Verrechnungssteuer: Bundesrat will Standort Schweiz für Fremdkapitalmarkt stärken

Mit der Reform der Verrechnungssteuer will der Bundesrat  den Schweizer Fremdkapitalmarkt stärken. (Bild: Shutterstock.com/Valery Bareta)
Mit der Reform der Verrechnungssteuer will der Bundesrat den Schweizer Fremdkapitalmarkt stärken. (Bild: Shutterstock.com/Valery Bareta)

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer verabschiedet. Die Reform sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen ersatzlos abzuschaffen. Davon ausgenommen sind inländische natürliche Personen. Mit der Reform soll der Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und Konzernfinanzierungsaktivitäten aller Branchen gestärkt werden.

15.04.2021, 16:36 Uhr

Redaktion: rem

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Reform der Verrechnungssteuer verabschiedet, wie die Landesregierung am Donnerstag mitteilte. Die Reform sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen ersatzlos abzuschaffen. Hiervon ausgenommen sind die Zinsen auf Kundenguthaben an inländische natürliche Personen.

Mit der Reform sei davon auszugehen, dass die bisher im Ausland getätigte Ausgabe von Obligationen künftig vermehrt aus der Schweiz heraus erfolgen werde. Dadurch könne der Schweizer Fremdkapitalmarkt gestärkt werden, so der Bundesrat. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen setze zudem einen Anreiz, auch konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz durchzuführen. Insgesamt stärke die Reform den Fremdkapitalmarkt und werde mittel- und langfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse in der Schweiz auslösen. Zudem hebt der Bundesrat die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen auf. Damit wird es attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.

Finanzielle Effekte

Die Reform führe einmalig und kurzfristig zu Mindereinnahmen von geschätzten 1000 Mio. CHF, die jedoch beim Bund durch Rückstellungen gedeckt und damit nicht budgetwirksam seien. Die einmaligen Mindereinnahmen ergeben sich daraus, dass die Rückerstattung der bestehenden Verrechnungssteuer auf Zinserträgen noch bis zu drei Jahre beantragt werden kann.

Die wiederkehrenden statischen Mindereinnahmen werden auf 170 Mio. CHF geschätzt. Steigt das Zinsniveau, steigen auch diese Mindereinnahmen. Davon tragen die Kantone 10% und der Bund 90%. Die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen führt beim Bund zu jährlichen Mindereinnahmen von 25 Mio. CHF.

Dynamisch betrachtet weise die Reform aufgrund von Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulsen ein attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, so der Bundesrat. Er geht davon aus, dass die Reform beim Bund nach etwa fünf Jahren selbstfinanzierend sein dürfte. Für die Kantone und Gemeinden, bei denen die wiederkehrenden Mindereinnahmen sehr viel geringer ausfallen, sollten die Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse bereits innerhalb kürzerer Frist zu Mehreinnahmen führen.

Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern

Gleichzeitig eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer. Es kann neu ab einer Beteiligung von 10% in Anspruch genommen werden. Auch das Bewilligungsverfahren werde administrativ vereinfacht. Dies habe nahezu keine finanziellen Auswirkungen und keinen nennenswerten Effekt auf die Steuersicherung. Die Unternehmen erhalten einen Liquiditätsvorteil zulasten eines Liquiditätsnachteils beim Bund. Dieser sei aber im heutigen Zinsumfeld vernachlässigbar.

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