17.02.2026, 07:29 Uhr
Die Helvetia Asset Management will im März 2026 frisches Kapital für ihren Immobilienfonds aufnehmen – und damit ein Portfolio aus dem eigenen Konzern übernehmen. Die Finanzmarktaufsicht hat der Transaktion...
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat die Hälfte seines Vermögens verloren. Jetzt eskaliert die juristische Aufarbeitung des Skandals – mit einer neuen 82-Millionen-Forderung gegen Wirtschaftsprüfer und einer Feststellungsklage gegen zwölf Beklagte.
Es ist wohl der grösste Finanzkandal in der Geschichte der deutschen Pensionskassenlandschaft: Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB), die Pflicht-Rentenversicherung für rund 10.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen, steht vor geschätzten Verlusten von 1,1 Milliarden Euro – gut die Hälfte seines gesamten Anlagevermögens von zuletzt 2,2 Milliarden Euro. Was als Investmentstrategie die Altersvorsorge einer ganzen Berufsgruppe sichern sollte, endete in einem Fiasko aus Fehlinvestitionen, mutmasslichen Interessenkonflikten und versagender Aufsicht.
Wie rbb24 Recherche am Wochenende berichtete, hat das VZB nun erstmals auch eine Schadenersatzforderung gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhoben. Bei dem Unternehmen handelt es sich nach Informationen des Fachdienstes IPE um die Prüfgesellschaft Baker Tilly. Die geforderte Summe beträgt exakt 81.998.924,42 Euro.
Der Vorwurf wiegt schwer: Baker Tilly hatte den Jahresabschluss 2023 des VZB geprüft und testiert. Nach Auffassung der neuen VZB-Führung unter dem Vorsitzenden Thomas Schieritz sind die Prüfer dabei ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen. Die Argumentation des VZB: Hätten die Wirtschaftsprüfer die Unregelmässigkeiten erkannt und die Gremien informiert, wären keine weiteren Zahlungen in die betreffenden Anlagen geflossen. Der Schadensbetrag von knapp 82 Millionen Euro entspricht den Auszahlungen, die das VZB nach Abschluss der Prüfung ab September 2024 in diese Investments geleistet hat.
Bereits im Januar 2026 soll eine erste Zahlungsaufforderung an Baker Tilly erfolgt sein, die unbeantwortet blieb. Anfang Februar soll eine Mahnung erfolgt sein. Die Prüfgesellschaft hat sich inhaltlich bisher nicht zu den Vorwürfen geäussert und lediglich auf berufs- und strafrechtliche Verschwiegenheitspflichten verwiesen.
Die Forderung an Baker Tilly ist nur ein Baustein einer weit umfassenderen juristischen Offensive. Bereits Ende Dezember 2025 hatte das VZB beim Berliner Kammergericht beantragt, das Landgericht Berlin II als zuständiges Gericht für eine Feststellungsklage gegen insgesamt zwölf Beklagte zu bestimmen. Am 19. Februar 2026 gab das Kammergericht diesem Antrag statt.
Zu den Beklagten gehören die Düsseldorfer Apobank, die als Anlageberaterin des VZB fungierte, die Hamburger Niederlassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars als frühere Abschlussprüferin, das Land Berlin als zuständige Versicherungsaufsicht sowie neun ehemalige Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses des VZB. Ziel ist die Klärung der Verantwortlichkeiten und letztlich die Rückholung der verlorenen Gelder.
Die Apobank wies gegenüber Fachmedien eine Mitschuld an den Verlusten zurück. Forvis Mazars erklärte, der Schriftsatz liege nicht vor, und verwies ebenfalls auf laufende Verfahren.
Was die Affäre besonders brisant macht, ist die Art der Investments, in die das VZB die Beiträge seiner Mitglieder steckte. Statt in konservative, für ein Pflicht-Versorgungswerk angemessene Anlagen zu investieren, flossen Gelder unter anderem in Hotels, Ferienanlagen, Start-ups und – in einem besonders kuriosen Fall – in die HanseGarnelen AG, eine Garnelenzucht in Schleswig-Holstein. Allein dort dürften nach Einschätzung externer Prüfer rund 15 Millionen Euro verloren gegangen sein, als das Unternehmen im Sommer 2025 Insolvenz anmeldete.
Insgesamt verursachten Insolvenzen einzelner Beteiligungen Verluste von 274 Millionen Euro. Weitere Abschreibungen auf die grössten Engagements belaufen sich auf rund 791 Millionen Euro. VZB-Vorsitzender Schieritz hatte bereits im Dezember 2025 öffentlich erklärt, dass sich das Anlagevermögen in etwa halbiert habe. Er stellte zudem die Integrität der Bonitätsratings infrage: Dass fast alle 739 Millionen Euro an Darlehen zum Jahresende die gleiche Einstufung von BBB- trugen, sei statistisch völlig unwahrscheinlich.
Auch personell hat der Skandal Konsequenzen. Das Arbeitsgericht Berlin entschied Ende Januar 2026, dass die Kündigung des langjährigen VZB-Direktors Ralf Wohltmann grundsätzlich wirksam ist. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wohltmann seine Position missbraucht hatte, indem er in Unternehmen investiert war, die zugleich Geschäfte mit dem VZB machten – ein klarer Interessenkonflikt, auf den er das Versorgungswerk hätte hinweisen müssen.
Die fristlose Kündigung wurde allerdings aus formellen Gründen als unwirksam erklärt: Das VZB hätte sie innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe aussprechen müssen. Die ordentliche Kündigung greift daher erst zum 30. September 2026. Bis dahin steht Wohltmann, der rund 25 Jahre für das VZB tätig war, weiterhin sein Jahresgehalt von über 220.000 Euro zu. Eine Berufung beider Seiten gilt als wahrscheinlich.
Parallel ermittelt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung gegen ehemalige Gremienmitglieder.
Der Fall VZB hat eine Debatte ausgelöst, die weit über Berlin hinausreicht. Die berufsständischen Versorgungswerke – insgesamt über 90 Einrichtungen mit mehr als einer Million Pflichtmitgliedern – unterliegen in Deutschland keiner einheitlichen Aufsicht. Stattdessen sind sie der jeweiligen Landesaufsicht unterstellt. Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat zwar die Problematik zur Kenntnis genommen, aber öffentlich darauf hingewiesen, dass diese Fälle ausserhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen.
Im Fall des VZB lag die Aufsicht bei der Berliner Senatsverwaltung. Ob diese ihrer Pflicht ausreichend nachgekommen ist, ist eine der zentralen Fragen des anstehenden Gerichtsverfahrens – das Land Berlin ist nicht ohne Grund unter den Beklagten. Die interne Kontrolle des VZB wurde zudem von ehrenamtlich tätigen Zahnärzten ausgeübt, was die Frage aufwirft, ob diese über die nötige Fachkompetenz für die Überwachung komplexer Kapitalanlagen verfügten.