20.10.2026, 11:17 Uhr
Der französische Risikoaufschlag belastet den Euro, der Franken steigt auf ein Dreimonatshoch. Wann daraus für die SNB Handlungsdruck entsteht.
Der Markt für Franken-Stablecoins ist winzig und wird bisher vor allem aus dem Ausland bedient. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) legt nun ein Vertiefungspapier vor und stellt sieben Forderungen an die laufende Gesetzesrevision. Im Zentrum stehen das direkte Emissionsrecht für Banken und mehr Spielraum bei den Reserven. Derweil schafft die EU Fakten.
Rund 300 Milliarden US-Dollar betrug die Marktkapitalisierung von Stablecoins im November 2025. Bis 2030 könnte sich das Volumen nach Schätzungen des Citi Institute auf bis zu 4 Billionen US-Dollar vervielfachen. Der Schweizer Franken spielt in diesem Markt bisher kaum eine Rolle: Die SBVg beziffert die Marktkapitalisierung von Franken-Stablecoins auf rund 45 Millionen US-Dollar, das entspricht etwa 0,015 Prozent des Gesamtmarkts. Gemessen am Frankenanteil am weltweiten Zahlungsverkehr von knapp 1 Prozent läge das Potenzial bei 2,8 bis 3 Milliarden Franken.
Hinzu kommt: Spezifisch regulierte Stablecoins können in der Schweiz heute gar nicht ausgegeben werden. Gleichzeitig werden unter der EU-Kryptoverordnung MiCAR bereits erste Franken-Stablecoins emittiert. In ihrem Vertiefungspapier «Ein CHF-Stablecoin aus der Schweiz» spricht die SBVg deshalb von dringendem Handlungsbedarf.
Die Bankiervereinigung sieht den Mehrwert von Stablecoins weniger im Bezahlen an der Ladenkasse als in ihrer Funktion als alternative Abwicklungsinfrastruktur. Transaktionen auf der Blockchain werden atomar abgewickelt, also vollständig oder gar nicht. Das senkt Abwicklungsrisiken und den Aufwand für Clearing. Über Smart Contracts lassen sich Bedingungen direkt in die Zahlung einbauen.
Das Papier nennt acht Anwendungsfelder, von der Abwicklung tokenisierter Wertpapiere nach dem Prinzip «Lieferung gegen Zahlung» über Treasury-Geschäfte rund um die Uhr und grenzüberschreitende B2B-Zahlungen bis zu Zahlungen zwischen Maschinen. Besonders betont wird die Rolle autonomer KI-Agenten: Sie können kein Bankkonto eröffnen, über Stablecoins aber als eigenständige Wirtschaftsakteure auftreten.
Die Relationen bleiben vorerst bescheiden. Das Transaktionsvolumen von Stablecoins wird für 2025 auf 62 Billionen US-Dollar geschätzt. Gemäss einer zitierten Analyse der Boston Consulting Group entfielen davon jedoch nur rund 4,2 Billionen US-Dollar, also etwa 7 Prozent, auf wirtschaftlich relevante Zahlungen. Der Rest geht auf Bot-Aktivitäten zurück.
Ein inländischer Franken-Stablecoin hat aus Sicht der SBVg drei Vorteile gegenüber einem ausländischen: Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann den Zugang zum Zahlungssystem SIC steuern, die Aufsicht hat Zugriff auf die relevanten Informationen, und Rückzahlungsansprüche lassen sich leichter durchsetzen. Eine für Schweizer Emittenten unvorteilhafte Regulierung mindere keine Risiken, solange Franken-Stablecoins aus dem Ausland ausgegeben werden können. Sie verlagere lediglich Wertschöpfung und Know-how.
Gleichzeitig weist das Papier auf Schweizer Besonderheiten hin. Der Safe-Haven-Status des Frankens dürfte die Nachfrage nach Franken-Stablecoins in Krisen erhöhen. Schweizer Banken finanzieren Hypotheken und KMU-Kredite stark über Kundeneinlagen und reagieren damit empfindlich auf Abflüsse. Und das tiefe Zinsniveau macht es schwierig, mit den Reserven eines Stablecoins nachhaltig Erträge zu erzielen.
Der heikelste Punkt ist die Reserveunterlegung. Der Kapitalmarkt in Franken ist klein, das Angebot an hochliquiden Aktiven (HQLA) mit kurzer Laufzeit knapp. Kurzlaufende Anleihen der höchsten Kategorie L1 umfassen laut SBVg nur 5,85 Milliarden Franken. Bei einem Stablecoin-Volumen von 5 Milliarden Franken müsste ein Emittent damit rund 60 Prozent dieses Segments aufkaufen. Erst unter Einbezug von SNB-Bills, Geldmarktbuchforderungen des Bundes und des Repo-Markts sinkt der Anteil auf unkritische Werte.
Die Bankiervereinigung kommt zum Schluss, dass die Schweiz Stablecoin-Volumen von 1 bis 5 Milliarden Franken problemlos im bestehenden HQLA-Markt absorbieren kann. Unter Einbezug des Repo-Markts und der SNB-Bills wäre der Markt bis 20 Milliarden Franken belastbar. Ab 5 Milliarden Franken werde ein Stablecoin aber zu einem Teil der nationalen Finanzinfrastruktur und brauche eine «institutionelle Brücke» zur Zentralbankliquidität.
Zusätzliche Nachfrage nach den ohnehin knappen Papieren würde zudem deren Renditen weiter drücken. Das träfe laut SBVg auch Versicherungen, Pensionskassen und Anlagefonds, die heute schon stark in diese Instrumente investiert sind.
Breiten Raum nimmt die Frage ein, was eine starke Verbreitung für die Banken bedeutet. Eine Modellrechnung zeigt die Wirkung eines Abflusses von 20 Prozent der Sichteinlagen bei einer kleineren bis mittelgrossen Bank im Zinsgeschäft. Gleicht die Bank den Abfluss über ihre flüssigen Mittel aus, bleibt die Rentabilität stabil, die Liquiditätskennzahl LCR fällt aber von 141 auf 97 Prozent und damit unter das regulatorische Minimum von 100 Prozent. Reduziert sie stattdessen ihr Kreditvolumen, sinkt die Eigenkapitalrendite von 6,4 auf 5,2 Prozent und die Kapitalkosten dürften nicht mehr verdient werden. Die SBVg betont, dass die Rechnung rein mechanisch ist und keinen Prognosecharakter hat.
Auch geldpolitisch sieht der Verband Risiken, allerdings erst bei grossen Volumen unverzinster Stablecoins. Dann könnte die Verschiebung von Einlagen die Wirkung der Zinssteuerung der SNB schwächen. In Krisen wirken Stablecoins zudem als zusätzlicher, rund um die Uhr verfügbarer Fluchtkanal, der bekannte Run-Dynamiken beschleunigt. Als neuen Krisenherd betrachtet die SBVg sie dagegen nicht, mit Ausnahme technologischer Ausfälle.
Der Bundesrat hatte im Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) eröffnet. Sie schafft eine neue Bewilligung für Zahlungsmittelinstitute, die künftig «wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel» ausgeben dürfen. Die Vernehmlassung endete im Februar 2026. Die SBVg leitet nun sieben Forderungen ab:
Besonders deutlich wird die Kritik am geltenden Recht beim Thema Geldwäscherei. Die FINMA verlangt mit ihrer Aufsichtsmitteilung 06/2024, dass alle Halter eines Stablecoins identifiziert sind. Diese Pflicht sei im internationalen Vergleich «besonders restriktiv und potentiell prohibitiv» und wohl einer der Hauptgründe, weshalb bisher kein Stablecoin in der Schweiz erfolgreich lanciert werden konnte.
Wie weit der Vorsprung der EU ist, zeigt ein Blick über die Grenze. Die MiCAR-Regeln für E-Geld-Token gelten seit dem 30. Juni 2024. Banken dürfen dort direkt emittieren. Emittenten müssen mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten, bei signifikanten Token sind es 60 Prozent.
Gleichzeitig ist das Regelwerk bereits wieder in Bewegung. Die EU-Kommission hat im Mai eine Konsultation zur Überprüfung von MiCAR lanciert, die Ende August endete. Ein Bericht ist bis Mitte 2027 vorgesehen, allfällige Gesetzesänderungen würden danach folgen. Anbieter wie Circle nutzen die Gelegenheit, um gegen die Pflicht zu Bankeinlagen zu lobbyieren und flexiblere Liquiditätsvorgaben zu fordern.
Die umstrittenste Frage ist dieselbe, die auch die SBVg beschäftigt: Multi-Issuance, also die parallele Ausgabe eines Stablecoins durch eine EU-Gesellschaft und eine Schwestergesellschaft ausserhalb der EU. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) will dieses Modell verbieten. Er befürchtet, dass Halter in einer Krise ihre Token in der EU einlösen würden, wo die Schutzbestimmungen am stärksten sind, und die europäischen Reserven dafür nicht ausreichen. Die Kommission hat die Frage in die MiCAR-Überprüfung verschoben und hält das bestehende Regelwerk für «robust und verhältnismässig». Die Bankenaufsicht EBA hält die Risiken mit den vorhandenen Instrumenten für beherrschbar.
Parallel formiert sich die europäische Bankenbranche. Das Konsortium Qivalis, dem inzwischen 37 Banken aus 15 Ländern angehören, hat im Oktober von der niederländischen Zentralbank eine Bewilligung als E-Geld-Institut erhalten. Die Ausgabe eines Euro-Stablecoins soll in den kommenden Monaten beginnen. Die Dimensionen bleiben aber auch in Europa bescheiden: MiCAR-konforme Euro-Stablecoins kommen auf rund 674 Millionen Euro. Laut Europäischer Zentralbank (EZB) lauten 99 Prozent aller Stablecoins auf US-Dollar.
Die EZB setzt derweil auf den digitalen Euro als staatliche Antwort. Der Rat der EU hat seine Position im Dezember 2025 festgelegt, das Europäische Parlament im Juli 2026. Seither laufen die Trilogverhandlungen, eine politische Einigung wird bis Ende Jahr angestrebt. Ein Pilotbetrieb mit 36 Banken und Zahlungsdienstleistern soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 starten, die erste Ausgabe ist für 2029 vorgesehen. Strittig sind vor allem die Haltelimiten, mit denen die Banken einen Abfluss von Einlagen verhindern wollen.
Für die Schweiz zeichnet die SBVg drei grundsätzliche Optionen: Stablecoins verbieten wie China, mit einem staatlichen Angebot wie dem digitalen Euro in Konkurrenz treten oder eigene, gut beaufsichtigte Stablecoins fördern. Mit dem Vorentwurf hat sich der Bundesrat für den dritten Weg entschieden.
Die Branche bereitet sich derweil praktisch vor. Seit April 2026 testen UBS, PostFinance, Raiffeisen, die Zürcher Kantonalbank, die Waadtländer Kantonalbank BCV und Sygnum gemeinsam mit der Swiss Stablecoin AG in einer Sandbox ausgewählte Anwendungen eines Franken-Stablecoins, mit begrenztem Teilnehmerkreis und Transaktionslimiten.
Die Bankiervereinigung stellt klar, dass es nicht mehr um die Frage geht, ob sich die Schweiz mit Stablecoins befassen soll, sondern wie. Zwei ihrer sieben Forderungen hebt sie besonders hervor: eine Reserveunterlegung, die Stabilität sichert und dennoch tragfähige Geschäftsmodelle erlaubt, sowie international abgestimmte Geldwäschereiregeln. Ohne die Aussicht, dass Stablecoins hierzulande von streng regulierten Finanzintermediären herausgegeben werden können, warnt die SBVg, würde sich die Schweiz «in die Abhängigkeit von ausländischen Zahlungsmitteln begeben».