03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma erläutert die Grundlagen zur vollständigen Abschreibung des Nennwerts der AT1-Kapitalinstrumente bei Credit Suisse. Die Finma stützt sich dabei auf die Ausgabeprospekte der Anleihen sowie die Notverordnung des Bundesrats, heisst es in einer Mitteilung.
Dass die Halter von AT1-Anleihen ihren Einsatz völlig verlieren, war vor allem im Ausland auf viel Kritik gestossen und hatte für Unruhe an den Finanzmärkten geführt. Anwälte bereiten in dieser Sache bereits Klagen vor. Offiziell reagierten die Schweizer Behörden auf eine «Vielzahl von Anfragen.»
Die FINMA hat die Credit Suisse angewiesen, ihre AT1-Instrumente vollständig abzuschreiben und die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger darüber unverzüglich zu informieren. Tier-2-Anleihen werden nicht abgeschrieben.
Die von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Instrumente sehen lau Finma vertraglich vor, dass sie im Falle eines Trigger-Ereignisses, insbesondere bei der Gewährung ausserordentlicher staatlicher Unterstützung, vollständig abgeschrieben werden. Da die Credit Suisse am 19. März 2023 ausserordentliche Liquiditätshilfe-Darlehen, die mit einer Ausfallgarantie des Bundes gesichert sind, gewährt bekam, waren diese vertraglichen Bedingungen für die von der Bank ausgegebenen AT1-Instrumente erfüllt.
Der Bundesrat hat am 19. März 2023 die Notverordnung (PLB-NVO) über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken in Kraft gesetzt. Die Verordnung ermächtigt die FINMA, gegenüber der Darlehensnehmerin und der Finanzgruppe anzuordnen, zusätzliches Kernkapital abzuschreiben.
Gestützt auf die vertragliche Grundlage sowie die Notverordnung hat die FINMA die Credit Suisse angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben.
AT1-Instrumente seien in der Schweiz so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der betroffenen Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben ist. «Die von Grossbanken öffentlich herausgegebenen Instrumente werden aufgrund des Risikoprofils und der Ausgestaltung in grossen Stückelungen hauptsächlich von institutionellen Investoren gehalten», heisst es weiter.