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Politische Diskussion in Zürich: Wie ESG-konform ist das Thema «Defense»?

Der Zürcher Gemeinderat will, dass die städtische Pensionskasse keine Aktien eines israelischen Rüstungskonzerns mehr hält. Der Fall wirft eine Grundsatzfrage auf, die Investoren seit dem russischen Angriff auf die Ukraine umtreibt: Gehören Rüstungsaktien in ein nachhaltiges Portfolio? Und: Wie nachhaltig ist das Thema «Defense»?

02.10.2026, 07:55 Uhr
Finanzplätze | Regulierung

Redaktion: asc

Auslöser der jüngsten Debatte ist die Pensionskasse der Stadt Zürich (PKZH). Sie hält Aktien von Elbit Systems im Wert von rund 1,4 Millionen Franken und soll damit im vergangenen Jahr knapp 400'000 Franken erwirtschaftet haben. Am 23. September 2026 überwies der Gemeinderat ein Postulat der SP mit 65 zu 48 Stimmen bei 3 Enthaltungen an den Stadtrat. Es verlangt, Investitionen in Hersteller von Kriegsmaterial auszuschliessen, das bei schweren Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die Postulanten werfen Elbit eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen in Gaza und in den besetzten Gebieten vor.

Aufschlussreich ist, weshalb Elbit überhaupt im Portfolio liegt. Die PKZH stützt ihre Ausschlussliste bei heiklen Rüstungsfirmen auf den Ratinganbieter Sustainalytics. Dieser analysiert laut Tsüri.ch keine Unternehmen mehr, die mit dem Nahostkonflikt in Verbindung stehen – Elbit fehlt deshalb auf der Liste. Bereits im Juni hatte die Kasse gegenüber den Journalisten-Netzwerk Correctiv erklärt, konventionelle und autonome Waffen sowie Überwachungstechnologie seien nicht Teil ihrer Ausschlusspolitik; der Stiftungsrat befasse sich aber mit dem Umgang mit Rüstungsfirmen ausserhalb der verbotenen Waffen. Neben Elbit hält die PKZH laut derselben Recherche auch Aktien von Leonardo und Rheinmetall.

Im Rat verlief die Debatte entlang bekannter Linien. Die SVP bezeichnete Elbit als legitimen Verteidigungskonzern und die einseitige Verurteilung Israels als antisemitisch, was die SP zurückwies. Die FDP kritisierte, dass ein einzelnes Unternehmen herausgegriffen werde, und hielt fest, über Vorsorgegelder solle nicht das Parlament entscheiden. Die GLP gab die Stimme frei und regte an, eher die Lücke in der Ausschlussliste zu schliessen. Stadtrat Daniel Leupi nahm das Postulat entgegen, betonte aber, der Stadtrat könne nicht allein entscheiden; er will sich im Stiftungsrat dafür einsetzen.

Rechtlich ist das Postulat ein Prüfauftrag, kein Verkaufsbefehl. Über die Anlagen entscheidet der paritätisch zusammengesetzte Stiftungsrat, der nach BVG den Grundsätzen von Sicherheit, Ertrag und Risikoverteilung verpflichtet ist. Der Fall zielt damit auf eine Frage, die weit über Zürich hinausreicht: Was ist an Rüstungsinvestitionen überhaupt ESG-konform – und wer entscheidet darüber?

Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an, welche Waffen, welches Regelwerk und welches Produktversprechen gemeint sind. Die lange Antwort zeigt, wie stark sich der Begriff «nachhaltig» innert weniger Jahre verändert hat – und wo die roten Linien heute noch verlaufen.

Die Zahlen: ESG-Fonds holen auf

Die Verschiebung ist in den Portfolios messbar. Gemäss Morningstar haben aktiv verwaltete europäische Aktienfonds nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) ihr durchschnittliches Engagement in Luftfahrt- und Verteidigungstiteln von 0,6 Prozent im Jahr 2022 auf 2,5 Prozent per Juni 2025 vervierfacht. Mehr als die Hälfte dieser Fonds – 54 Prozent – hält inzwischen Rüstungsaktien, gegenüber 33 Prozent drei Jahre zuvor. Zu den beliebtesten Positionen zählen Thales, Rheinmetall und Leonardo. Anders bei den strengeren Artikel-9-Fonds: Dort liegt das Engagement nach wie vor nahe null.

Der Druck kommt auch über die Performance. Nachhaltige europäische Large-Cap-Aktienfonds liegen laut Branchenauswertungen rund 3 Prozentpunkte hinter konventionellen Vergleichsfonds zurück – hauptsächlich wegen der Untergewichtung im Verteidigungssektor. Morgan Stanley schätzte im März 2026, dass europäische Nachhaltigkeitsfonds zwischen 38 und 71 Milliarden US-Dollar zusätzlich in Rüstungs- und Luftfahrtwerte lenken könnten, falls sie ihre Gewichtungen an die MSCI-Benchmarks angleichen.

Was das EU-Recht tatsächlich sagt

Wer die Frage nach der ESG-Konformität stellt, muss zunächst klären, dass es «das» ESG-Regelwerk nicht gibt. Im EU-Raum greifen mehrere Ebenen ineinander.

  • Die Offenlegungsverordnung SFDR verbietet Rüstungsinvestitionen grundsätzlich nicht. Das hat die EU-Kommission im Rahmen des «Defence Readiness Omnibus» vom 17. Juni 2025 ausdrücklich festgehalten; die entsprechende Mitteilung wurde am 30. Dezember 2025 im Amtsblatt publiziert. Die Kommission betont darin, dass weder Umsatzschwellen für Rüstungsgeschäfte noch Höchstanteile im Portfolio vorgeschrieben sind, und spricht sich gegen pauschale Sektorausschlüsse aus. Massgeblich seien vielmehr eine Prüfung im Einzelfall und drei Kriterien: die Beteiligung an kontroversen Waffen, das Risiko, dass Waffen für Verstösse gegen den UN Global Compact oder die OECD-Leitsätze eingesetzt werden, sowie die Kontrollprozesse der Unternehmen.
  • Bei den Fondsnamen zieht die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA eine engere Linie. Seit dem 21. November 2024 gelten ihre Leitlinien für Fonds mit ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffen im Namen; bestehende Fonds hatten bis zum 21. Mai 2025 Zeit für die Umsetzung. Solche Fonds müssen die Ausschlüsse der Paris-konformen Benchmarks anwenden – darunter Unternehmen mit Bezug zu kontroversen Waffen. Was darunter fällt, hat die ESMA im Dezember 2024 präzisiert: Antipersonenminen, Streumunition sowie chemische und biologische Waffen.
  • Diese Definition hat die Kommission nun auch formell verankert. Mit einer delegierten Verordnung, publiziert am 30. Dezember 2025 und anwendbar seit dem 30. Juni 2026, ersetzt sie in den Benchmark-Regeln den Begriff «kontroverse Waffen» durch «verbotene Waffen». Gemeint sind ausschliesslich jene vier Kategorien, die durch internationale Konventionen verboten sind, denen die Mehrheit der Mitgliedstaaten angehört.
  • In der EU-Taxonomie schliesslich setzen die sozialen Mindeststandards eine Grenze: Ein Engagement bei kontroversen Waffen ist mit einer taxonomiekonformen Tätigkeit nicht vereinbar.

Der heikelste Punkt sind Nuklearwaffen. Die Kommission hat klargestellt, dass sie unter der SFDR nicht zu den kontroversen Waffen zählen. Bis dahin hatte die unklare Rechtslage dazu geführt, dass Banken und Fonds in der EU gegenüber Atomwaffenherstellern sehr zurückhaltend waren.

Die Neudefinition stösst auf Widerstand. Die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament kritisierte in einem Entschliessungsantrag, dass Hersteller von Atomwaffen, Uranmunition, Brandwaffen, Blendlasern und autonomen tödlichen Waffensystemen weiterhin in Paris-konformen Benchmarks Platz finden könnten. Auch Nachhaltigkeitsbanken der Global Alliance for Banking on Values fordern eine breitere Definition, die etwa den Atomwaffenverbotsvertrag einschliesst.

Die Branche schwenkt um – mit Abstufungen

Mehrere grosse Asset Manager haben ihre Richtlinien bereits angepasst. Allianz Global Investors strich im März 2025 den Ausschluss für militärische Ausrüstung und Dienstleistungen aus seinen ESG-Fonds; bis dahin galt eine Umsatzschwelle von 10 Prozent. Atomwaffengeschäfte im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags sind seither unter Bedingungen zulässig, geächtete Waffen bleiben ausgeschlossen.

Auch in der Schweiz hat sich der grösste Akteur bewegt. UBS Asset Management hat Ende März 2025 die Ausschlüsse für bestimmte Nachhaltigkeitsfonds gelockert, die neu in Hersteller konventioneller Waffensysteme investieren dürfen. Kontroverse Waffen inklusive Atomwaffen bleiben dort tabu.

Dass nicht alle mitziehen, zeigt das Beispiel DWS: Fonds mit ESG-Begriffen im Namen schliessen weiterhin Unternehmen aus, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern erzielen. Gelockert wurde nur der Basisfilter für Fonds ohne ESG-Kennzeichnung. Und laut Swiss Sustainable Finance schloss 2024 knapp die Hälfte der Schweizer Anbieter Waffen aus ihren nachhaltigkeitsbezogenen Produkten aus.

Der Schweizer Sonderfall: Kriegsmaterialgesetz und SVVK

In der Schweiz gilt keine SFDR. Hier gilt der Grundsatz der Transparenz: In der Schweiz steht es den Banken prinzipiell frei, ob sie Rüstungsfirmen in nachhaltigen Anlagen ausschliessen. Anbieter müssen aber offenlegen, welches Nachhaltigkeitsverständnis und welche Indikatoren sie anwenden – und ein allfälliges Nachhaltigkeitsziel eines Fonds mit Rüstungsaktien belegen können.

Eine harte Grenze zieht das Kriegsmaterialgesetz (KMG). Es verbietet die Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial, also atomaren, biologischen und chemischen Waffen, Antipersonenminen und Streumunition. Die indirekte Finanzierung, etwa über Fondsanteile, ist allerdings nur verboten, wenn damit das direkte Verbot umgangen werden soll – ein Nachweis, der in der Praxis kaum zu erbringen ist. Die Kriegsgeschäfte-Initiative, die Nationalbank, AHV und Pensionskassen jede Finanzierung von Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Rüstungsumsatz untersagen wollte, wurde 2020 an der Urne abgelehnt.

Für viele institutionelle Anleger ist deshalb die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR) der Massstab. Sie umfasst nach zehn Jahren 49 Unternehmen. Der Verein stützt sich bei Atomwaffen auf den Atomwaffensperrvertrag – mit der Folge, dass Hersteller in den fünf anerkannten Atommächten nicht zum Ausschluss empfohlen werden. Kritiker sehen darin einen Widerspruch zum Wortlaut des KMG, das keine solche Unterscheidung kennt. Laut PPCmetrics machen Rüstungsinvestitionen bei Schweizer Pensionskassen im Schnitt 1 bis 2 Prozent des Anlagevolumens aus. Nur wenige verzichten ganz darauf, etwa die Sammelstiftung Nest.

Neue Grauzonen: KI und autonome Systeme

Während sich die Debatte lange um Panzer, Munition und Atomsprengköpfe drehte, verschiebt sich das Risiko zunehmend in die Technologie. Für autonome Waffensysteme und militärische Überwachungssoftware existiert kein internationales Verbotsabkommen – sie fallen damit durch die gängigen Ausschlussraster. Für Investoren mit Nachhaltigkeitsanspruch ist das die nächste Bewährungsprobe: Hier entscheiden nicht Konventionen, sondern die eigene Policy.

Ob Waffen ESG-konform sind, ist heute weniger eine regulatorische als eine Produktfrage. Das EU-Recht zieht die Linie bei vier international geächteten Waffenkategorien, die Schweiz zusätzlich bei Atomwaffen – wenn auch mit Auslegungsspielraum. Alles darüber hinaus liegt im Ermessen der Anbieter. Der britische Thinktank RUSI weist zu Recht darauf hin, dass oft ESG-Fonds mit ethischen Fonds verwechselt werden: Erstere bewerten Risiken und Governance, letztere schliessen nach Werthaltung aus.

Für Investoren, Stiftungsräte und Vermögensverwalter heisst das: Ein Nachhaltigkeitslabel allein beantwortet die Rüstungsfrage nicht mehr. Wer Rüstung ausschliessen will, muss die Kriterien im Detail prüfen – Umsatzschwellen, Behandlung von Atomwaffen, Zulieferer und Dual-Use-Technologien.

Der Zürcher Fall legt zudem eine zweite Schwachstelle offen: die Abhängigkeit von einzelnen Datenanbietern. Wenn ein Ratinghaus ganze Konfliktregionen nicht mehr abdeckt, entsteht eine Lücke, die weder Gesetz noch Label schliessen. Dabei rückt selbst die EU-Kommission genau dieses Endnutzer- und Menschenrechtsrisiko ins Zentrum ihrer Prüfung. Wer es ernst nimmt, braucht eigene Kriterien und mehrere Quellen. Und wer Rüstung zulässt, sollte erklären können, wie sich das mit dem eigenen Nachhaltigkeitsversprechen verträgt. Die Versicherten und ihre politischen Vertreter, das zeigt Zürich, fragen genauer nach.

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