03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
34 Geldinstitute sollen sich regelmässig wegen Gehältern diverser Kategorien ausgetauscht haben. Nun eröffnet die Wettbewerbskommission (Weko) erstmals eine Vorabklärung wegen Lohnabsprachen.
Die Untersuchung richtet sich gegen 34 Banken ins sechs Deutschschweizer Regionen, heisst es in einer Mitteilung der Weko. Es gebe darunter grosse und kleine Institute, ergänzte Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Mutmasslich hätten die Banken insbesondere Löhne abgesprochen, welche für Lehr- und Studienabgänger sowie für Angestellte mit gewissen Weiterbildungen gelten würden, so Ducrey weiter. Die Absprachen seien gemäss den Weko-Informationen an Sitzungen erfolgt.
Der Weko-Direktor betonte allerdings, dass sich die Untersuchung ganz am Anfang befände. Nun würden die Informationen zusammengetragen. Üblicherweise entscheide sich nach rund einem Jahr, ob eine offizielle Untersuchung eröffnet werde.
Laut der Mitteilung geht es primär darum abzuklären, ob die Informationsaustausche über die Löhne «Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes» ergäben. Bei Bedarf könnten die Ermittlungen auf weitere Regionen und andere Unternehmen ausgedehnt werden.
Der Arbeitsmarkt rückt laut der Weko-Mitteilung immer mehr in den Fokus der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden rund um den Globus. In der Schweiz sei es nun aber das erste Mal, dass das Weko-Sekretariat mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersucht, die in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen könnten – weil sie nicht Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstellten.