Die Welt baut die Kapitaldeckung aus – die Schweiz streitet über den Umbau

Die grossen Sozialwerke werden umgebaut – nicht nur in der Schweiz. Hintergrund sind vor allem demographische Entwicklungen (Bild: Adobe Stock)
Die grossen Sozialwerke werden umgebaut – nicht nur in der Schweiz. Hintergrund sind vor allem demographische Entwicklungen (Bild: Adobe Stock)

Von den USA über Deutschland bis Grossbritannien setzen Regierungen auf mehr kapitalgedeckte Vorsorge. In der Schweiz liegen gleichzeitig fünf Reformansätze auf dem Tisch, vom radikalen Systemwechsel der UBS bis zur Reparatur im Kleinen. Die eigentliche Frage lautet längst nicht mehr, ob Vorsorgegelder am Kapitalmarkt angelegt werden, sondern wer das Risiko trägt und wem das Kapital dienen soll.

29.10.2026, 07:06 Uhr
Asset Management | Versicherungen | Vorsorge

Redaktion: asc

Die Schweiz kennt das Nebeneinander von Umlage und Kapitaldeckung seit Jahrzehnten. Das Dreisäulenprinzip steht seit 1972 in der Bundesverfassung, die berufliche Vorsorge ist seit 1985 obligatorisch. Die 1'292 Pensionskassen wiesen Ende 2024 laut Bundesamt für Statistik eine Bilanzsumme von rund 1'221 Milliarden Franken aus. Trotzdem drehte sich die Reformpolitik zuletzt fast nur um die umlagefinanzierte AHV. Drei BVG-Reformen sind gescheitert, 2010, 2017 und 2024, zuletzt mit 67 Prozent Nein-Stimmen.

Am 29. November 2026 steht die nächste Weichenstellung an: Das Stimmvolk entscheidet über 0,4 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Diese kostet zu Beginn über 4 Milliarden Franken pro Jahr, die Steuererhöhung soll rund 1,4 Milliarden Franken einbringen.

UBS: Neubau auf der grünen Wiese

Den weitreichendsten Vorschlag hat die UBS im Juni 2026 vorgelegt. Die umlagefinanzierte AHV würde ab 2035 schrittweise durch eine kapitalgedeckte erste Säule ersetzt: 20 Prozent Beiträge auf Löhne bis 50'000 Franken, je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen, mit einer vom Bund garantierten Verzinsung. Darüber, bis 150'000 Franken, käme eine zweite Säule im reinen Beitragsprimat mit freier Anbieterwahl und individueller Anlagestrategie. Das Rentenalter würde teilweise an die Lebenserwartung gekoppelt.

Der Haken ist der Übergang. Die heute Erwerbstätigen müssten die laufenden AHV-Renten finanzieren und gleichzeitig eigenes Kapital aufbauen. Laut der Studie wären zwischen 2035 und 2100 im Schnitt 43,7 Milliarden Franken pro Jahr an zusätzlichen Bundesbeiträgen nötig. Die Steuereinnahmen müssten im Übergang um rund 18 Prozent steigen, eine Ausnahme von der Schuldenbremse wäre unumgänglich. Chefökonom Daniel Kalt spricht von einem Entwurf «auf der grünen Wiese», Konzernchef Sergio Ermotti von einem Debattenbeitrag, nicht von einem Forderungskatalog.

Reparieren statt ersetzen

Die übrigen Akteure wollen das bestehende System erhalten – mit sehr unterschiedlichen Mitteln:

  • Avenir Suisse argumentiert, die Pensionskassen hätten sich längst selbst angepasst. Umhüllende Kassen wenden im Schnitt einen Umwandlungssatz von rund 5,3 Prozent an statt der gesetzlichen 6,8 Prozent. Wer nur die Beitragsseite verbessere, vergrössere das Guthaben, auf das der zu hohe Mindestumwandlungssatz garantiert sei.
  • Der Schweizerische Versicherungsverband verlangt für die AHV einen Mechanismus, der bei Unterschreiten einer Fondsschwelle zuerst das Referenzalter und erst danach die Mehrwertsteuer anhebt. Im BVG sei eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes unvermeidlich.
  • Der Ständerat hat mit dem Postulat 26.3521 einen Bericht zu tieferen Altersgutschriften, früherem Sparen und einer besseren Absicherung von Teilzeitbeschäftigten bestellt – ausdrücklich ohne den Umwandlungssatz.
  • Der Bundesrat will mit der Vorlage AHV 2030 die erste Säule bis 2040 stabilisieren, über eine breitere Beitragsbasis, Anreize zur Weiterarbeit und allenfalls zusätzliche Mehrwertsteuer. Auch er schlägt einen Interventionsmechanismus vor, allerdings ohne Automatismus beim Rentenalter. Die Botschaft ist bis Ende 2026 fällig.

Was das Ausland vormacht

Auch international ist Kapitaldeckung das Reformthema der Stunde, die Instrumente unterscheiden sich aber stark. In den USA sind seit Juli 2026 die «Trump Accounts» offen: Für Kinder der Jahrgänge 2025 bis 2028 zahlt das Treasury einmalig 1'000 US-Dollar ein, angelegt wird in US-Aktienindexfonds. Kanada hat den öffentlichen Canada Pension Plan ausgebaut und lässt das Kapital von CPP Investments global anlegen. Deutschland ersetzt ab 2027 die Riester-Rente durch ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie und hat zusätzlich eine Frühstartrente für Kinder ab sechs Jahren beschlossen.

Die Niederlande stellen ihr rund 1'720 Milliarden Euro schweres Pensionssystem bis 2028 von Leistungs- auf Beitragszusagen um; der grösste Fonds ABP wechselt am 1. Januar 2027. In Grossbritannien darf die Regierung gemäss Pension Schemes Act 2026 ab 2028 vorschreiben, bis zu 10 Prozent der Standardfonds in Private Markets und Infrastruktur zu investieren, davon bis zu 5 Prozent im Inland. Australien hat den obligatorischen Arbeitgeberbeitrag auf 12 Prozent erhöht, Japan fördert mit dem ausgebauten NISA-System steuerfreies Anlegen.

Vier gemeinsame Muster

Aus dem Vergleich lassen sich vier Linien ablesen. Erstens wird die Finanzierung breiter abgestützt; kein Land ersetzt seine staatliche Rente einfach durch private Konten. Zweitens werden Garantien abgebaut, das Anlagerisiko wandert zu den Versicherten. Drittens zieht sich der Staat nicht zurück, sondern gestaltet den Marktzugang über Startkapital, Zulagen, Standardprodukte und Kostendeckel. Viertens wird Vorsorgekapital zur wirtschaftspolitischen Ressource: London und Ottawa wollen mehr davon im Inland investiert sehen.

Die Schweiz ist als Architektur Vorläuferin, aber nicht überall voraus. Die Säule 3a setzt Erwerbseinkommen voraus, und der Steuerabzug begünstigt hohe Einkommen. Der gesetzliche Umwandlungssatz ist seit Jahren politisch blockiert. Und die AHV bleibt rein umlagefinanziert, während Kanada zeigt, dass auch eine öffentliche Säule Kapital aufbauen kann.

Was das für Anleger bedeutet

Für Pensionskassen, Vermögensverwalter und Family Offices ist die Debatte keine ferne Systemfrage. Der Druck in Richtung Beitragsprimat, transparenter Kosten und individueller Wahl dürfte so oder so zunehmen, auch ohne Systemwechsel. Die niederländische Erfahrung zeigt, wie anspruchsvoll eine faire Aufteilung kollektiver Vermögen auf die Generationen ist. Britische Quoten und kanadische Inlandsappelle machen deutlich, wie schnell Vorsorgegelder standortpolitisch beansprucht werden – in der Schweiz begrenzt die BVV 2 heute Risiken, schreibt aber keine Anlagen vor. Und weltweit mehr Kapitaldeckung heisst mehr Nachfrage nach langfristigen Anlagen wie Infrastruktur, Private Markets und Aktien, damit aber auch mehr Konkurrenz um dieselben Opportunitäten.

Die ausführliche Analyse mit allen Quellen ist auf Swiss Institutional erschienen.

Swiss Institutional Symposium am 10. November

Wie institutionelle Anleger auf das neue Zins-, Vorsorge- und Marktumfeld reagieren, ist Thema des Swiss Institutional Symposium vom 10. November 2026 im Mandarin Oriental in Zürich. Vertreterinnen und Vertreter von Pensionskassen, Versicherungen und Asset Managern diskutieren in Keynotes und Panels über Regulierung der beruflichen Vorsorge, Fixed Income, Private Markets und Nachhaltigkeit. Der Anlass richtet sich an institutionelle Investoren, die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Transparenzhinweis: Swiss Institutional und investrends.ch werden beide von der BCP Business Content Production GmbH betrieben. Sie arbeiten redaktionell eng zusammen.

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