26.11.2024, 14:35 Uhr
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Grossbritannien lässt Fonds, die in der Europäischen Union domiziliert sind, auch nach dem Brexit zum Vertrieb zu. Gegenrecht besitzen britische Fonds in der EU bisher nicht. In der britischen Asset-Management-Branche wächst die Unruhe.
Grossbritannien räumt Fonds, die in der EU niedergelassen sind, sogenannte Passporting-Rechte ein. Über die vereinheitlichte Zulassung können Fonds aus EU-Ländern auch nach dem Brexit auf der Insel vertrieben werden. Entsprechende Vorschläge der britischen Regierung wurden vom Parlament diese Woche verabschiedet. Laut Finanzministeriums werden 9'000 in der EU beheimatete Fonds davon profitieren. Die Zahl ist laut einem Bericht des Finanzdienstleisters Citywire erheblich grösser als die 2'600 zurzeit von britischen Fondshäusern vertriebenen UCITS-Fonds.
London gewährt Anlagefonds aus der EU trotz Brexit die Zulassung, obwohl britische Fonds nicht das gleiche Vertriebsrecht in der EU haben, wenigstens bisher nicht. Die britische Regierung strebt eine gleichwertige Vereinbarung für britische Fonds an. Konditionen eines solchen Deals und möglicher Zeitplan sind allerdings ungewiss. Fes steht einzig, dass die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) nach dem Brexit nicht mehr Teil des Regulierungsausschusses der EU sein wird. Damit kann die FCA die Beschlüsse, die in Brüssel geschaffen werden, nicht mehr mitbestimmen.
Viele britische Asset Manager haben sich jedoch auf den Brexit vorbereit. So gab Schroders jüngst bekannt, dass der Head of Credit Europe von der Themsestadt nach Frankfurt wechsle. Schroders bekam 2019 eine Bafin-Lizenz zur Portfolioverwaltung. Vermögensverwalter M&G machte währenddessen einige Fonds seiner Starmanager als Luxemburger-Versionen verfügbar. Ebenso verlagerten Columbia Threadneedle und First Sentier Fonds und Assets ihrer europäischen Kunden in die EU.
Selbst wenn es dazu kommt, sei eine Zulassung britischer Fonds in der EU mit der Herangehensweise von Grossbritannien nach dem Open for Business-Motto nicht gleichzusetzen, hält Emma Rachmaninov, Partnerin der Anwaltskanzlei Freshfields, gegenüber Citywire fest. Freshfields betreut britische Asset-Management-Kunden. Am konstruktivsten wäre die gegenseitige Gleichwertigkeit, "aber die EU verfügt nicht über die entsprechenden Mechanismen für Retail-Fonds aus Drittländern, um das zu ermöglichen", sagt sie.
Die Unruhe am Finanzplatz London wächst. Eine einseitige Regelung würde Anreize schaffen, Fonds aus Grossbritannien allein innerhalb der EU aufzusetzen. Das würde die britische Asset-Management-Branche schwächten. Haupttreiber des Fondsdomizils ist der Vertrieb; Fondsponsoren und Vermögensverwalter richten deshalb ihre Fonds dort ein, wo sie das breiteste Vertriebsnetz haben. Wenn ein britischer Fonds nur in Grossbritannien vermarktet werden könne, ein EU-Fonds aber sowohl auf der britischen Insel wie auch in der EU, müsse man kein Raketenwissenschaftler sein, um festzustellen, dass Grossbritannien nicht das Domizil der Wahl sein werde, heisst es aus Branchenkreisen.
Wie Emma Rachmaninov betont, ist ein fraglicher Punkt die Grundlage, auf der die Äquivalenzbestimmungen vorgenommen würden. Es gäbe im Vereinigten Königreich beispielsweise zusätzliche Governance-Anforderungen für Fondsleitungen und -ausschüsse.
Nach Angaben der britischen Investment Association stammt nur ein Bruchteil des in EU-Fonds verwalteten Vermögens von insgesamt rund 2 Bio. Euro von britischen Privatanlegern. Die Zahl könnte jedoch steigen, wenn britische Fonds mit neuen Fondsmandaten nach Europa kommen. Das Beratungsunternehmen EY schätzt, dass seit dem Brexit-Referendum 2016 bis Oktober des laufenden Jahres 1,4 Bio. Euro an Fondsvermögen aus Grossbritannien abgewandert sind.
Der Finanzdienstleistungssektor ist eines der Standbeine der britischen Wirtschaft und besonders der Hauptstadt London. Die britische Asset-Management-Industrie mahnt deshalb die Regierung vehement an ihr Versprechen, den Standort und seinen Ruf als globales Zentrum fürs Asset Management zu verteidigen.