Werbung

Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT verbessern

Bild: Pixabay
Bild: Pixabay

Der Bundesrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die der weiteren Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed Ledger Technologie (DLT) in der Schweiz im Finanzbereich dienen soll.

27.03.2019, 11:41 Uhr
Regulierung | Fintech

Redaktion: rem

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2019 die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eröffnet. Er will damit die Rechtssicherheit erhöhen, Hürden für auf Distributed Ledger Technologie (DLT) basierte Anwendungen beseitigen und Missbrauchsrisiken begrenzen.

Im Dezember 2018 hatte der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT im Finanzsektor verabschiedet. Er hat dabei betont, dass er bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen will, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Ebenso will er Missbräuche konsequent bekämpfen und die Integrität und gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleisten.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst die Initiative des Bundes und den im Dezember 2018 publizierten Bericht des Bundesrates. den rechtlichen Grundlagen für DLT und Blockchain in der Schweiz. Damit habe der Bundesrat seinen Willen bekräftigt, in der Schweiz frühzeitig für global erstklassige Rahmenbedingungen zu sorgen. Im Sinne der Rechtssicherheit und der Zukunftsfähigkeit erachtet es die SBVg als wichtig, gesetzliche Anpassungen auf der Basis existierenden Rechts vorzunehmen. Für die SBVg bleibe dabei zentral, an der bewährten technologieneutralen und prinzipienbasierten Regulierung festzuhalten, teilte der Branchenverband mit.

Alle Artikel anzeigen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen.> Datenschutzerklärung