Die von der Finma beaufsichtigten Institute dürfen Kryptowährungen oder andere Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden schicken. (Bild: Wit Olszewski/Shutterstock.com)
Die Finanzmarktaufsicht hat bekanntgegeben, wie sie die Geldwäscherei im Blockchain-Bereich konsequent bekämpfen will. Ausserdem hat die Finma erstmalig zwei Blockchain-Finanzdienstleistern je eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung erteilt.
26.08.2019, 14:12 Uhr
Redaktion: rem
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat den zwei Blockchain-Finanzdienstleistern SEBA Crypto (Zug) und Sygnum (Zürich), die Dienstleistungen für institutionelle und professionelle Kunden anbieten, je eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung erteilt. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist wie üblich mit verschiedenen Bedingungen und Auflagen verknüpft, welche einen geordneten Geschäftsaufbau sicherstellen sollen. Bei der Beaufsichtigung der beiden Institute wendet die Finma auch die in der am Montag veröffentlichten Aufsichtsmitteilung aufgeführten Grundsätze an.
Im Blockchain-Bereich bestehen aufgrund der Anonymität insbesondere erhöhte Risiken bei der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Finma hat laut eigenen Angaben das Geldwäschereigesetz bereits seit dem Aufkommen von Blockchain-Finanzdienstleistungen konsequent auf diese angewandt.
Im Rahmen der technologieneutralen Anwendung der aktuellen regulatorischen Anforderungen für den Zahlungsverkehr auf der Blockchain dürfen die von der Finma beaufsichtigten Institute Kryptowährungen oder andere Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden schicken und auch nur von solchen Kryptowährungen oder Token entgegennehmen. Finma-Beaufsichtigte dürfen keine Token von Kunden von anderen Instituten empfangen oder zu Kunden von anderen Instituten senden. Dies gilt solange, als im entsprechenden Zahlungssystem keine Angaben zum Absender oder Empfänger verlässlich übermittelt werden können. Diese etablierte Praxis gilt - anders als der Standard der Financial Action Task Force (FATF) - ausnahmslos und ist laut Finma somit eine der strengsten weltweit.
Laut einem Artikel in der NZZ plant die US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan ein Verfahren gegen die Finma. Grund ist die Verfügung, die AT1-Anleihen von CS von 16 Milliarden Franken auf Null abzuschreiben.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma erläutert die Grundlagen zur vollständigen Abschreibung des Nennwerts der AT1-Kapitalinstrumente bei Credit Suisse. Die Finma stützt sich dabei auf die Ausgabeprospekte...
Finma über Immobilien- und Hypothekarmarkt besorgt
11.11.2021, 14:33 Uhr
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma stellt erhöhte Risiken im Immobilien- und Hypothekarmarkt fest. Die Preise für Wohneigentum würden sich immer mehr von den Einkommen entkoppeln. Im Risikomonitor 2021...
Finma mit neuem Leiter des Geschäftsbereichs Asset Management
08.07.2019, 16:33 Uhr
Thomas Hirschi wird Mitglied der Geschäftsleitung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma und neuer Leiter des Geschäftsbereichs Asset Management.
Der Bundesrat hat den FINMA-Verwaltungsrat wiedergewählt. Zwei Mitglieder scheiden auf eigenen Wunsch aus. Ihre Nachfolger bringen juristisches Knowhow und grosse Erfahrung im Bereich Asset Management mit.
Die FINMA schafft einen neuen Geschäftsbereich Resolution. Dieser wird sich um den strategisch zentralen Bereich der Sanierungs- und Insolvenzmassnahmen kümmern. Zudem konnte die vakante Stelle als COO besetzt werden.
Die BSI hat schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis verstossen. Dies ergab das Enforcementverfahren der FINMA. BSI-CEO Stefano Coduri hat umgehend seinen sofortigen Rücktritt...
Erneuerungswahl des FINMA-Verwaltungsrates: Der Bundesrat wählt Thomas Bauer zum künftigen Verwaltungsratspräsidenten der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht.
Nina Arquint, in der Geschäftsleitung der FINMA für strategische Grundlagen zuständig, wechselt in die Finanzindustrie. Der Nachfolger stammt aus der FINMA.