14.07.2026, 09:12 Uhr
Wohneigentum ist nicht mehr in jedem Fall günstiger als Mieten. Wer seit längerer Zeit in derselben Mietwohnung lebt, fahre finanziell oft besser, wenn er dort bleibt, schreibt die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in...
Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Der mietrechtlich relevante hypothekarische Referenzzinssatz ist wie erwartet von 1,5 auf 1,25 Prozent gesunken. Dies hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO mitgeteilt.
Konkret sank der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz um 7 Basispunkte auf 1,37 Prozent und damit ganz knapp unter den für die Senkung entscheidenden Schwellenwert von 1,38 Prozent. Der Zinssatz wird kaufmännisch gerundet und beim Über- beziehungsweise Unterschreiten des Grenzwerts gleich um 25 Basispunkte angepasst.
Zuletzt war der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten im März 2025 auf 1,50 Prozent gesenkt worden, nach zwei Erhöhungen Mitte und Ende 2023. Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken.
Aus der Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich laut dem BWO nun für Mieterinnen und Mieter im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,50 Prozent beruht.
Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können aber weitere Kostenfaktoren, insbesondere die Teuerung, eine Rolle in der Mietzinsgestaltung spielen.