19.06.2024, 09:30 Uhr
Die UBS muss nach der Übernahme der Credit Suisse keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen erfüllen. Die Finanzmarktaufsicht Finma kommt nach einem kartellrechtlichen Kontrollverfahren zum Schluss, dass der...
Eine wichtige Entscheidung im langjährigen Streit zwischen der Eidgenössischen Finanzaufsicht Finma und Comparis ist gefallen: Die Finma hat Comparis im Rahmen eines Enforcementverfahrens als Versicherungsvermittler klassifiziert.
Damit muss sich das Unternehmen, das sich selbst als Vergleichsdienst bezeichnet, nun als Versicherungsvermittler registrieren. Damit fällt Comparis auch unter die Regulierung. Dies könnte das Unternehmen nun teuer zu stehen kommen.
Die Finma verpflichtet Comparis, sich umgehend in das Register für Versicherungsvermittler einzutragen und den vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten nachzukommen, schreibt die Behörde in einer Mitteilung.
Comparis erstelle anhand der Suchkriterien der Nutzer eine massgeschneiderte Produkterangliste aus einer Fülle verschiedener Versicherungstypen unterschiedlicher Anbieter. Die Nutzer könnten anschliessend über das Portal eine Offerte einholen. «Sobald auf diesem Weg eine Offerte eingeholt wird, bekommt eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft von Comparis vom entsprechenden Versicherer für diesen sogenannten Lead eine Vergütung», schreibt die Finma. Damit erfüllt Comparis die Funktion der Versicherungsvermittlung.
Das Unternehmen habe zwar sein ursprüngliches Geschäftsmodell angepasst, indem eine als Versicherungsvermittlerin registrierte Schwestergesellschaft die Offerten bestelle. Der Prozess bleibe jedoch grundsätzlich gleich, denn der Versicherungsvergleich als entscheidende Funktion für die Vermittlung eines Produkts verbleibe bei Comparis. «Deshalb ist Comparis auch mit dem neuen Geschäftsprozess als Versicherungsvermittlerin zu qualifizieren», schreibt die Finma.
Comparis will die Entscheidung der Finma, wonach die Vergleichsplattform ein Versicherungsvermittler ist, beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. «Das Gericht soll den Sachverhalt aus einer neutralen Perspektive heraus beurteilen», erklärte Comparis-Gründer und Verwaltungsratspräsident Richard Eisler in einer Mitteilung.