28.10.2026, 10:32 Uhr
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Mit dem Mandat des Europäischen Parlaments sind die Verhandlungen zur Reform der EU-Offenlegungsverordnung eröffnet. Die Richtung ist klar: weniger Pflichten für die Unternehmen, strengere Regeln für die Produkte. Doch bei Schwellenwerten, Ausschlüssen und Staatsanleihen ist noch vieles offen, wie eine Analyse von Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer bei DPAM, zeigt.
Nach Monaten der Unsicherheit nimmt SFDR 2.0 konkrete Formen an. Anfang Oktober hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition bestätigt. Grundlage ist der Bericht des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON) vom 10. September. Damit ist der Weg frei für die Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU, der sein Mandat bereits im Juni festgelegt hat, und der EU-Kommission, die ihren Vorschlag im November 2025 vorgelegt hatte. Die erste Trilogrunde unter irischer Ratspräsidentschaft war für den 22. Oktober angesetzt.
Für Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer beim belgischen Vermögensverwalter DPAM, markiert das einen wichtigen Meilenstein – «nicht weil bereits alle offenen Fragen geklärt wären, sondern weil die grundsätzliche Richtung der Reform nun deutlich erkennbarer wird». Zudem liege die endgültige Position des Parlaments in wesentlichen Punkten näher an der Haltung des Rates.
SFDR 2.0 entwickelt sich laut Mortier zu einer grundlegenden Neugestaltung des Regelwerks. Das künftige Regime verabschiedet sich von der heute marktüblichen Einteilung in Artikel-8- und Artikel-9-Fonds. Diese war ursprünglich als reine Offenlegungspflicht gedacht, hat sich im Markt aber zu einem De-facto-Label entwickelt – mit allen Problemen, die damit einhergingen. An ihre Stelle tritt ein System klar definierter Produktkategorien:
Daneben gibt es nicht kategorisierte Produkte. Für sie gelten besondere Hinweis- und Transparenzpflichten; Nachhaltigkeitsbegriffe im Produktnamen sind ihnen untersagt. Das Konzept der «nachhaltigen Investition» nach bisherigem SFDR-Verständnis samt «Do No Significant Harm»-Test soll gestrichen werden. Seine Elemente gehen in den Kategorien und den Mindestausschlüssen auf. Das verändert die Produktgestaltung und die Art, wie Nachhaltigkeitsmerkmale gegenüber Anlegern erklärt werden, von Grund auf.
Auf Ebene der Finanzunternehmen soll SFDR 2.0 spürbar entlasten. Die Berichterstattung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Unternehmensebene soll entfallen, ebenso die Offenlegungen zur Vergütungspolitik. Das Parlament will, dass diese Erleichterungen bereits mit Inkrafttreten der Verordnung gelten. Zudem fallen Finanzberater sowie Banken und Wertpapierfirmen, die Vermögensverwaltungsmandate führen, aus dem Anwendungsbereich. Darüber sind sich alle drei Institutionen einig.
Auf Produktebene werden die Anforderungen dagegen verschärft. Nachhaltigkeitsaussagen müssen umfassender belegt werden, Nachhaltigkeitsbegriffe in Produktnamen unterliegen strengeren Vorgaben, Methoden und Ansätze müssen transparenter erläutert werden. Ziel ist, Greenwashing wirksamer zu verhindern. Gemäss Kommissionsvorschlag müssen Produkte aller Kategorien zudem ihre PAI offenlegen.
Die PAI bleiben damit relevant – nur auf anderer Ebene. Selbst wenn die Pflicht auf Unternehmensebene wegfällt, dürfte die Offenlegung nach Einschätzung von Mortier auf Produktebene ein wesentlicher Bestandteil des neuen Regelwerks bleiben, vor allem in den Kategorien Transition und Sustainable. Über das Mass sind sich die Institutionen allerdings nicht einig: Die Kommission wollte die PAI-Indikatoren teils freiwillig halten, der Rat will sie verbindlich machen.
Auch wenn das endgültige Regelwerk noch nicht steht, zeichnen sich in den Verhandlungen laut der DPAM-Analyse die entscheidenden Stellschrauben ab:
Die grösste Kontroverse betrifft gemäss Mortier die Transition-Kategorie. Engagements in fossilen Energieträgern sollen dort nur zulässig sein, wenn der Transformationspfad glaubwürdig ist. Das Parlament verlangt, dass betroffene Unternehmen mindestens 20 Prozent ihrer Investitionsausgaben (CapEx) in taxonomiekonforme Aktivitäten lenken, einen mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbaren Dekarbonisierungsplan vorweisen und, wo relevant, den Kohleausstieg terminieren. Zudem soll der Anteil taxonomiekonformer Investitionen über drei Jahre hinweg jenen für neue fossile Projekte übersteigen. Der Rat kennt eine ähnliche Ausnahme, jedoch ohne diesen zusätzlichen CapEx-Test. Im Parlament selbst sind die Positionen gespalten: Die Europäische Volkspartei drängt auf weitergehende Vereinfachung, Sozialdemokraten und Grüne auf strengere Regeln gegen Greenwashing.
Am wenigsten geklärt ist laut Mortier die Behandlung von Staatsanleihen. Nach derzeitigem Stand sind allgemeine Staatsanleihen von der Sustainable-Kategorie ausgeschlossen. Zugelassen wären dort nur zweckgebundene Use-of-Proceeds-Instrumente wie Green Bonds. Allgemeine Staatsanleihen müssten deshalb den Kategorien ESG Basics, Transition oder den nicht kategorisierten Produkten zugeordnet werden.
Auch hier gehen die Positionen auseinander. Je nach Institution wären dafür eine dokumentierte Methodik, Obergrenzen oder Einschränkungen auf bestimmte Emittenten nötig. Rat und Parlament wollen allgemeine Schuldtitel öffentlicher Emittenten aus der EU in der Transition-Kategorie zulassen, sofern sie mit dem Transformationsziel vereinbar sind. Das Parlament begrenzt deren Anteil auf 15 Prozent des Portfolios. Die Frage sei von grosser praktischer Tragweite, betont die DPAM-Expertin: Viele Anleger setzten auf Multi-Asset-Strategien, und Anleihen machten einen bedeutenden Teil des investierbaren Universums aus.
Die Gesetzgeber streben eine politische Einigung bis Ende 2026 an. Ob das gelingt, ist offen. Die irische Ratspräsidentschaft endet im Dezember, ein Wechsel mitten in den Verhandlungen könnte das Verfahren verzögern. Mehrere Kanzleien rechnen nicht vor dem zweiten Quartal 2027 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Danach folgt eine Umsetzungsfrist. Die Kommission hatte 18 Monate vorgeschlagen, Rat und Parlament sprechen sich für 24 Monate aus. Die neuen Vorschriften dürften damit Ende 2028, eher aber im Verlauf des Jahres 2029 anwendbar werden. Ob die Level-2-Standards bis dahin vorliegen, ist nicht gesichert.
Parallel überprüft die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre Leitlinien zur Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen. Das hat sie in ihrem Arbeitsprogramm 2027 bestätigt. SFDR 2.0 greift viele Grundgedanken dieser Leitlinien auf, insbesondere die kategoriespezifischen Mindestausschlüsse auf Basis der CTB- und PAB-Rahmenwerke. Die neuen Namensregeln der Verordnung könnten die Leitlinien für die betroffenen Produkte ersetzen. Eine Entscheidung über deren Zukunft wird für das vierte Quartal 2027 erwartet, also nach Abschluss der SFDR-Verhandlungen.
Daneben arbeitet die ESMA mit den Aufsichtsbehörden für Versicherungen, Pensionseinrichtungen und Banken an weiteren Themen: an den technischen Regulierungsstandards, an Verbrauchertests zu den neuen Offenlegungen und Produktkategorien, an aktualisierten Fragen-und-Antworten-Dokumenten sowie an einer möglichen Stellungnahme dazu, Offenlegungen auf Unternehmensebene weniger prioritär zu behandeln. In der zweiten Jahreshälfte 2027 will die ESMA zudem Analysen zu ESG-Daten, Transition Finance und Green Bonds veröffentlichen. Geplant ist ausserdem eine Konsultation zu neuen Kennzeichnungsanforderungen (Tagging) für die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen. Noch vor Ende 2026 soll die Kommission technische Empfehlungen zur Vereinfachung der Offenlegungen unter der EU-Taxonomie erhalten – mit Fokus auf Betriebsausgaben (OpEx), zentrale Kennzahlen und einen geringeren Berichtsaufwand.
Für Schweizer Vermögensverwalter und Fondsanbieter, die ihre Produkte in der EU vertreiben, ist SFDR 2.0 unmittelbar relevant. Die neuen Namens- und Kategorieregeln gelten auch für Produkte aus Drittstaaten, die im Europäischen Wirtschaftsraum vermarktet werden. Wer heute einen Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds anbietet, muss prüfen, ob dieser künftig die Kriterien einer der neuen Kategorien erfüllt – oder ob eine Umbenennung oder Neuausrichtung ansteht.
Das Gesamtbild wird also klarer, doch wichtige Graubereiche bleiben. In der Praxis verharre der Markt deshalb noch in abwartender Haltung, schreibt Mortier, vor allem bei den Ausschlusskriterien, der Kalibrierung der Taxonomie-Quoten, der Behandlung von Staatsanleihen und den Anforderungen an Transition-Produkte.
Für Anleger bleibe die praktische Botschaft weitgehend unverändert: Entscheidend seien eine robuste Produktkonzeption, klar dokumentierte Methoden und eine transparente Offenlegung. Das Regelwerk werde sich noch weiterentwickeln, seine Richtung aber werde immer deutlicher. Mortiers Schluss: «Künftig dürfte der Fokus weniger auf marktüblichen Labels und stärker auf einer nachvollziehbaren und belastbaren Grundlage für jede Nachhaltigkeitsaussage liegen.»