Generalversammlungen ohne Aktionäre

Die Stühle an den GVs bleiben in der nächsten Zeit leer. (Bild Shutterstock)
Die Stühle an den GVs bleiben in der nächsten Zeit leer. (Bild Shutterstock)

Das Coronavirus erreicht die Generalversammlungen in der Schweiz: Der Bundesrat erlässt eine Ausnahmebestimmung, wonach Generalversammlungen ohne Teilnahme der Aktionäre vor Ort durchgeführt werden können. Roche und CPH machen heute den Auftakt der "Geister-GVs".

17.03.2020, 10:25 Uhr

Redaktion: cwe

Der Bundesrat hat bis 19. April 2020 sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Davon betroffen sind auch zahlreiche Generalversammlungen, die in den nächsten Wochen stattfinden sollen.

Gemäss einer Ausnahmebestimmung in der COVID-19 Verordnung 2 des Bundesrates sind Generalversammlungen noch möglich, bei der die Stimmabgabe über unabhängige Stimmrechtsvertreter erfolgt. Eine physische Teilnahme an der Generalversammlung ist hingegen untersagt.

Statt Versammlungen von hunderten oder tausenden von Aktionären mit anschliessendem Essen und Geschenken werden die GVs im kleinsten Kreis stattfinden. Den Auftakt machen heute Roche und CPH Chemie + Papier Holding.

Alle Artikel anzeigen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Nutzung zu ermöglichen. Mit der Annahme der Cookies bestätigen Sie, dass Sie ein professioneller Anleger mit Sitz in der Schweiz sind.> Datenschutzerklärung