03.12.2024, 15:42 Uhr
Der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission, Daniel Zuberbühler, fordert für die UBS deutlich höhere Eigenkapitalvorgaben. Damit solle das «desaströse» Szenario einer Abwicklung der Grossbank...
Die Finanzholding Highlight Event and Entertainment muss eine Busse wegen Verletzung der Ad hoc-Publizitätspflichten zahlen. Die Sanktionskommission der SIX hat eine Strafe von 40'000 Franken verhängt.
Die Busse sei wegen einer grobfahrlässigen, mittelschweren Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verhängt worden, teilt die SIX Exchange Regulation (SER) mit. So wurde der Geschäftsbericht 2021 nicht mittels Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht.
Im März 2023 war eine Untersuchung gegen die Gruppe eröffnet worden, gegen den Sanktionsbescheid hatte das Unternehmen Beschwerde eingereicht. Diese wurde abgewiesen. Nachdem Highlight Event and Entertainment auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet hat, ist der Entscheid rechtskräftig geworden.
Die Aktien von Highlight haben an der Börse einen schweren Stand. Von einem Höchst von 37 Franken im April vor vier Jahren verlor der ehemalige Highflyer markant an Wert. Ende 2023 kostete der Nebenwert noch 13 Franken und gab seither weiter auf 10 Franken am Donnerstag nach.