20.12.2024, 10:54 Uhr
Aus der Krise der Credit Suisse und der von den Behörden erzwungenen Notfusion der Grossbank mit der UBS sollen Lehren gezogen werden. Dieser Ansicht ist die parlamentarische Untersuchungskommission. Sie hat ihren...
Die HSBC Private Bank (Suisse) SA hat ihre Pflichten in der Geldwäschereiprävention im Zusammenhang mit zwei politisch exponierten Personen verletzt und damit schwer gegen Finanzmarktrecht verstossen. Dies stellte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma laut Mitteilung fest und hat Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands angeordnet.
Im Dezember 2021 eröffnete die Finma laut eigenen Angaben ein Enforcementverfahren gegen HSBC Private Bank (Suisse) SA im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu zwei politisch exponierten Personen. HSBC habe im Rahmen des Verfahrens mit der Finma kooperiert, heisst es dazu.
Die HSBC Private Bank (Suisse) SA führte zwei Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken, bei denen sie die Herkunft der Vermögenswerte sowie deren Zweck und Hintergründe nicht hinreichend geprüft hat. Ausserdem wurden zahlreiche Transaktionen mit erhöhtem Risiko ungenügend abgeklärt und dokumentiert. So war es anhand der gesammelten Informationen nicht möglich, die Rechtmässigkeit dieser Transaktionen festzustellen. Die betreffenden Transaktionen wurden zwischen 2002 und 2015 getätigt und beliefen sich kumuliert auf einen Betrag von über 300 Millionen US-Dollar. Die Gelder, die von einer staatlichen Institution stammten, wurden aus dem Libanon in die Schweiz überwiesen und flossen meist nach kurzer Zeit wieder hauptsächlich an andere Konten im Libanon zurück. Die Bank klärte dabei zu keinem Zeitpunkt ab, weshalb ein bei ihr geführtes Durchlaufkonto für diese Transaktionen genutzt wurde.
Die Bank erkannte bei ihren Abklärungen nicht, dass bei den genannten Überweisungen Anhaltspunkte für Geldwäscherei vorlagen; ebenso wenig genügte sie den Anforderungen für die Aufnahme und Weiterführung von Kundenbeziehungen zu politisch exponierten Personen. Sie verletzte damit ihre Sorgfaltspflichten in schwerer Weise. Die Bank unterliess es zudem über lange Zeit, Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten. Selbst dann, als sie im Jahr 2016 mit Blick auf diverse Risiken beschloss, die betreffenden Geschäftsbeziehungen zu schliessen, schritt sie nicht zu einer Meldung. Eine solche machte sie erst im September 2020. Durch dieses Verhalten hat die Bank die Meldepflichten und Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung nicht wahrgenommen und damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.
Die Finma hat angeordnet, dass die Bank alle laufenden Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen und Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken unter dem Gesichtspunkt der Geldwäschereibekämpfung überprüft. Weiter muss sie die korrekte Kategorisierung des Risikos ihrer übrigen Kundinnen und Kunden kontrollieren. Eine Prüfbeauftragte wird die Umsetzung dieser Massnahmen vor Ort laufend überwachen.
Solange die Prüfbeauftragte nicht den Abschluss der Überprüfungen bestätigt hat, darf die Bank keine neuen Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen eröffnen. Zudem verlangt die FINMA von der HSBC Private Bank (Suisse) SA, dass sie die Verantwortlichkeiten innerhalb ihres Verwaltungsrats und ihrer Geschäftsleitung umfassend schriftlich darlegt und zuordnet. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.