21.08.2026, 07:28 Uhr
Die Graubündner Kantonalbank (GKB) hat das erste Halbjahr 2026 mit dem besten Halbjahresergebnis ihrer Geschichte abgeschlossen. Der Konzerngewinn stieg um 18,2 Prozent auf 137,2 Millionen Franken. Das Eigenkapital...
Die Credit Suisse stellt per 1. Juli 2014 die Vermögensverwaltungsmandate auf Produkte ohne Retrozessionen um.
Die Credit Suisse hat die Kunden informiert, dass sie bis 1. Juli 2014 in den Vermögenverwaltungsmandaten auf Anlageinstrumente umstellt, die keine Retrozessionen ausrichten, wie die NZZ schreibt.
Die Credit Suisse reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil vom Herbst 2012, das die Herausgabe der Retros der Banken an die Kunden verlangt, die sie bei Verwaltungsmandaten von den Produkteanbietern erhalten hatten. Gemäss diesem Urteil sind Retros in der Schweiz nicht verboten. Kunden können auf die Herausgabe der Vertriebsentschädigung verzichten. Allerdings müssen sie dazu vorgängig wissen, um welche Beträge es sich handelt.
Zahlreiche Fondsanbieter haben bereits reagiert und bieten retrozessionsfreie Fondstranchen an.
Für Anleger, die bei der Rückforderung ihrer Retros juristische Unterstützung brauchen, hat sich auch schon eine Rückforderungs-Gesellschaft formiert, wie finews in einem Beitrag schreibt.
In Grossbritannien sind Retrozessionen im Beratungsgeschäft seit Jahresbeginn verboten, nicht aber bei Vermögensverwaltungsmandaten. Auch im Rahmen von Mifid II in Europa und dem kommenden Finanzdienstleistungsgesetz in der Schweiz sind Retrozessionen als potenzielle Quelle von Interessenkonflikten in der Kundenberatung ein Thema.