20.12.2024, 10:54 Uhr
Aus der Krise der Credit Suisse und der von den Behörden erzwungenen Notfusion der Grossbank mit der UBS sollen Lehren gezogen werden. Dieser Ansicht ist die parlamentarische Untersuchungskommission. Sie hat ihren...
Nach Analysen aus dem Inland legen jetzt internationale Gremien ihre Sicht zum Fall Credit Suisse dar. Das Financial Stability Board (FSB) kommt zum vorläufigen Schluss, dass die Resolution, die ordnungsgemässe Abwicklung der Bank, hätte funktionieren können. Ähnlich sieht es der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht.
Die vorläufige Einschätzung des Financial Stability Board (FSB) gibt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) in einem News-Beitrag wieder. Die FSA, die im Nachgang der Finanzkrise von 2008 zur besseren Koordination und Stabilisierung des Finanzsystems geschaffen wurde, stellt fest, dass die Vorkehrungen einer Resolution der Credit Suisse standesgemäss und die verlustabsorbierenden Ressourcen ausreichend gewesen seien.
Ausschlaggebend gegen eine Resolution seien verschiedene Faktoren gewesen: mögliche Folgewirkungen von Verlusten für Aktionäre und Obligationäre, die Ungewissheit über die Markt- und Kundenakzeptanz einer eigenständigen rekapitalisierten Einheit sowie weitere Risiken, namentlich bei den Bail-in Mechanismen.
Auch habe die Schweizer Finanzaufsicht Finma die Ansicht vertreten, dass Abwicklungsmassnahmen subsidiär zu anderen Schritten mit gleicher Stabilisierungswirkung zur Anwendung kommen sollen.
Basierend auf dieser vorläufigen Einschätzung will das FSB nun Fragen im Detail angehen, um damit die Resolution einer systemrelevanten Bank robuster zu machen.
Konkret sollen unter anderem Arbeiten zur wirksamen Ausgestaltung des Public Liquidity Backstop (staatliche Liquiditätssicherung), zur Verbesserung der Anwendung und grenzüberschreitenden Anerkennung von Bail-in Kapital sowie zu Koordinations- und Kommunikationsmassnahmen im Kontext von Resolutionsmassnahmen angegangen werden.
Der Bericht des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) analysiert seinerseits vertieft die Frage, wieso die regulatorischen Auflagen zur Liquiditätsausstattung trotz Schieflage der Credit Suisse über sehr lange Zeit erfüllt bleiben konnten. Der BCBS stellt beispielsweise infrage, ob die Finanzierungsquote (NSFR) – besonders bei Banken, die einem «langsameren» Liquiditätsstress ausgesetzt waren – ihre Rolle als Indikator für strukturelle Liquiditätsinkongruenz der Banken tatsächlich erfüllt hat.
Die Kalibrierung sei für ein Niveau ausgerichtet, das dem Liquiditätsabfluss der CS nicht entsprach, kritisiert der Bericht. Der BCBS stellt auch fest, dass ein grosser Teil der hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA) der Credit Suisse für andere Zwecke als die reglementarisch vorgesehene Deckung der Abflüsse in einem 30-Tage Stressszenario reserviert wurde.
Dies werfe Fragen zur Gestaltung und Umsetzung von Liquiditätsanforderungen auf, so der Basler Ausschuss. Die BCBS kommt zum, wie die Bankiervereinigung vermerkt, zum «ernüchternden Schluss, dass Liquiditätsvorschriften allein nicht alle Engpässe verhindern können, besonders nicht in einem Zeitalter, das durch den einfachen Zugang zu Informationen und Bankdienstleistungen über verschiedene digitale Tools gekennzeichnet ist.»
In ihrer Stellungnahme zu den beiden berichten schreibt die SBVg, man erachte die Einsichten der beiden Organe für den bevorstehenden Analyse- und Klärungsbedarf «als sehr relevant.» Die Bankiervereinigung unterstütze weiterhin zielführende Anpassungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens, die auf den konkreten Lehren des Falls Credit Suisse beruhten.
Das Ziel, die Resilienz weiter zu stärken, dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Die SBVg werde sich weiterhin konstruktiv an diesen Arbeiten beteiligen und sich als Vertreterin des ganzen Bankensektors in den regulatorischen und politischen Diskurs einbringen.