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Zwei Prozent Pflicht: EU-Parlament will Pensionskassen zu Venture Capital verpflichten – was das für die Schweiz bedeutet – und die Schweiz schaut zu

Wie stark sollen PKs in Startups investieren: Brüssel will härtere Vorgaben, die Schweiz setzt auf den Markt (Bild: Adobe Stock)
Wie stark sollen PKs in Startups investieren: Brüssel will härtere Vorgaben, die Schweiz setzt auf den Markt (Bild: Adobe Stock)

Startups aufgepasst: Das Europäische Parlament diskutiert eine verbindliche Mindestquote für Risikokapital und Venture Capital. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen fallen nicht unter die Richtlinie – doch der Vorstoss erhöht den Druck auf den hiesigen Rahmen.

08.06.2026, 11:05 Uhr
Asset Management | Finanzplätze | Regulierung

Redaktion: asc

Der deutsche EU-Abgeordnete Damian Boeselager (Volt, Fraktion Die Grünen/EFA), Berichterstatter im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments, hat seinen Berichtsentwurf zur Revision der IORP-II-Richtlinie eingereicht. Das auffälligste Element: eine verpflichtende Mindestallokation in Venture Capital für betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen (IORPs).

Dabei sollen Pensionseinrichtungen mit einem verwalteten Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro künftig mindestens 2 Prozent ihrer Anlagen in Risikokapital investieren – «im Einklang mit dem Prudent-Person-Prinzip und im Interesse der Mitglieder und Begünstigten». Boeselager bezeichnet die Massnahme als «kalibrierte Mobilisierung, kein pauschales Mandat».

Der Vorstoss geht damit deutlich weiter als der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission. Diese hatte am 20. November 2025 lediglich klargestellt, dass das Prudent-Person-Prinzip Anlagen in nicht kotierte Vermögenswerte wie Private Equity und Venture Capital erlaubt, um Investitionen in Eigenkapital – privat wie börsenkotiert – zu fördern. Eine numerische Allokationsvorgabe enthielt der Kommissionsentwurf bewusst nicht. Boeselager positioniert die Mindestquote damit als Instrument der EU-Industrie- und Innovationspolitik, ausdrücklich als Antwort auf die Berichte von Mario Draghi und Enrico Letta zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Hintergrund: Draghi-Lücke und Kapitalmarktfragmentierung

Der Vorschlag steht im Zentrum mehrerer Politikinitiativen innerhalb der EU. Der Draghi-Bericht bezifferte den zusätzlichen jährlichen Investitionsbedarf zur Sicherung der EU-Produktivität auf 750 bis 800 Milliarden Euro. Gleichzeitig fällt Europa beim Risikokapital zurück: Das gesamte Volumen europäischer VC-Fonds liegt bei rund 150 Milliarden Euro, jenes in den USA bei etwa 930 Milliarden.

Eine im Mai 2026 publizierte Analyse der Europäischen Zentralbank zur Finanzintegration im Euroraum bestätigt die strukturelle Schwäche: In Europa stammt rund ein Drittel aller Zusagen institutioneller Investoren (LP-Commitments) in VC-Fonds von staatlichen Stellen, in den USA sind es lediglich 4 Prozent – dort dominieren Pensionsfonds und Stiftungen. Die EU-PKs allokieren laut EZB nur etwa 0,01 Prozent ihres Vermögens in Risikokapital, gegenüber 0,03 Prozent in den USA. Die im März 2025 lancierte Spar- und Investitionsunion (SIU) ruft Pensionsfonds ausdrücklich auf, Ersparnisse stärker in die «Realwirtschaft» zu lenken; die IORP-II-Revision ist das legislative Vehikel dafür.

Widerstand aus der Branche

Der Vorstoss ist innerhalb der EU stark umstritten. PensionsEurope, die zentrale Interessenvertretung der europäischen Pensionsfonds, hält fest, die IORP-II-Richtlinie solle «keine detaillierten Regeln oder Limiten zur Anlageallokation vorschreiben»; das Prudent-Person-Prinzip ermögliche Investitionen in Private Equity und Venture Capital bereits ohne verbindliche Quoten. In ihrer Stellungnahme zum Kommissionsentwurf kritisierte die Organisation zudem einen «erheblichen Mangel an Verhältnismässigkeit» und das Fehlen einer ordentlichen Folgenabschätzung. Der Widerstand ist insbesondere in den grossen Leistungsprimat-Systemen der Niederlande, Dänemarks und Deutschlands ausgeprägt. Laut einer von IPE zitierten Quelle gilt es als «höchst unwahrscheinlich», dass sich die konkrete Quote durchsetzt – sowohl aus prinzipiellen Gründen als auch, weil das Allokationsziel als kaum umsetzbar erachtet wird.

Was heisst das für die Schweiz?

Als Nicht-EU-Land ist die Schweiz ist von IORP II nicht erfasst. Dennoch entstehen indirekte Effekte. Freuen dürfen sich etwa Schweizer Startups. Schweizer Pensionskassen hingegen unterstehen der Verordnung BVV 2, die alternative Anlagen (inklusive Private Equity) auf 15 Prozent, Infrastruktur auf 10 Prozent und nicht kotierte schweizerische Anlagen – die seit Januar 2022 bestehende Venture-Capital-Kategorie – auf 5 Prozent des Vermögens begrenzt. In der Praxis bleibt die Allokation marginal: 2023 investierten weniger als 100 der über 1'300 Schweizer Pensionskassen überhaupt in Risikokapital, der Anteil am gesamten Vorsorgevermögen lag bei nur 0,02 Prozent. Würden EU-Pensionsfonds per Mandat zu spürbaren VC-Quoten verpflichtet, drohte der hiesige Markt – mit einem verwalteten Vermögen von rund 1'100 Milliarden Franken – zunehmend abgekoppelt zu werden, mit Nachteilen für Schweizer Jungunternehmen beim Zugang zu inländischem institutionellem Kapital.

Eine EU-weite Normierung von VC-Quoten könnte als Benchmark auf Schweizer Vorsorgegremien wirken. Hinzu kommt eine inzwischen belastbare Datengrundlage: Die im Dezember 2025 publizierte Studie der Universität Basel, der SECA und der Stiftung Deep Tech Nation Switzerland weist für Schweizer VC-Fonds in einer Dachfonds-Simulation über die Jahrgänge 2014 bis 2020 eine annualisierte Rendite (IRR) von 14 Prozent und einen TVPI von 1,5 aus. Damit liegen die Fonds auf Augenhöhe mit dem europäischen Benchmark von EIF und BlackRock; die Jahrgänge 2020 bis 2024 schneiden sogar überdurchschnittlich ab.

Marktgetriebener Ansatz aus der Schweiz.

Während Brüssel über ein Mandat von oben debattiert, setzt die Schweiz auf eine marktgetriebene Lösung. Die Stiftung Deep Tech Nation Switzerland hat zusammen mit der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI) den «AWI Deep Tech Fund» lanciert – ein als hybrider Venture-Capital-Fonds konzipiertes Anlagevehikel, das Schweizer Pensionskassen einen strukturierten, BVV-2-konformen und risikogesteuerten Zugang zu Deep-Tech-Wachstumsunternehmen eröffnen soll. Im Dezember 2025 startete die Ausschreibung zur Auswahl eines VC-Investmentmanagers; ab 2026 soll der Fonds den Einstieg erleichtern. Der Vorstoss ist Teil des Ziels von Deep Tech Nation, über das kommende Jahrzehnt Investitionen von 50 Milliarden Franken in Schweizer Startups zu ermöglichen und das jährliche Wachstumskapital von rund 2,5 auf 5 Milliarden Franken zu verdoppeln. Hintergrund ist eine ausgeprägte Auslandsabhängigkeit: Über 85 Prozent des Schweizer Risikokapitals stammen aus dem Ausland, in der Spätphase über 95 Prozent. Die SECA, die gemeinsam mit der Universität Basel und Deep Tech Nation die Rendite-Studie verantwortet, liefert dazu die Datengrundlage und tritt als Branchenverband für verbesserte regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen ein.

Startup-Ökosystem und Fondsstandort.

Die Schweiz kennt kein dediziertes rechtliches Gefäss für VC-Fonds; viele Manager wählen Luxemburg als Domizil. Lenken EU-Vorgaben Kapital europäischer Pensionsfonds primär in EU-domizilierte Strukturen wie ELTIF oder EuVECA, könnten Schweizer Startups gleichzeitig weniger inländisches und schwerer zugängliches europäisches Kapital erhalten. Für Schweizer Asset Manager ohne EU-registrierte Vehikel entsteht ein Wettbewerbsnachteil – umgekehrt eröffnet die erwartete Nachfrage nach skalierbaren, regulierungskonformen Produkten eine Geschäftschance.

Ein allfälliger EU-Beschluss könnte hierzulande Befürworter einer Modernisierung des Anlagerahmens stärken. Die geltende 5-Prozent-Grenze für nicht kotierte schweizerische Anlagen ist mit einer geografischen Auflage verknüpft: Bei kollektiven Anlagen muss mehr als die Hälfte des Kapitals in der Schweiz investiert werden – was internationale VC-Engagements einschränkt.

Wichtig: Der Entwurf befindet sich im Stadium des Berichterstatter-Reports. Offen bleibt, ob die konkrete Quote die interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) überlebt, ob sie als verbindliche Untergrenze oder als weichere «Comply-or-explain»-Pflicht ausgestaltet wird und wie «Venture Capital» definiert wird – eine breite Definition wäre deutlich leichter zu erfüllen als eine enge Frühphasen-Abgrenzung. Auch eine geografische Bindung an EU-domizilierte Investments steht im Raum, was vor allem Luxemburger und irische Strukturen begünstigen würde. Der Rat verhandelt unter zypriotischem Vorsitz parallel; die politischen Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten dürften gemäss IPE Ende 2026 oder Anfang 2027 beginnen. Die kommenden Wochen mit der Frist für Änderungsanträge und die Beratungen im ECON-Ausschuss im Herbst gelten als nächste entscheidende Etappen.

Nicole Fenner, Investment Specialist Active Multi Asset Investments, UBS Asset Management

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