Frankreich fordert deutlich tiefere Busse von UBS

Die französischen Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt habe, um dort reiche Kunden anzuwerben. (Bild: Shutterstock.com/Pincasso)
Die französischen Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt habe, um dort reiche Kunden anzuwerben. (Bild: Shutterstock.com/Pincasso)

Im Pariser Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs hat die französische Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlich gefällten Urteile beantragt. Deutlich tiefer sollen dagegen die Geldstrafen ausfallen.

23.03.2021, 14:23 Uhr
Regulierung

Redaktion: rem

Die UBS soll eine Busse von mindestens 2 Mrd. Euro bezahlen und UBS Frankreich eine solche von 15 Mio. Euro, teilte das Sekretariat der Staatsanwaltschaft am Montagabend mit. Zudem fordert der französische Staat als Nebenkläger 1 Mrd. Euro als Schadenersatz. Damit müsste die UBS im Pariser Steuerhinterziehungsfall deutlich weniger bezahlen als zunächst verfügt, wie die Nachrichtenagentur AWP berichtet. Die gesamte Strafe beträgt nun 3 Mrd. Euro. Im Prozess von 2019 war die Bank zu einer Strafe von 3,7 Mrd. Euro und 800 Mio. Euro Schadenersatz – also total 4,5 Mrd. Euro – verurteilt worden.

Die UBS selber nimmt zu den Entwicklungen am Pariser Gericht nicht Stellung, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, wie ein Sprecher auf Anfrage von AWP mitteilte. Der Prozess dauert noch bis am morgigen Mittwoch. Bis ein Urteil gefällt wird, könnten aber noch Wochen oder Monate vergehen.

Anklagepunkte bestätigt

Der UBS wird vorgeworfen, französische Kunden dazu angestiftet zu haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt habe, um dort reiche Kunden anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet.

Die Bank habe damals ein grosses Interesse daran gezeigt, viel Geld einzusammeln, indem sie den Kunden eine effiziente Vermögensverwaltung angeboten hatte, resümierte die Staatsanwältin Muriel Fusina. Doch das besagte Vermögen oder zumindest Teile davon seien auch vor den französischen Steuerbehörden versteckt worden.

Strafe gegen Raoul Weil gefordert

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch an den Strafen für die verurteilen Mitarbeiter Hervé D'Halluin, Patrick de Fayet, Dieter Kiefer, Philippe Wick und Olivier Baudry festgehalten. Ausserdem fordert die Anklage für den vor zwei Jahren erstinstanzlich freigesprochenen früheren Chef der weltweiten Vermögensverwaltung, Raoul Weil, eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 300'000 Euro.

In dem seit dem 8. März in Paris laufenden Berufungsprozess verlangt die UBS für sich einen Freispruch. Im Jahr 2018 hatte die Bank für den Fall in Frankreich in ihren Büchern 450 Mio. Euro zurückgestellt.

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