09.12.2024, 11:25 Uhr
Die 100 Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im November eine durchschnittliche Performance von 1,46 Prozent. Geholfen haben speziell die globalen Aktien, während der Schweizer Markt etwas schwächer war. Die...
Als Folge des Brexit wurde viel über die Veränderungen der Spielregeln zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich geschrieben. Der Transfer britischer Vorsorgeguthaben in die Schweiz könne mit guter Vorbereitung jedoch weiterhin funktionieren, sagen Stefano Minuscoli und Cyrill Habegger von PensExpert.
International mobile Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben am Ende ihres Berufslebens nicht selten Vorsorgeguthaben in mehreren Staaten. "Oft äussern sie den Wunsch, im Ausland verdiente Vorsorgeguthaben zu transferieren, so dass bei Erreichen des Rentenalters alle Ersparnisse und Anwartschaften in einem Sozialversicherungssystem gebündelt sind", so Stefano Minuscoli, Kundenberater Freizügigkeit & 3a bei PensExpert. Das sei wegen geltender Bestimmungen jedoch nicht oder nur sehr beschränkt möglich.
Eine Ausnahme bildet das Vereinigte Königreich. Dort deponierte Vorsorgegelder – vergleichbar mit schweizerischen Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben – können steuerfrei in ausländische Systeme überwiesen werden, wenn diese als "Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme", kurz QROPS, gelten und die versicherten Personen weitere Anforderungen erfüllen.
Die Möglichkeit, unter QROPS britische Vorsorgeguthaben zu transferieren, sei etwa für Schweizer attraktiv, die einige Jahre im Vereinigten Königreich gearbeitet haben und Beiträge in eine lokale Vorsorgeeinrichtung leisteten, mittlerweile aber in die Schweiz zurückgekehrt sind. Andererseits könne der Transfer für Briten, die sich in der Schweiz niederlassen, lohnenswert sein.
Üblicherweise soll mit einem Transfer das Währungsrisiko eliminiert werden. Zudem sind die Bezugsmöglichkeiten im schweizerischen System flexibler: Das Guthaben kann als Kapital oder als Rente bezogen werden. "Nicht zuletzt ist eine Überweisung steuerlich günstig. In England werden im Fall einer Auszahlung bis zu 45% Steuern auf das Guthaben fällig, die Kapitalbezugssteuer ist in der Schweiz demgegenüber deutlich tiefer", erkärt Cyrill Habegger, Leiter Steuern bei PensExpert.
Weiter sei ein Transfer in die Schweiz auch daher vorteilhaft, da zahlreiche britische Pensionskassen als "defined benefit"-Pläne ausgestaltet sind. Das schweizerische Pendant dazu ist der Leistungsprimat. "Eine gute Rendite kommt in diesem Fall nicht direkt den Versicherten zugute. Zudem besteht ein gewisses Risiko, dass die Leistungen wegen der demografischen Entwicklung nicht ausbezahlt werden können – eine versicherte Person kann also einen Teil oder sogar das gesamte britische Vorsorgeguthaben verlieren", sagt Minuscoli.
Die Schweiz zählt nur zwei Institute, die als QROPS gelten, wovon nur die Freizügigkeitsstiftung "Independent" für die breite Bevölkerung zugänglich ist.
Neben der QROPS-Qualifikation der schweizerischen Vorsorgestiftung durch die britische Steuerbehörde müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Transfer steuerfrei klappt. Einerseits muss der Transfer in das Land erfolgen, wo die Vorsorgenehmer den aktuellen Wohnsitz haben. Dazu muss das Vereinigte Königreich definitiv verlassen worden sein. Zudem kann maximal ein Betrag von 1'073'100 britischen Pfund steuerfrei transferiert werden – abhängig davon, wann die Vorsorgegelder angespart wurden, kann der steuerfreie Betrag allerdings auch höher liegen. Schliesslich sind keine Bezüge vor dem 55. Altersjahr möglich. Je nach der persönlichen Situation können noch weitere Kriterien gelten.
Der Prozess der Überweisung ist relativ komplex. Zudem muss die empfangende Vorsorgeeinrichtung eine zehnjährige Meldungspflicht gegenüber der britischen Steuerbehörde garantieren, was den Administrationsaufwand erhöht und Kostenfolgen hat.