Julius Bär bucht hohe Rückstellungen im Streit um DDR-Vermögen

Der Fall von nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen DDR bei Cantrade lastet weiter auf Julius Bär. (Bild: ZVG)
Der Fall von nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen DDR bei Cantrade lastet weiter auf Julius Bär. (Bild: ZVG)

Die Bank Julius Bär hat im Fall der verschollenen DDR-Vermögen vor dem Zürcher Obergericht eine Niederlage erlitten und nimmt vorsorglich eine Rückstellung in dreistelliger Millionenhöhe vor.

05.12.2019, 12:20 Uhr

Redaktion: rem

Das Obergericht Zürich ist von seiner früheren Beurteilung abgerückt und hat die Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen die Bank Julius Bär als Nachfolgerin der Bank Cantrade im Umfang von ca. CHF 97 Millionen plus Zinsen seit 2009 nach einem entsprechenden Antrag des Bundesgerichts auf Neubeurteilung bestätigt, wie die das Unternehmen am Mittwochabend mitteilte. Demzufolge wird Julius Bär vorsorglich eine Rückstellung im Betrag von 153 Millionen Franken buchen. Julius Bär wird das Urteil am Bundesgericht anfechten und die endgültig zugesprochene Summe von der UBS gemäss den Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung von 2005 zurückfordern, heisst es in der Medienmitteilung. Julius Bär hatte im Jahr 2005 die ehemalige Bank Cantrade durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS übernommen.

Im September 2014 erhob die BvS in Zürich Klage gegen Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade in der Höhe von ca. CHF 97 Millionen plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen. Die BvS bezeichnet sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Cantrade.

Das Obergericht Zürich bestätigte am 18. April 2018 das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Julius Bär und wies die Klage der BvS ab. Das Bundesgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde der BvS am 17. Januar 2019 teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts Zürich vom 18. April 2018 auf und wies ihm den Fall zur Neubeurteilung zurück. Am 3. Dezember 2019 hat das Obergericht Zürich den Fall neu beurteilt und nun die Forderungen der BvS im Umfang von ca. CHF 97 Millionen plus Zinsen seit 2009 bestätigt.

Julius Bär nehme das Urteil zur Kenntnis und werde es an das Bundesgericht weiterziehen. Man habe die Forderungen der BvS stets bestritten und werde dies auch weiterhin tun, heisst es weiter. Da diese Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, muss Julius Bär vorsorglich eine Rückstellung in der Höhe der zugesprochenen Summe von CHF 153 Millionen buchen.

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