Esma-Empfehlung zu Cat Bonds gibt zu Reden

Die europäischen Behörden bewerten Katastrophenanleihen nicht als klassische Wertpapiere. (Bild Bilanol/Shutterstock)
Die europäischen Behörden bewerten Katastrophenanleihen nicht als klassische Wertpapiere. (Bild Bilanol/Shutterstock)

Die Esma will Cat-Bonds aus Ogaw-Fonds verbannen. Laut Experten ergibt dies Nachteile für Anleger und den Versicherungsschutz in Zeiten des Klimawandels.

02.09.2025, 09:33 Uhr
Alternatives | Anlagefonds | Strukturierte Produkte

Redaktion: sw

Mit ihrer Empfehlung vom Juni 2025 sorgte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) im Markt für Unruhe: Die Verantwortlichen schlagen vor, Privatanlegern den Zugang zu Rückversicherungsrisiken über Ogaw-Fonds zu untersagen. Betroffen sind insbesondere Katastrophenanleihen (Cat-Bonds-Anleihen), die Kapital zur Absicherung gegen Naturkatastrophen bereitstellen.

Ogaw steht für Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und bezeichnet eine Kategorie von EU-regulierten Investmentfonds, die das Vermögen von Anlegern bündeln und in Wertpapiere und andere liquide Finanzanlagen investieren. Ziel ist die Risikostreuung und der Schutz der Anleger durch strenge Regeln für Transparenz und die Zusammensetzung des Portfolios.

Der Hintergrund: Die EU kennt bislang keine einheitliche Definition des Begriffs «Wertpapier». Diese Lücke erschwert nicht nur die Einordnung innovativer Produkte, sondern führt zu struktureller Benachteiligung – und verunsichert Märkte, schreibt zum Beispiel das Private Banking Magazin.

Die Esma bewertet Katastrophenanleihen nicht als klassische Wertpapiere, weil sie an Naturereignisse geknüpft sind und daher eher Versicherungsprodukten als übertragbaren Wertpapieren ähneln. Diese Einschätzung steht im Widerspruch zur rechtlichen Auslegungspraxis vieler Länder, die Cat-Bonds klar als Schuldverschreibungen einstufen – und damit als Wertpapiere.

Wachsender Markt

Gerade in Zeiten zunehmender Klimaereignisse, wachsender Urbanisierung und globaler Vernetzung nimmt der Bedarf an Rückversicherung kontinuierlich zu. Bis in die 1990er-Jahre konnten Anleger nur indirekt über Aktien von Rückversicherern am Markt teilnehmen. Erst nach dem verheerenden Hurrikan Andrew 1992 entstanden die ersten Cat-Bonds. Sie bieten Investoren direkten Zugang zu Rückversicherungsrisiken – ohne die üblichen Kapitalmarktrisiken.

Heute ist der Bereich gewachsen: Mit einem Marktvolumen von rund 56 Milliarden US-Dollar. Ein Drittel dieses Marktes ist in Ogaw-konformen Fonds gebündelt.

Auch deshalb kritisieren Schweizer Asset-Manager die mögliche Regulierung. Sie befürchten, dass Privatanleger nicht mehr in Cat-Bond-Fonds investieren dürfen, wodurch der Versicherungsbranche wichtiges Kapital entzogen würde.

Die Empfehlung der Esma kommt «einem Verbot für Privatanleger gleich», sagt Daniel Grieger, Managing Partner beim Zürcher Vermögensverwalter Plenum Investment gegenüber der Fuw. Plenum verwaltet Kundengelder in Höhe von 1,7 Milliarden Dollar wovon der grösste Teil von den betroffenen Fonds stammt. «Bei einer Umsetzung würden die gepoolten Gelder von Privatanlegern abfliessen, was den gesamten Cat-Bond-Markt destabilisieren könnte», erläutert Grieger.

Die EU laufe ausserdem Gefahr, das internationale Ucits-Label zu «zerstören», wenn die Empfehlung der Esma umgesetzt wird. «Ucits hat sich zu einem weltweit anerkannten Namen entwickelt, der für gut regulierte Investmentfonds steht, in denen Privatanleger ihr Geld sicher anlegen können.»

Branchenverband wehrt sich

Schützenhilfe erhalten die Cat-Bonds-Anbieter von der European Fund and Asset Management Association (Efama), bei der wichtige Vermögensverwalter in Europa zusammengeschlossen sind, darunter bekannte Schweizer Namen wie UBS, Pictet, Lombard Odier und BCV.

Efama weist darauf hin, dass das Ucits-Label als «Goldstandard für Investmentfonds» gilt. «Jede Änderung an diesem System sollte sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass sie nicht zu unnötigen Marktstörungen führt», sagt Gwen Lehane, Senior Regulatory Policy Advisor, gegenüber der FuW.

Eine offizielle Stellungnahme zur Esma-Empfehlung hat der Verband bisher nicht veröffentlicht. Auch eine Antwort der EU-Kommission steht noch aus. Beobachter rechnen erst für nächstes Jahr mit einer Reaktion.

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