12.05.2026, 07:42 Uhr
Die Schweizerische Bankiervereinigung erhält einen neuen Präsidenten: EFG-International-CEO Giorgio Pradelli folgt auf Marcel Rohner, der das Amt nach fünf Jahren abgibt. Der Verwaltungsrat hat Pradelli am Montag...
Die Aktionärssaison 2026 verläuft entlang einer Achse, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre: Regierungen werden zu de facto Co-Direktoren, Aufsichtsbehörden bauen Aktionärsrechte um, und einzelne Konzerne testen die Grenzen der Aktionärsdemokratie. Eine Bestandsaufnahme zwischen Washington, Seoul, Tokio, Den Haag und Zürich.
Lange galt die Generalversammlung als Ort, an dem Eigentümer ihre Manager zur Rechenschaft ziehen. In der Saison 2026 ist diese Statik in Bewegung geraten – und zwar gleichzeitig in allen wichtigen Kapitalmärkten der Welt. Geopolitische Spannungen, wirtschaftliche Fragmentierung und ein neuer regulatorischer Aktivismus verschieben die Machtbalance zwischen Staat, Management und Aktionären. Marion Plouhinec, Senior ESG-Analystin beim französischen Vermögensverwalter Carmignac, spricht von einer Verschiebung «von einer marktorientierten Unternehmensführung hin zu einer stärkeren staatlichen Einmischung». Die Beobachtung lässt sich an mehreren parallelen Entwicklungen festmachen – mit teils gegenläufiger Stossrichtung in den USA, Asien und Europa.
Die deutlichste Zäsur vollzieht sich in den Vereinigten Staaten. Am 17. November 2025 kündigte die Division of Corporation Finance der Securities and Exchange Commission an, für die Saison 2025/2026 grundsätzlich keine inhaltlichen Stellungnahmen mehr zu sogenannten No-Action-Anfragen abzugeben, mit denen Unternehmen die Aufnahme von Aktionärsanträgen auf die Tagesordnung verhindern wollten. Die Behörde verwies offiziell auf einen 43-tägigen Government Shutdown und den Rückstand bei Registrierungsverfahren – materiell verschiebt der Schritt jedoch die Beweislast zu Lasten der Aktionäre.
Im Dezember 2025 unterzeichnete Präsident Donald Trump zudem eine Executive Order mit dem Titel «Protecting American Investors From Foreign-Owned and Politically-Motivated Proxy Advisors», die die SEC anweist, sämtliche Regeln und Leitlinien rund um Aktionärsanträge – einschliesslich Rule 14a-8 – auf Vereinbarkeit mit dieser Stossrichtung zu überprüfen. SEC-Chairman Paul Atkins hat parallel angeregt, dass Delaware-Gesellschaften die rechtliche Zulässigkeit unverbindlicher Aktionärsanträge grundsätzlich infrage stellen sollten.
Die Folgen sind messbar. Gemäss der Schareholder-Advocacy-Organisation As You Sow waren bis zum 17. März 2026 rund 184 ESG-bezogene Aktionärsanträge bei US-Hauptversammlungen eingereicht worden – ein Rückgang um 47 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt. Bereits 22 Prozent der gefilten Anträge wurden zurückgezogen – ein Hinweis auf zunehmende Vorabverhandlungen zwischen Unternehmen und Antragstellern.
Was wie eine Stärkung des Managements gegenüber Aktivisten aussieht, ist Plouhinec zufolge jedoch eine Illusion. Denn parallel weitet die US-Regierung ihre eigene Rolle als wirtschaftspolitischer Akteur dramatisch aus. Im August 2025 erwarb der amerikanische Staat für 8,9 Milliarden US-Dollar – verteilt auf 433,3 Millionen Aktien zu je 20,47 US-Dollar – eine zehnprozentige Beteiligung an Intel. Finanziert wurde das Engagement zu 5,7 Milliarden US-Dollar aus bislang unausbezahlten CHIPS-Act-Zuschüssen und zu 3,2 Milliarden US-Dollar aus dem Secure-Enclave-Programm des Verteidigungsministeriums. Damit sind US-Steuerzahler laut CNBC aktuell der grösste Einzelaktionäre des Halbleiterkonzerns.
Bei der Übernahme von US Steel durch Nippon Steel im Juni 2025 setzte die Trump-Administration ein anderes Instrument durch: eine Golden Share. Der Präsident kann damit zentrale Geschäftsentscheidungen blockieren – Werksschliessungen, Sitzverlagerungen, Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, Investitionsreduktionen und Akquisitionen. Bereits im September 2025 nutzte Trump dieses Vetorecht zum ersten Mal und stoppte die geplante Stilllegung eines Werks in Granite City, Illinois. Ähnliche Konstruktionen entstanden bei MP Materials, wo das Verteidigungsministerium zum grössten Aktionär des Seltene-Erden-Förderers wurde, sowie bei Nvidia und AMD, die fünfzehn Prozent ihrer China-Chipverkäufe an die US-Regierung abführen.
Spiegelbildlich – aber mit umgekehrter Stossrichtung – nutzen Südkorea und Japan die Governance-Schraube. Beide Länder weiten Aktionärsrechte aus, allerdings als Instrument einer breiteren Wirtschaftspolitik gegen den «Korea-Discount» beziehungsweise gegen die japanische Lohnstagnation.
In Südkorea trat im Juli 2025 eine Novelle des Commercial Acts in Kraft. Verwaltungsräte schulden ihre Treuepflichten nun nicht mehr nur dem Unternehmen, sondern unmittelbar auch den Aktionären – ein Paradigmenwechsel, der gemäss Cholung Choi, Corporate-Partner der Kanzlei Bae, Kim & Lee, jahrzehntelang etablierte Praktiken in den koreanischen Chaebol-Strukturen aufbricht. Bis Ende Dezember 2025 hatten 174 Unternehmen einen Corporate Value-Up-Plan veröffentlicht. Das Parlament senkte im Dezember 2025 zudem den Steuersatz auf Dividendeneinkommen von 45 auf 14 bis 30 Prozent. Der KOSPI durchbrach am 12. Februar 2026 erstmals die Marke von 5'500 Punkten, der Korea Value-Up Index legte seit seiner Einführung im September 2024 über 130 Prozent zu, und die Beteiligung ausländischer Investoren hat sich nahezu verdoppelt. Damit wird die Generalversammlungssaison 2026 zur ersten echten Bewährungsprobe für die neue Treuepflicht, schreibt Legalbusiness.
Japan folgt einer ähnlichen Logik. Sanae Takaichi wurde im Oktober 2025 erste Premierministerin Japans und formte nach einem deutlichen Wahlsieg Anfang 2026 ihr zweites Kabinett im Februar 2026. Die für Mitte 2026 angekündigte Revision des Corporate Governance Codes – die dritte seit 2015 – soll die hohen Cash-Bestände japanischer Konzerne adressieren. Japan weist unter den entwickelten Märkten die höchste Cash-to-Market-Cap-Ratio auf. Takaichi drängt die Unternehmen, ihre Reserven in Form von Lohnerhöhungen, Investitionen, Dividenden und Aktienrückkäufen in die Realwirtschaft zurückzuspielen. Erwartete Kernelemente der Reform sind eine strategische Kapitalallokationspflicht, transparentere Kreuzbeteiligungen, mandatorische Sustainability-Standards über das Sustainability Standards Board of Japan sowie verbindlichere Investorendialoge.
Europa fährt einen weniger eindeutigen Kurs – zwischen Schutzstandards und Wettbewerbsdruck. Hier kommt die staatliche Intervention vor allem aus geopolitischen Gründen.
Die spektakulärste Episode lieferten die Niederlande. Das Ministerium für Wirtschaftsangelegenheiten berief sich Ende September 2025 auf das Goods Availability Act von 1952, eine selten genutzte Notstandsregelung, um beim Chiphersteller Nexperia die Kontrolle der chinesischen Muttergesellschaft Wingtech zu suspendieren. Wenige Tage später setzte die Enterprise Chamber des Amsterdamer Berufungsgerichts den chinesischen CEO Zhang Xuezheng wegen «reckless leadership» ab. China reagierte mit einem Exportverbot für bestimmte Komponenten aus der Dongguan-Fabrik. Im November 2025 kehrte die Kontrolle über Nexperia formal nach China zurück. Im Mai 2026 leitete Wingtech ein internationales Schiedsverfahren gegen die Niederlande unter dem Investitionsschutzabkommen Niederlande-China ein und forderte laut Euronews mehr als acht Milliarden US-Dollar Schadensersatz.
Im Süden Europas verläuft die Debatte ruhiger, aber strukturell tiefgreifender. Mit dem am 27. Februar 2024 vom italienischen Parlament verabschiedeten «DDL Capitali» wurde der rechtliche Rahmen des italienischen Kapitalmarkts grundlegend umgebaut: vereinfachte Listing-Verfahren, ausgeweitete Mehrstimmrechte (neu bis zu zehn Stimmen pro Aktie), möglichst über digitale Bevollmächtigte abgewickelte Hauptversammlungen sowie das Recht abtretender Verwaltungsräte, eigene Wahlvorschläge einzureichen. Ein im Dezember 2025 vor dem italienischen Parlament liegender Implementierungsentwurf geht noch weiter und erlaubt IPO-Gesellschaften sowie Small- und Mid-Caps das Opt-out aus zentralen Schutzstandards – einschliesslich der Zweidrittelmehrheit für Satzungsänderungen. Beobachter wie das International Corporate Governance Network und die Oxford Business Law Faculty warnen vor einer schleichenden Aushöhlung des Anlegerschutzes unter dem Banner der Wettbewerbsfähigkeit.
Auch Grossbritannien – traditionell ein Massstab in Sachen Governance – bewegt sich. Die im Juli 2024 vom FCA verabschiedete UK-Listing-Rules-Reform gilt als grösste Überarbeitung seit über dreissig Jahren, mit Wegfall der Aktionärszustimmung für signifikante Transaktionen und Akzeptanz von Dual-Class-Aktienstrukturen. Per 19. Januar 2026 ist zudem das neue Prospekt-Regelwerk PS25/9 in Kraft getreten. In Branchenkreisen wird die Vergütung von Führungskräften zunehmend als Wettbewerbsnachteil gegenüber US-Wettbewerbern dargestellt.
Wie weit britische Konzerne diese Bewegung mittlerweile testen, zeigt der Fall BP. Eine von der niederländischen Aktivistengruppe Follow This und 16 institutionellen Investoren – die zusammen über eine Billion Euro verwalten – eingereichte Resolution forderte den Energiekonzern auf, die Wertschöpfungsstrategie unter Szenarien sinkender Öl- und Gasnachfrage offenzulegen. Obwohl BP die formelle Gültigkeit des Antrags zunächst bestätigt hatte, schloss das Unternehmen ihn anschliessend von der Tagesordnung der Hauptversammlung am 23. April 2026 aus – ein Vorgang ohne modernes Präjudiz für ein FTSE-100-Unternehmen. Vincent Kaufmann, CEO der Ethos Foundation, bezeichnete die Entscheidung als «schwerwiegenden Verstoss gegen die fundamentalen Rechte der Aktionäre». Die ordentlichen Resolutionen – Vergütungsbericht, Wahlen und Auditormandat – wurden an der BP-Generalversammlung mit rund 59 Prozent des stimmberechtigten Kapitals angenommen, während zwei Governance-bezogene Vorlagen mit knapp 53 Prozent Gegenstimmen scheiterten.
Der Schweizer Schauplatz der Saison 2026 zeigt im Brennglas, wie sich die globalen Spannungen lokal überlagern. Mit der Aktienrechtsrevision, deren Mehrheit per 1. Januar 2023 in Kraft trat, verfügt die Schweiz seit der Minder-Initiative über vergleichsweise robuste Aktionärsrechte – inklusive verbindlicher Abstimmung über Vergütungen und seit 2025 obligatorischer (konsultativer) Abstimmung über den Nachhaltigkeitsbericht. Ethos hat zur Saison 2026 ihre Stimmrechtsrichtlinien in der 25. Ausgabe aktualisiert und unterteilt die Gründe für eine Ablehnung von Nachhaltigkeitsberichten neu in zwei Kategorien: mangelnde Transparenz und Datenqualität einerseits, zu geringe Ambitionen und unzureichende Performance andererseits. «Auch wenn der Grund der Ablehnung oft an mangelnder Transparenz liegt, beobachtete Ethos auch transparentere Unternehmen mit zu geringen oder abnehmenden Ambitionen», so Ethos-Direktor Vincent Kaufmann.
Die Spannung zwischen formaler Stärke und faktischer Wirksamkeit zeigte sich exemplarisch an der UBS-Generalversammlung. Als etwa Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher die Generalversammlung 2025 mit der Aussage eröffnete, die regulatorische Debatte in der Schweiz werde «die Zukunft von UBS und des gesamten Finanzplatzes entscheiden». Eine Eigenkapitalbelastung der angedachten Grössenordnung würde das «Geschäftsmodell grundlegend stören» und die UBS zum «internationalen Aussenseiter» degradieren, so Kelleher. Auch im Pharmasektor zeichnet sich Reibung ab: Die Aktionärsdemokratie funktioniert formal – und stösst materiell an die Realitäten der globalen Eigentümerstruktur.
Zugleich beobachten Aktionärsvertreter in der Schweiz ähnliche Erosionserscheinungen wie international, wenn auch in kleineren Dosen. Bereits mit der Aktienrechtsrevision ist mit dem Kapitalband, der Möglichkeit rein virtueller Generalversammlungen und der Anpassung der Schwellenwerte für Traktandierungen ein Instrumentarium entstanden, das nach Ansicht von Ethos eine schleichende Machtverschiebung vom Aktionariat zum Verwaltungsrat ermöglicht. Einzelne SPI-Unternehmen haben in den vergangenen Jahren versucht, die Hürden für Aktionärsanträge zu erhöhen – meist nach öffentlichem Druck wieder abgemildert.
Für Schweizer Pensionskassen, die als bedeutende institutionelle Investoren über die treuhänderische Pflicht zur Stimmrechtsausübung verfügen, wird die Saison 2026 damit zur Bewährungsprobe in mehrfacher Hinsicht: Es geht nicht nur um Ja oder Nein zu Vergütungsberichten und Klimaplänen, sondern um die Frage, wo die Linie zwischen Standortpolitik und Aktionärsschutz künftig verläuft.
Trotz regional gegenläufiger Mechaniken zeichnet sich eine gemeinsame Linie ab. Erstens: Staaten verstehen Governance zunehmend als Instrument einer breiteren wirtschafts-, industrie- und sicherheitspolitischen Agenda – sei es zur Stärkung strategischer Autonomie (USA, Niederlande), zur Mobilisierung von Binnenkonsum (Japan), zur Korrektur struktureller Bewertungsabschläge (Südkorea) oder zur Standortförderung (Italien, Grossbritannien). Zweitens: Die klassische Trennung zwischen Eigentümern, Management und Regulator wird durchlässiger. Drittens: Wo formelle Aktionärsrechte geschwächt werden, wächst die Bedeutung informeller Kanäle – privater Engagements, Stewardship-Berichte und gezielter Gegenstimmen bei ordentlichen Resolutionen.
Für institutionelle Investoren – darunter auch Schweizer Pensionskassen, deren globale Mandate über solche Märkte hinwegreichen – verschiebt das die Anforderungen an die Stimmrechtsausübung. ISS hat für die Saison 2026 angekündigt, soziale und ökologische Aktionärsanträge nicht mehr standardmässig zu unterstützen, sondern jeden Fall individuell zu beurteilen. Glass Lewis hält am Grundsatz fest, dass Aktionäre über materielle Themen abstimmen können müssen, signalisiert aber Anpassungen je nach regulatorischer Entwicklung. Für Stimmrechtsberater wie Ethos in der Schweiz und vergleichbare Akteure in Europa wird die Saison 2026 zur Bewährungsprobe einer kohärenten Linie.
«In diesem veränderten Kräftegefüge», so das Fazit von Carmignac-Analystin Plouhinec, «ist es für Aktionäre wichtiger denn je, ihre Stimme zu erheben.» Wer 2026 schweigt, überlässt die Tagesordnung anderen – Regierungen, Aktivisten und einer kleinen, aber wachsenden Zahl von Unternehmen, die ausloten, wie viel Aktionärsdemokratie in einer fragmentierten Weltordnung noch erwünscht ist.