25.08.2026, 07:53 Uhr
Der Kryptomarkt hat eine der stärksten Wochen seit Jahren hinter sich – und der Schwung hält an. Bitcoin ist von rund 62'800 US-Dollar vor einer Woche auf zuletzt gegen 79'000 US-Dollar gestiegen und markierte...
SIX lehnt unverhältnismässige Verschärfungen gegenüber europäischen Regulierung durch das neue Finanzdienstleistungs- (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) ab.
SIX begrüsst in einer Stellungnahme Regulierungen, die den internationalen Standards entsprechen. Im Rahmen des internationalen Wettbewerbs sei es für die Schweiz deshalb unabdingbar, dass die Regulierung dieser Beziehung internationalen Standards entspricht und zudem äquivalent zum EU-Recht ist. Genauso wichtig ist es gemäss SIX, dass die Bestimmungen verhältnismässig sind. Keinesfalls dürften sie über das EU-Recht hinausgehen oder mit der bewährten schweizerischen Rechtstradition brechen. Unter diesem Aspekt lehnt SIX primär die Bestimmungen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere die vorgesehene Beweislastumkehr sowie die Einführung von Strafbestimmungen ab. Das geltende Strafrecht sei in diesem Bereich bereits ausreichend. Insgesamt würde die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz ohne Not negativ beeinträchtigt.