Aegon stuft Global Sustainable Sovereigns Bond Fund hoch

Der Sovereign Bond Fund wird im Rahmen der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) von Artikel 8 auf Artikel 9 heraufgestuft. (Bild Xedrar/Shutterstock)
Der Sovereign Bond Fund wird im Rahmen der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) von Artikel 8 auf Artikel 9 heraufgestuft. (Bild Xedrar/Shutterstock)

Der Aegon Global Sustainable Sovereign Bond Fund wird laut Mitteilung in der SFDR-Klassifizierung von Artikel 8 auf Artikel 9 heraufgestuft und erfülle damit die Nachfrage der Kunden nach umfassenden nachhaltigen Fondsangaben, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

16.05.2024, 09:32 Uhr
Anlagefonds | Nachhaltigkeit

Redaktion: sw

Das Ziel des Aegon Global Sustainable Sovereign Bond Fund sei die Anlage in finanzstarke Länder, die zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsziele im Sinne der UN Sustainable Development Goals (UN SDGs) beitragen.

Die neue SFDR-Klassifizierung entspreche der nachhaltigen Zielsetzung des Fonds und dem zugrunde liegenden Prozess der Integration von Nachhaltigkeitsresearch in die Portfoliokonstruktion.

Gemäss der SFDR müssen Fonds, die als Artikel 9 eingestuft werden, ein spezifisches nachhaltiges Anlageziel haben und obligatorische Informationen darüber offenlegen, wie dieses Ziel erreicht wird. Darüber hinaus müssen Artikel-9-Fonds genau wie Artikel-8-Fonds obligatorische Informationen darüber liefern, wie Nachhaltigkeitsrisiken und negative Auswirkungen berücksichtigt werden.

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