20.07.2026, 09:34 Uhr
Der neu gegründete Swiss Pension Fund hat von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma die Bewilligung erhalten. Die Plattform richtet sich an Banken, Vermögensverwalter und weitere Anbieter von...
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat erstmals einen börsengehandelten Publikumsfonds schweizerischen Rechts bewilligt, der direkt in Bitcoin investiert. Die USA haben diesen Schritt bereits vor gut zweieinhalb Jahren gemacht, die EU lässt ihn bis heute nicht zu. Für Schweizer Anleger ändert sich vor allem eines: die rechtliche Hülle.
Die FINMA hat am 20. Oktober 2026 den ersten direkt in Bitcoin investierenden Publikumsfonds genehmigt, einen sogenannten Bitcoin-ETF. Rechtlich handelt es sich um einen Anlagefonds der Art «übrige Fonds für alternative Anlagen» mit besonderem Risiko. Anders als frühere Krypto-Fonds steht er nicht nur qualifizierten Anlegern offen, sondern dem breiten Publikum. Den Namen des Anbieters nennt die Behörde nicht. Laut FINMA haben weitere Fondsanbieter ebenfalls Gesuche für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt.
Bemerkenswert ist eine Ausnahme: Die FINMA hat den Fonds von den sonst geltenden Risikoverteilungsvorschriften befreit. Ein Fonds, der nur einen einzigen Vermögenswert hält, wäre nach klassischem Fondsrecht kaum bewilligungsfähig. Die Behörde begründet den Schritt damit, dass Bitcoin im Vergleich zu anderen Kryptowährungen eine lange Handelsgeschichte und ein besonders hohes Handelsvolumen aufweise.
Der Entscheid ist der vorläufige Endpunkt einer schrittweisen Öffnung. Bereits 2021 hatte die FINMA mit dem «Crypto Market Index Fund» den ersten Kryptofonds schweizerischen Rechts genehmigt. Dieser investiert in einen Korb etablierter Kryptowährungen und ist auf qualifizierte Anleger beschränkt. Die Auflagen waren damals schon streng: nur Kryptoassets mit genügend grossem Handelsvolumen, nur Gegenparteien und Plattformen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Financial Action Task Force (FATF) und mit entsprechender Geldwäschereiaufsicht, dazu besondere Anforderungen an Risikomanagement und Reporting.
Am 12. Januar 2026 doppelte die FINMA mit einer Aufsichtsmitteilung zur Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte nach. Sie hält darin fest, dass die Aufbewahrung von Bitcoin oder Ether besonderes Fachwissen und eine robuste technische Infrastruktur verlangt. Erfolgt die Verwahrung im Ausland, stellen sich zusätzliche Rechtsfragen, vor allem im Konkurs des Verwahrers. Die Kundenvermögen dürfen nicht in dessen Konkursmasse fallen. Die Verantwortung bleibt beim bewilligten Finanzinstitut, auch wenn es Dritte beizieht. Genau diese Anforderungen gelten nun auch für den neuen ETF.
Hinzu kommen die Verhaltensregeln des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) am Point of Sale. Die FINMA verlangt klare Risikohinweise zu Volatilität und Verlustrisiken in den Fondsdokumenten sowie besondere Sorgfalt bei der Angemessenheits- und Eignungsprüfung. Gleichzeitig warnt sie unmissverständlich: Investitionen in Bitcoin bleiben auch über einen genehmigten ETF hoch riskant, das eingesetzte Kapital kann erheblich an Wert verlieren.
Wer in der Schweiz Bitcoin über die Börse kaufen wollte, konnte das schon lange. An der SIX Swiss Exchange sind seit 2018 Krypto-ETPs kotiert. Im Juli 2026 waren es 217 solche Produkte von 21 Emittenten auf 23 verschiedene Basiswerte, darunter Anbieter wie 21Shares, Bitwise, CoinShares, VanEck, WisdomTree und inzwischen auch iShares und DWS Xtrackers.
Der Unterschied liegt in der Rechtsform. Ein ETP ist in der Regel eine Schuldverschreibung, auch wenn es physisch mit Bitcoin besichert ist. Der Anleger trägt damit ein Emittentenrisiko. Ein ETF nach Kollektivanlagengesetz ist dagegen ein Sondervermögen, das im Konkurs der Fondsleitung ausgesondert wird. Hinzu kommt die Aufsicht über Fondsleitung und Depotbank durch die FINMA. Für Pensionskassen, Vermögensverwalter und Family Offices, deren Anlagerichtlinien Kollektivanlagen und strukturierte Produkte unterschiedlich behandeln, kann dieser Unterschied entscheidend sein.
In den USA hat die Börsenaufsicht SEC am 10. Januar 2024 die ersten elf Spot-Bitcoin-ETFs zugelassen, nachdem sie zuvor jahrelang sämtliche Gesuche abgelehnt hatte und vor Gericht gegen Grayscale unterlegen war. Was folgte, war einer der erfolgreichsten ETF-Starts der Geschichte.
Am 12. Oktober 2026 verwalteten die US-Spot-Bitcoin-ETFs zusammen 106,06 Milliarden US-Dollar. Seit der Lancierung flossen netto 57,04 Milliarden US-Dollar zu. Die Fonds halten damit rund 6,35 Prozent der gesamten Bitcoin-Marktkapitalisierung. Allein der iShares Bitcoin Trust (IBIT) von BlackRock kommt auf 66,37 Milliarden US-Dollar. Weltweit lagen Ende August 2026 Krypto-ETPs im Wert von 155 Milliarden US-Dollar, davon entfielen 130,7 Milliarden US-Dollar oder 84,3 Prozent auf US-Vehikel.
Seither hat die SEC weiter liberalisiert. 2025 erlaubte sie Sachein- und -auslieferungen (In-kind) und führte allgemeine Kotierungsstandards ein, mit denen Krypto-ETFs ohne Einzelbewilligung an die Börse kommen. Die Produktpalette wird entsprechend breiter: Am 19. Oktober 2026 reichte BlackRock ein Gesuch für einen Bitcoin-ETF ein, der über Optionen auf IBIT Verluste begrenzen soll und im Gegenzug die Gewinne deckelt.
In der EU gibt es bis heute keinen Bitcoin-ETF im eigentlichen Sinn. Die UCITS-Richtlinie, der Standard für europäische Publikumsfonds, lässt Direktanlagen in Kryptowährungen nicht zu und verlangt zudem eine Risikostreuung, die ein reiner Bitcoin-Fonds nicht erfüllen kann. Der Markt weicht deshalb auf physisch besicherte ETPs und ETNs aus, die meist von Zweckgesellschaften in Jersey, Liechtenstein, Irland oder der Schweiz begeben werden. Die Krypto-Marktregulierung MiCA regelt Dienstleister und Token, schafft aber kein Fondsvehikel.
Der europäische Markt ist entsprechend kleiner: Ende August 2026 lagen die verwalteten Vermögen europäischer Krypto-ETPs bei 17,08 Milliarden US-Dollar, nur rund ein Neuntel des Weltmarkts. Deutschland führte bei den Zuflüssen im August, die Schweiz folgte an zweiter Stelle. BlackRocks europäisches Bitcoin-ETP (IB1T), im März 2025 lanciert, überschritt im Mai 2026 die Marke von 1,1 Milliarden US-Dollar. Das US-Pendant ist rund sechzigmal so gross.
Die Öffnung für Privatanleger kommt in Europa schrittweise. Grossbritannien hob am 8. Oktober 2025 das Verbot von Krypto-ETNs für Retailkunden auf. Frankreichs Aufsicht AMF passte ihre Praxis an und erlaubt den Vertrieb von krypto-indexierten ETNs an Privatanleger. In Skandinavien bietet die Nordea seit Dezember 2025 ein Bitcoin-ETP an.
Die Schweiz positioniert sich damit zwischen den beiden Polen. Sie bietet, anders als die EU, ein vollwertiges Fondsvehikel, und zwar unter dem bekannten Grundsatz der FINMA «same risks, same rules». Sie geht dabei aber vorsichtiger vor als die USA: mit Einzelbewilligung, Ausnahme von der Risikoverteilung nur für Bitcoin und strengen Auflagen für Verwahrung und Vertrieb.
Ob der Schweizer Bitcoin-ETF ähnliche Zuflüsse auslöst wie in den USA, ist offen. Das Umfeld ist derzeit nicht ideal. Bitcoin notierte am 20. Oktober 2026 bei rund 82'000 US-Dollar und damit gut ein Drittel unter dem Rekordhoch von rund 126'000 US-Dollar vom Oktober 2025. Für hiesige Vermögensverwalter und institutionelle Anleger dürfte jedoch weniger die Rendite im Vordergrund stehen als die Frage, ob sie Bitcoin künftig in einer Rechtsform halten können, die ihre Anlagereglemente ausdrücklich vorsehen. Diese Frage hat die FINMA nun beantwortet.