01.01.2026, 11:16 Uhr
Die Stimmung bei den Schweizer Industrieunternehmen hat sich im Dezember erneut eingetrübt. Die seit drei Jahren anhaltende Durststrecke setzt sich damit fort. Dagegen hellte sich das Bild im Dienstleistungssektor...
Das neue Schweizer Investitionsprüfgesetz markiert eine Zeitenwende: Künftig können Übernahmen durch ausländische Staatsinvestoren genehmigungspflichtig werden. Ein Überblick über Anwendungsbereich, Risiken und praktische Folgen für den M&A-Markt. Dr. iur. Alexander Lindemann und Dr. Tatiana Zakharova von LINDEMANNLAW geben einen Überblick über Anwendungsbereich, Risiken und praktische Folgen für den M&A-Markt.
Die Schweiz galt jahrzehntelang als eine der offensten Volkswirtschaften für ausländische Investitionen. Während andere Länder ihre Kontrollmechanismen verschärften, verzichtete die Eidgenossenschaft bewusst auf ein allgemeines Screening-System. Damit ist nun Schluss: Mit dem Investitionsprüfgesetz (IPG) führt die Schweiz erstmals eine gezielte Überprüfung bestimmter ausländischer Investitionen ein.
Das Gesetz ist eine Reaktion auf internationalen Druck und wachsende Bedenken im Inland – insbesondere nach Übernahmen strategisch wichtiger Schweizer Unternehmen durch staatliche oder staatsnahe ausländische Investoren – Stichwort Syngenta. Das IPG soll nun eine Regelungslücke schliessen, ohne die traditionelle Investitionsoffenheit aufzugeben. Dies schreiben Dr. iur. Alexander Lindemann und Dr. Tatiana Zakharova von LINDEMANNLAW in einer Analyse.
Anders als in den USA oder Grossbritannien ist das Schweizer System bewusst selektiv angelegt. Es greift nur, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Käufer ist ein ausländischer staatlicher oder staatlich kontrollierter Investor, es wird die Kontrolle über ein Schweizer Unternehmen erworben und dieses Unternehmen ist in einem sensiblen Sektor tätig.
Zu den sensiblen Bereichen dürften kritische Infrastrukturen, verteidigungsbezogene Aktivitäten und sicherheitsrelevante Technologien zählen – der genaue Umfang wird per Verordnung festgelegt. Rein passive Minderheitsbeteiligungen fallen in der Regel nicht unter die Regelung, sofern sie keine faktischen Kontrollrechte vermitteln.
Im internationalen Vergleich positioniert sich die Schweiz als später, aber zurückhaltender Mitläufer. Das US-amerikanische CFIUS-System ist laut Dr. Lindemann und Dr. Zakharova deutlich breiter angelegt und erfasst auch Minderheitsbeteiligungen sowie nachgelagerte Aktivitäten. Das britische Gesetz über nationale Sicherheit und Investitionen sieht obligatorische Meldepflichten in zahlreichen Sektoren vor. Deutschland und Frankreich haben ihre Schwellenwerte in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt.
Die Schweiz hingegen will eine investitionsfreundliche Jurisdiktion mit einem Sicherheitsventil bleiben – kein aggressiver Torwächter. Für Investoren, die mit den Screening-Prozessen in der EU oder den USA vertraut sind, dürfte das IPG also kaum als übertrieben erscheinen. Es beendet jedoch den Sonderstatus der Schweiz als screeningfreie Zone, so die Spezialisten von Lindemann Law.
Selbst ein wenig eng gefasstes Screening-System hat praktische Konsequenzen für den Dealmaking-Prozess. Die Investitionskontrolle wird zum Standardthema bei der Transaktionsplanung – idealerweise bereits in der Phase der Interessensbekundung.
Der Zeitplan kann sich verlängern: Die Möglichkeit eines Prüfverfahrens führt eine neue Variable zwischen Signing und Closing ein. Lange Fristen, aufschiebende Bedingungen und Risikoverteilungsklauseln müssen angepasst werden. In Wettbewerbsprozessen kann eine gute Vorbereitung auf das IPG-Verfahren die Attraktivität eines Angebots erhöhen.
Das grösste Risiko liegt in der Ungewissheit während der frühen Umsetzungsphase. Die Marktteilnehmer müssen erst ein Gefühl dafür entwickeln, wie die Behörden Begriffe wie «Kontrolle», «staatlicher Einfluss» und sektorale Relevanz interpretieren. Bei politisch heiklen Transaktionen können auch aussenwirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen.
Gleichzeitig bietet das neue Gesetz Chancen für gut vorbereitete Investoren. Wer frühzeitig strukturiert, transparente Governance-Konzepte vorlegt und ein klares langfristiges Investitionskonzept präsentiert, kann das Ausführungsrisiko erheblich reduzieren. Im Vergleich zu interventionistischeren Systemen dürfte die Schweiz ein relativ berechenbares Umfeld für strategische Übernahmen bleiben.
Gewiss ist: Mit dem Investitionsprüfgesetz kalibriert die Schweiz ihre Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen vorsichtig neu. Die Herausforderung wird sein, das Screening gezielt und ausnahmsweise einzusetzen – und nicht zur Routinehürde werden zu lassen. Für M&A-Transaktionen ändern sich nicht die Grundlagen, wohl aber der Rahmen. Wer die Investitionskontrolle frühzeitig einbezieht und Transaktionen entsprechend strukturiert, wird auch künftig erfolgreich in der Schweiz investieren können.