20.12.2024, 10:54 Uhr
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Die Aktionäre treten an den Generalversammlungen europaweit selbstbewusster und kritischer auf. Der Trend fasst auch in der Schweiz Fuss. Im Fokus des Unmuts standen 2012 vor allem die Managervergütungen, die Rechenschaftspflicht und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates. Dies zeigt der Proxy Voting Report 2012 von Dexia AM.
Der sogenannte Aktionärsfrühling hält auch in der Schweiz Einzug. Der Fall Julius Bär, an deren Generalversammlung (GV) der Vergütungsbericht überraschend abgelehnt wurde, dürfte kein Einzelfall bleiben.
Auch Schweizer Pensionskassen müssen wegen der Annahme der Minder-Initiative ihre Aktionärsrechte gegenüber den kotierten Schweizer Publikumsgesellschaften bald ebenfalls proaktiv ausüben. Ausländische Investoren sind diesbezüglich den einheimischen institutionellen Anlegern einiges voraus. So nimmt der Vermögensverwalter Dexia Asset Management (Dexia AM) seine Verantwortung als bedeutender Aktionär schon seit 2003 systematisch im Sinne seiner Kunden wahr. 2012 nahm das Unternehmen an 119 GVs teil und stimmte über 1808 Anträge ab. In der Schweiz besuchte Dexia AM 7 GVs und beurteilte dabei 104 Anträge. 22% davon wurden abgelehnt. In 61% der abgelehnten Anträge hielt die Wahl der Verwaltungsräte den strengen Kriterien von Dexia AM nicht stand und in 26% die Kompensationspolitik.
Die anlaufende GV-Saison dürfte spannend werden: "Wir erwarten, dass die Managervergütungen auch auf den Generalversammlungen dieses Jahres ein sensibles Thema sein werden, und werden es im Auge behalten. Dexia AM würde jede EU-Direktive begrüssen, nach der Managergehälter den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden müssen", meint dazu die Vorsitzende des Abstimmungsausschusses von Dexia AM, Myriam Vanneste.
Als aktiver Aktionär steht Dexia AM in einem ständigen Dialog mit seinen Portfoliounternehmen. 2012 beschloss Dexia AM, bei Abstimmungen noch einen Schritt weiter zu gehen. "Wir informierten die Vorstände schriftlich über die Gründe dafür, warum wir in einigen Fällen gegen die Verwaltung stimmen. Wir halten dies für sinnvoll, damit die Unternehmen unsere Abstimmungsgrundsätze besser verstehen. Grund für diesen Schritt war der Wunsch nach einem konstruktiven Dialog", fügt Myriam Vanneste hinzu.
Grünbuch der Europäischen Kommission fördert Aktionärsfrühling
Im Jahr 2011 legte die Europäische Kommission ihr Grünbuch zur Corporate Governance vor, um eine breite Diskussion zu drei Themenbereichen anzustossen: zum Aufsichtsrat (insbesondere dessen Struktur und Vergütungen), zur Rolle der Aktionäre (zu wenig Engagement, Schutz von Minderheitsaktionären) und zum "Comply or Explain"-Prinzip, das die Umsetzung der einzelnen nationalen Governance-Kodizes regelt.
Obgleich das Grünbuch nicht zu einer Direktive wurde, hat es zur Bewusstseinsbildung der Aktionäre beigetragen. 2012 machten in Europa viele Aktionäre ihren Unmut deutlich, vor allem über die vorgeschlagenen Vergütungspakete. Die Vorschläge trafen auf so viel Ablehnung wie nie zuvor, und immer mehr Aktionäre stimmten gegen die Vergütungsberichte. Dies wurde unter dem Namen "Aktionärsfrühling" bekannt und trug zu einer vorläufigen Vereinbarung bei, die den Anteil der Boni an den Gesamtvergütungen von Bankmanagern begrenzt. Die Vereinbarung aus dem März 2013 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Aktionäre sollen ihre Verantwortung wahrnehmen
Myriam Vanneste zur Sicht von Dexia AM: "Unsere Abstimmungsrichtlinien zum Thema Vergütung sind eindeutig: Die Vergütung sollte sinnvoll strukturiert und so bemessen sein, dass kein Anreiz zu unnötigen Risiken besteht. Um offensichtlichen Übertreibungen entgegenzuwirken, soll unter anderem erwogen werden, den Aktionären die Vergütungspakete zur Abstimmung vorzulegen. Wir meinen also, dass die Aktionäre ein Mitspracherecht bei der Vergütung haben sollten Stichwort 'Say on Pay' und begrüssen deshalb den Aktionärsfrühling als Zeichen dafür, dass die Aktionäre ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir erwarten, dass die Managervergütungen auch auf den Generalversammlungen dieses Jahres ein sensibles Thema sein werden, und werden es im Auge behalten. Dexia AM würde jede EU-Direktive begrüssen, nach der Managergehälter den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden müssen."
Seit 2003 stimmt Dexia AM nach Richtlinien ab, die von einem Abstimmungsausschuss entwickelt wurden. Die Rechte und die Gleichbehandlung von Aktionären, die Richtigkeit von Finanzinformationen sowie die Rechenschaftspflicht und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates sind die Grundpfeiler. Der Abstimmungsausschuss hat fünf Mitglieder, die aufgrund ihrer Corporate-Goverance-Kompetenz und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse ausgewählt wurden. Während der Generalversammlungssaison trifft er sich jeden Monat einmal. Er beurteilt das Abstimmungsverhalten von Dexia AM und ist verantwortlich für die Umsetzung der Abstimmungsrichtlinien sowie ihre Überprüfung und Anpassung an neue Entwicklungen in der Corporate Governance.
Die Nachhaltigkeits-Analysten von Dexia AM spielen eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung auf Abstimmungen, weil sie mit umfangreichen eigenen Filtern die Governance der Unternehmen analysieren, bevor Dexia AM auf ordentlichen und/oder ausserordentlichen Generalversammlungen die Stimme abgibt.
Weitere Informationen über das Abstimmungsverhalten von Dexia AM finden Sie
- im Abstimmungsbericht 2012 (Proxy Voting Report 2012): http://sri.dexia-am.com/SRIinsights/Pages/publications.aspx
- im Bereich Active Ownership and Engagement auf der SRI-Webseite: http://sri.dexia-am.com/Responsibleassetmanager/Pages/Activeownershipengagement.aspx