12.03.2026, 08:08 Uhr
Der Partners-Group-Verwaltungsratspräsident rechnet laut einem Medienbericht mit einer deutlichen Beschleunigung der Ausfallraten bei Privatkrediten. Die Ausfallraten am Private-Credit-Markt könnten sich in den...
UBS Asset Management lanciert mit «UBS Client Voice» ein neues Proxy-Voting-Angebot für Schweizer Pensionskassen und andere institutionelle Investoren. Der Schritt kommt nicht von ungefähr: Er fällt mitten in eine Zeit, in der ESG-Selbstregulierung, Greenwashing-Vorwürfe und ein globaler Gegenwind aus den USA die Asset-Management-Branche unter Druck setzen.
Es klingt nach einer technischen Detailfrage des Fondsmanagements. Doch hinter der Lancierung von «UBS Client Voice» steckt ein fundamentaler Wandel in der Beziehung zwischen Vermögensverwaltern und ihren institutionellen Kunden: Wer soll eigentlich darüber entscheiden, ob der Verwaltungsratspräsident eines Schweizer Unternehmens wiedergewählt wird – oder ob eine Klimaresolution an einer Generalversammlung unterstützt wird?
Bisher war die Antwort einfach: die Fondsverwaltung. Die Mehrheit der Fondsanlegenden in der Schweiz musste sich auf die hauseigene Proxy-Voting-Policy ihres Asset Managers verlassen – ein Umstand, der vor allem Pensionskassen und andere institutionelle Anleger mit eigenen Stewardship-Richtlinien zunehmend unbefriedigend fand. Denn wer treuhänderisch für Destinatäre handelt – etwa Rentnerinnen und Rentner –, will auch deren Werte bei Abstimmungen berücksichtigen können.
UBS Asset Management geht nun einen Schritt weiter als die klassische Fondslösung. Mit «UBS Client Voice» können berechtigte institutionelle Kunden ihre eigenen Stimmrechtsrichtlinien auf alle ihre Beteiligungen in ausgewählten Schweizer Aktienfonds anwenden – und dies, wenn gewünscht, sogar auf der Ebene einzelner Traktanden spezifischer Generalversammlungen. Die technische Abwicklung übernimmt eine digitale Drittanbieterplattform gegen eine jährliche Gebühr.
Das Angebot startet mit zwölf in der Schweiz domizilierten Aktienfonds der Klassen I-B und I-X und umfasst Vermögenswerte von rund 26 Milliarden Franken (Stand Dezember 2025). Die letzte Entscheidungsgewalt verbleibt formell bei der Fondsleitung – sie muss sicherstellen, dass die Stimmabgabe mit den Anlagezielen des Fonds übereinstimmt. Doch der Spielraum für individuelle Präferenzen ist beträchtlich.
«Stewardship-Standards haben sich ebenso weiterentwickelt wie die Nachfrage von Vermögensinhabern, ihre Abstimmungspräferenzen direkt zu äussern», lässt sich André Müller, Leiter Client Coverage bei UBS AM, in der Medienmitteilung zitieren.
UBS AM ist nicht der erste grosse Asset Manager, der diesen Weg einschlägt. Bereits 2025 führte BlackRock ein ähnliches Programm namens «Voting Choice» für institutionelle Kunden in der Schweiz ein – damals mit einem Fondsvolumen von rund 5,8 Milliarden Dollar. Der Trend zur Delegation von Stimmrechten zurück an den Investor – in der Branche als «Pass-through Voting» bekannt – ist damit auch hierzulande angekommen.
Die regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre – von der europäischen Aktionärsrechterichtlinie bis zur Schweizer «Abzocker-Initiative» – haben den Fokus der Vermögensinhaber und Vermögensverwalter über die reine Asset Allocation und Titelselektion hinaus erweitert. Stewardship ist damit von einer Randaktivität zu einem zentralen Bestandteil institutionellen Investierens geworden.
Der Hintergrund ist jedoch auch regulatorischer Natur. In der Schweiz fehlt bis heute ein verbindliches gesetzliches ESG-Rahmenwerk für den Finanzsektor. Es gibt im Bereich der Fonds gewisse Transparenzanforderungen basierend auf dem Kollektivanlagengesetz (KAG), die durch die FINMA 2021 konkretisiert wurden. Ansonsten bestehen nur die 2024 überarbeiteten Selbstregulierungen der Asset Management Association Switzerland (AMAS), der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und Swiss Sustainable Finance (SSF).
Diese Selbstregulierungen legen unter anderem fest, wie Finanzdienstleister Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden abfragen und berücksichtigen sollen – doch ihre Umsetzung und Überprüfbarkeit bleiben eine Herausforderung. Die neuen Regeln in der Schweiz sollen es vereinfachen, in nachhaltige Produkte zu investieren: Bei jedem Finanzprodukt, das in der Schweiz als nachhaltig gehandelt wird, soll nun erkennbar sein, welche konkreten Ziele damit erreicht werden sollen.
Doch eine der grössten Herausforderungen liegt in der Transparenz, der Vergleichbarkeit sowie der Verifizierbarkeit der Daten und der gemachten Aussagen betreffend die Nachhaltigkeit der Finanzprodukte. Hier besteht noch in vielen Bereichen Handlungsbedarf.
Während die Schweiz ihre Selbstregulierung verfeinert und auf eine neue gesetzliche Grundlage vorbereitet – nach aktuellem Zeitplan ist im Frühjahr 2026 mit einer überarbeiteten Gesetzgebung zu rechnen –, weht international ein rauer Wind. In den USA hat die Trump-Administration gezielt ESG-Aktivitäten ins Visier genommen. Ein Erlass vom Dezember 2025 weist Bundesbehörden an, die Praktiken grosser Proxy-Beratungsfirmen wie ISS und Glass Lewis zu überprüfen und strengere Transparenzanforderungen zu prüfen. JPMorgan Asset Management hat inzwischen die Zusammenarbeit mit Proxy-Advisors ganz aufgekündigt und setzt stattdessen auf ein internes KI-System.
Dieser Gegenwind erhöht den Druck auf europäische Vermögensverwalter, die Glaubwürdigkeit ihres ESG-Engagements unter Beweis zu stellen – und das nicht nur auf dem Papier, sondern durch konkrete Instrumente wie «UBS Client Voice».
Bemerkenswert ist, dass die von UBS AM ausgewählten Fonds auch explizit nicht nur nachhaltige Indexfonds sein können. Das zeigt: Pass-through Voting ist kein rein grünes Thema, sondern ein grundsätzliches Governance-Instrument. Governance als Teil von ESG bedeutet in diesem Kontext, als Vermögensverwalter die Stimmrechte im Sinne des Aktionärs auszuüben und nicht blind den Empfehlungen des Managements zu folgen.
Für Pensionskassen, die nach dem Schweizer Recht treuhänderisch handeln und die Interessen ihrer Versicherten in den Vordergrund stellen müssen, ist dies keine Kür – es ist Pflicht. «UBS Client Voice» gibt ihnen das nötige Werkzeug dazu.
Das Angebot ist zunächst auf den Schweizer Markt beschränkt, soll aber mittelfristig auf weitere Länder und Fonds ausgeweitet werden. Ob weitere Schweizer Anbieter folgen, dürfte nur eine Frage der Zeit sein. Der Markt hat gesprochen – und zwar zunehmend mit eigener Stimme.