30.01.2023, 08:41 Uhr
Die Zürcher Privatbank Rothschild & Co geht eine strategische Partnerschaft mit dem renommierten Vorsorgeberatungsunternehmen PensExpert AG ein. Ab Februar stösst zudem Dr. Thomas Bamert als Head Wealth and Pension...
Wenn die Stimmbürger am 19. Mai die Unternehmenssteuerreform annehmen, werden Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen tendenziell höher besteuert. Dafür steigt die Attraktivität von Kadervorsorgelösungen.
Der Ausgang der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) kann weitreichende Folgen für die Finanzplanung für Kaderangestellte haben, betonten die Steuerexperten Max Ledergerber und Mario Lazzarini an einem Anlass des Schweizer Kadervorsorgespezialisten PensExpert zum Thema «Steuerreform und AHV-Finanzierung».
Wird die Vorlage angenommen, müssen die Kantone die Steuervergünstigungen für ausländische Unternehmen (Holding-Privileg) abschaffen. Um die Standortattraktivität zu wahren, werden da und dort die Gewinnsteuersätze für die Unternehmen gesenkt. Der Steuerausfall wird u.a. durch höhere Anteile an der direkten Bundessteuer sowie höhere Steuern auf Dividenden von qualifizierten Beteiligungen kompensiert.
Qualifiziert sind Aktienpakete von mindestens zehn Prozent, wie sie von typischen Unternehmeraktionären oder Kadermitgliedern in kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) gehalten werden. Dividenden auf solchen Beteiligungen werden aus dem Unternehmensgewinn alimentiert. Da der Gewinn bereits besteuert wird, unterliegen Dividenden seit der Unternehmenssteuerreform II vor rund zehn Jahren einer geringeren Besteuerung, um unangemessene Doppelbelastungen zu verhindern. Zudem müssen auf Dividenden keine Sozialabgaben entrichtet werden. Dies kann Dividendenzahlungen attraktiver machen als Lohnzahlungen.
Wie die Steuerexperten ausführten, tendieren viele KMUs denn auch dazu, ihren Managing Partnern möglichst hohe Dividenden zu entrichten und den Lohn tief zu halten. Finanzplaner hinterfragten diese Praxis aber schon seit geraumer Zeit, bei einem Ja zum STAF erst recht, denn ein hoher Lohn mit hohen Einkäufen in eine Kadervorsorge würde Mehrwert bieten.
Aus der Sicht der Aktiengesellschaft führt ein hoher Lohn mit entsprechend hohen Sozialabgaben zu einem viel geringeren Gewinn und entsprechend tiefen Unternehmenssteuern. Eine hohe Dividende hingegen erfordert einen hohen Gewinn und entsprechend happige Gewinnsteuern.
Aus der Sicht des Unternehmeraktionärs führt ein hoher Lohn zwar ebenfalls zu hohen Sozialabgaben (in die eigene Vorsorge), die hohe Einzahlung in die Kadervorsorge aber zu einem tiefen steuerbaren Einkommen und entsprechend tiefen Einkommenssteuern. Wer auf eine hohe Dividende setzt, muss bei Annahme der Abstimmung über die Bücher. In Basel Stadt z.B. werden bei einem Ja 80% der Dividende dem steuerbaren Einkommen zugeschlagen, heute sind es 50%. Dafür wird die Gewinnsteuer gesenkt. In Zürich bleibt die Teilbesteuerung unverändert. STAF verlangt auf Kantonsebene einen Mindestsatz von 50%, der bereits jetzt in Zürich gilt und dank höherer Gewinnbesteuerung beibehalten werden kann. Der Bund erhöht die Teilbesteuerung jedoch bei einem Ja zum STAF von 60 auf 70%.
Per Saldo ergibt sich bei einer hohen Dividende ein hohes steuerbares Einkommen. Bei einem hohen Lohn und hohen Einkäufen in die Kadervorsorge resultiert ein tiefes steuerbares Einkommen, aber ein hohes Kadervorsorgevermögen. Dieses gewährt eine bessere Risikodeckung im Invaliditäts- und Todesfall und ermöglicht den steuerbefreiten Aufbau eines Ruhestandskapitals. Dieses wird bei der Kapitalauszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert.
Wegen der vielen Variablen, dem ungewissen Ausgang der Abstimmung und den unterschiedlichen kantonalen Steuersystemen müsse ein Vergleich der Strategien «hoher Lohn» gegenüber «hohe Dividende» individuell erfolgen, so die Steuerexperten Max Ledergerber und Mario Lazzarini. Sie empfehlen Schweizer KMUs, nach der Abstimmung eine detaillierte Finanzplanung auszuarbeiten, wobei die Optionen einer Kadervorsorge berücksichtigt werden sollten.