Schweizer Anleger profitieren von UCITS-Richtlinien nachhaltig

Ariane Dehn, Head of Sales von Henderson Global Investors Schweiz
Ariane Dehn, Head of Sales von Henderson Global Investors Schweiz

Die Einführung der neuen EU-Fondsrichtlinie UCITS IV bildet zwar für die Fondsgesellschaften eine Herausforderung, bringt aber den Anlegern in der EU sowie in der Schweiz nachhaltige Vorteile. Eine Broschüre von Henderson Global Investors zeigt diese klar und einfach verständlich auf.

11.07.2011, 11:35 Uhr

Redaktion: hes


Die Einführung von UCITS IV in der EU begrüsst Ariane Dehn, Head of Sales von Henderson Global Investors in der Schweiz, als „Meilenstein par excellence“ im Fondsgeschäft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie und die entsprechenden Vorschriften seit 1. Juli 2011 anwenden. Eines der Hauptelemente der neuen Richtlinie ist das Key Investor Information Document (KID). Dieses ersetzt den vereinfachten Prospekt von UCITS III. „Besonders positiv ist, dass KID nun auch in der Schweiz per 15. Juli 2011 eingeführt wird“, freut sich Dehn.

KID sorgt für mehr Transparenz
Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen eine entsprechende Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) beschlossen, wobei den bestehenden Fonds eine dreijährige Übergangsfrist gewährt wird. Auf zwei A4 Seiten sollen in verständlicher Weise klar verständliche und für den Zielanleger angemessene Informationen über die Anlageziele, Wertenentwicklung, Renditen, Risiken, Produktkosten und Entschädigungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese vereinfachte Konstruktion wird den Anlegern einen raschen Einblick und Vergleichbarkeit mit den anderen UCITS-Produkten gewährleisten.

Als weiteren wesentlichen Vorteil von UCITS IV erachtet Ariane Dehn den im Vergleich zu UCITS III erleichterten grenzüberschreitenden Fondsvertrieb, insbesondere das vereinfachte und verkürzte Zulassungsverfahren ausserhalb des Herkunftslandes. Entsprechende Anpassungen der Schweizer Rechtsgrundlagen bei den kollektiven Kapitalanlagen zur Einhaltung internationaler Standards sind gemäss Dehn zu erwarten. Laut Bundesbehörden sei eine Anpassung des Kollektivanlagengesetzes in Vorbereitung. In Bezug auf die von einigen Seiten erwartete Gebührenverbilligung äussert sie sich eher vorsichtig, ist doch die Einführung mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. “Die Umsetzung der Richtlinie, die jede einzelne Fondsgesellschaft bis zum 1. Juli 2012 intern adoptieren muss, stellt eine Herausforderung dar“, warnt sie.

Neue Anlagemöglichkeiten voll ausschöpfen
Das Inkrafttreten von UCITS IV bringt also für den Schweizer Investor auf den ersten Blick keine grossen Vorteile, aber auch keine Nachteile. „Unsere Luxemburger Fondspalette, die zurzeit 23 Produkte umfasst, ist in der Schweiz unverändert zum Vertrieb zugelassen und bleibt für jedermann zugänglich“, bestätigt Ariane Dehn. Auf den zweiten Blick profitieren jedoch alle Anleger von den UCITS-Richtlinien nachhaltig. „Henderson hat die Chancen der bisherigen UCITS¬Richtlinien stets voll genutzt und wird auch die Möglichkeiten, welche die weiteren Fassungen geben, voll ausschöpfen, um für die Kunden eine möglichst optimale Wertentwicklung zu erzielen“, betont Dehn. Damit die breite Anlegerschaft die Möglichkeiten von UCITS-Fonds voll erfasst, hat Henderson eine leicht verständliche Broschüre herausgegeben. Diese kann hier in Deutsch und in Englisch als PDF heruntergeladen werden.

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