AIFMD-Richtlinien abgeschlossen

Am 10. Juli 2013 verabschiedet das luxemburgische Parlament das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Regulierung von Managern Alternativer Investmentfonds (European Alternative Investment Fund Managers Directive – AIFMD).

11.07.2013, 13:42 Uhr

Redaktion: jf

Marc Saluzzi, Präsident von ALFI (Association of the Luxembourg Fund Industry), kommentiert: "Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist die regulierte Alternative Investmentfondsindustrie in Luxemburg jetzt bereit durchzustarten."

"Die AIFMD ermöglicht Anbietern Alternativer Investmentfonds die Einführung eines "Europäischen Passes" im Gegenzug zu einer stärkeren Regulierung. Damit gleicht das AIFMD-Modell dem UCITS-Modell, mit dem die luxemburgische Fondsindustrie bestens vertraut ist. Vor dem Hintergrund unserer bereits gut aufgestellten Alternativen Investmentfondsindustrie verschafft das neue Gesetz dem Finanzzentrum Luxemburg eine starke Wettbewerbsposition, um die Aktivitäten von Hedgefonds, Immobilien- und Private-Equity-Investmentgesellschaften weiter auszubauen", so Saluzzi ergänzend.

Das wesentliche Merkmal der AIFMD umfasst die Einführung eines "Europäischen Passes" für Manager von Alternativen Investmentfonds, die einen Zugang zum europäischen Markt wünschen. ALFI erwartet, dass angesichts der Position Luxemburgs als europäischer Marktführer im grenzüberschreitenden Bereich, die Implementierung der AIFMD Luxemburg als einen bereits führenden Standort von Fonds und Verwaltungsgesellschaften im Alternativen Sektor noch weiter aufwertet.

Das neue Gesetz umfasst zwei wesentliche Merkmale, die für Anbieter von Alternativen Investmentfonds von besonderem Interesse sind:

  • Erstens, Schaffung einer "Limited Partnership Structure" (ähnlich der deutschen Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung), welche das luxemburgische Angebot um eine flexible und sichere Personengesellschaftsstruktur ergänzt und vor allem für diejenigen Investoren attraktiv sein dürfte, die mit einer solchen Struktur auf Basis des angelsächsischen Modells bereits vertraut sind;

  • Zweitens, zusätzliche Klarstellungen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Erfolgsbeteiligungen (sog. Carried Interest). Parallel zum Inkrafttreten des Gesetzes hat ALFI gemeinsam mit der Industrie daran gearbeitet, die operativen Anforderungen umzusetzen, die zur Einhaltung der Richtlinie und ihrer delegierten Verordnung notwendig sind. Am 18. Juni 2013 hat die luxemburgische Aufsichtsbehörde einen beantworteten Fragenkatalog (FAQs) veröffentlicht mit dem Ziel, die Hauptmerkmale der AIFMD aus Luxemburger Sicht hervorzuheben. Dem FAQ-Katalog liegt zudem ein Antragsformular zur Gründung einer umfassend genehmigten, auf Alternative Investmentfonds spezialisierten Verwaltungsgesellschaft bei.

"ALFI ist überzeugt, dass der neue Rechtsrahmen der weltweiten Alternativen Investmentfondsindustrie eine Lösung bereitstellt, die sowohl den Anlegerschutz als auch bewährte Industriepraxis zu angemessenen Kosten verbindet", fasste Marc Saluzzi abschließend zusammen.

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