschussvotum ist für den 15. Juli 2026 geplant. Erst wenn das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, können die eigentlichen Trilogverhandlungen zwischen den drei EU-Institutionen beginnen. Beobachter erwarten, dass das Parlament die Fossil-Öffnung in der Transition-Kategorie zumindest einzudämmen versuchen wird. Der endgültige Text dürfte frühestens Ende 2026 feststehen; die Anwendungsfrist soll laut Ratsvorschlag 24 Monate nach Inkrafttreten beginnen.