Weitere Bank beantragt Aufteilung der Dividendenzahlung 2019

Der Verwaltungsrat von EFG International schlägt der Generalversammlung die Halbierung der Dividendenzahlung vor. (Bild: Shutterstock.com/costello77)
Der Verwaltungsrat von EFG International schlägt der Generalversammlung die Halbierung der Dividendenzahlung vor. (Bild: Shutterstock.com/costello77)

Der Verwaltungsrat von EFG International folgt auch den Empfehlungen der Finanzmarktaufsicht und beantragt der Generalversammlung, die Dividende in zwei Tranchen auszuzahlen. Zuvor hatten bereits UBS, Credit Suisse und Julius Bär das gleiche Vorgehen angekündigt.

15.04.2020, 15:24 Uhr

Redaktion: rem

Der Verwaltungsrat von EFG International beantragt der Generalversammlung vom 29. April 2020 die Ende Februar kommunizierte Dividende von 0,30 Franken pro Aktie in zwei gleichen Tranchen auszuzahlen, wie die Privatbank am Mittwoch mitteilte. Vorerst sollen die Aktionäre eine Barausschüttung aus Kapitalreserven von 0,15 Franken je Aktie erhalten. An einer ausserordentlichen Generalversammlung im vierten Quartal werde dann eine weitere Barausschüttung von 0,15 Franken beantragt.

Mit der Aufteilung der Dividende kommt die Bank dem Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) nach. Diese hatte den Banken wegen der Corona-Krise vor zwei Wochen gewisse Erleichterungen bezüglich der Kapitalvorgaben, der sogenannten "Leverage Ratio", gewährt. Das heisst, die Banken müssen vorübergehend ihre Bilanzen mit weniger Eigenmittel unterlegen, um die Eigenmittelanforderungen der Finma erfüllen zu können. Quasi als Gegenleistung erwartete die Aufsicht von den Banken Zurückhaltung bei der Ausschüttung der Dividende.

EFG International folgt damit dem Vorgehen der beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse (investrends.ch berichtete) und der Privatbank Julius Bär, die den Aktionären ebenfalls eine Ausschüttung der Dividende 2019 in zwei Teilen vorschlägt. Dies erfolgt laut dem Verwaltungsrat auf Ersuchen der Finma und als Zeichen der Unterstützung der vereinten Anstrengungen aller Beteiligten sowie der vom Bundesrat am 25. März 2020 getroffenen Massnahmen in der COVID-19-Krise, wie es in einer Mitteilung des Instituts vom Dienstag heisst.

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