Asset Manager verordnen sich Selbstregulierung beim Thema Nachhaltigkeit

Eine der Regeln: Ausschluss oder ESG-Integration allein genügen nicht mehr, um einen Fonds als nachhaltig bezeichnen zu dürfen. (Bild: Shutterstock.com/Sepp Photography)
Eine der Regeln: Ausschluss oder ESG-Integration allein genügen nicht mehr, um einen Fonds als nachhaltig bezeichnen zu dürfen. (Bild: Shutterstock.com/Sepp Photography)

Der Verband der Asset Manager und Fondsverwalter, AMAS, hat für seine Mitglieder erstmals verbindliche Vorgaben für die Vermögensverwaltung und für Produkte mit Bezug zur Nachhaltig (Sustainable Finance) definiert. Sie treten Ende September 2023 in Kraft und ergänzen die Selbstregulierung der Bankiervereinigung für Nachhaltigkeit in der Kundenberatung.

26.09.2022, 12:34 Uhr
Asset Management | Finanzplätze

Redaktion: hf

Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) sehe sich in der Verantwortung, die zentrale Rolle der Schweizer Asset Management Industrie im Bereich "Sustainable Finance" weiter zu stärken und Initiativen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für die Erstellung und die Verwaltung von nachhaltigen Kollektivvermögen laufend zu verbessern, betont der Branchenverband in einer Mitteilung.

Der nächste, wichtige Schritt dazu ist die sog. "Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug". Die Selbstregulierung definiert für die Industrie erstmals verbindliche Vorgaben an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch zur Informationspflicht bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten. Nichtmitglieder der AMAS können der Selbstregulierung beitreten.


Die Kernpunkte der Selbstregulierung sind:

  • Asset Manager müssen sowohl in den Führungsgremien, in den Kontrollinstanzen als auch auf operationeller Ebene über die notwendigen Nachhaltigkeits-Kenntnisse verfügen sowie Infrastruktur und Ressourcen sicherstellen, um die Nachhaltigkeitsvorgaben für die Anlagestrategie umzusetzen.
  • Es gilt eine umfassende Dokumentationspflicht über Nachhaltigkeitspolitik und – ansätze, wie auch für in Anlagestrategie und -prozess verwendete Metriken, Datenkriterien und Analysetools. Auch die Grundsätze einer aktiv ausgeübten Stewardship müssen dargelegt sein.
  • Ausschluss oder ESG-Integration allein genügen als Anlageansätze nicht mehr, um einen Fonds als nachhaltig bezeichnen zu dürfen.
  • Gegenüber Anlegerinnen und Anlegern besteht eine Reporting-Pflicht, mit dem Ziel, die angestrebten Nachhaltigkeitsziele anhand von vergleichbaren Indikatoren transparent zu machen.

Wie AMAS-Präsident Iwan Deplazes erklärt, erhöht die Selbstregulierung "die Qualität von Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug durch für AMAS-Mitglieder verbindliche Standards und stellt die Transparenz durch umfassende Dokumentations- und Reportingpflichten her."

Mit den Richtlinien leiste die Branche einen relevanten Beitrag zur Nachhaltigkeit und stehe im Einklang mit der Finanzmarktstrategie des Bundesrates und dem gemeinsamen Ziel, "die Schweiz als führenden Hub für Sustainable Finance zu positionieren", führt AMAS-CEO Adrian Schatzmann aus

Die Selbstregulierung für die Mitglieder tritt am 30. September 2023 in Kraft. Mit ihrem expliziten Bezug auf die Instituts- und die Produkteebene ist sie komplementär zur Selbstregulierung der Nachhaltigkeit in der Kundenberatung, welche die Schweizerische Bankiervereinigung eingeführt hat.

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