SFAMA fordert Verbesserungen bei FIDLEG und FINIG

(Foto Lupo, pixelio.de)
(Foto Lupo, pixelio.de)

Laut Stellungnahme der SFAMA stellen die Entwürfe zu FIDLEG und FINIG für den Finanzplatz Schweiz eine Chance dar. Es bedarf jedoch noch diverse Verbesserungen und Korrekturen.

09.10.2014, 15:52 Uhr

Redaktion: jod

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) reichte die Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA ihre Stellungnahme ein.

Mit der Vorlage soll der Kundenschutz im Finanzsektor gestärkt werden. Zudem werden gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen („Level Playing Field“) für Anbieter verschiedener Finanzdienstleistungen und -produkte angestrebt, um entsprechende Marktverzerrungen zuverringern. Schliesslich sollen die neuen Vorschriften die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken. Die SFAMA unterstützt diese Zielsetzungen, fordert jedoch substanzielle Verbesserungen für ein FIDLEG und ein FINIG.

Wesentliche Korrekturen und Forderungen
„Vor dem Hintergrund, dass Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkte zu einem grossen Teil in die EU exportiert werden, ist eine Orientierung an der EU-Regulierung notwendig. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass diese nur soweit massgebend ist, wie es im Hinblick auf die Sicherstellung künftiger Exportmöglichkeiten von Finanzdienstleistungen und -produkten nötig ist“, fordert Markus Fuchs, SFAMA-Geschäftsführer.

Die Vorlage schiesst in verschiedenen Bereichen über die verfolgte Zielsetzung hinaus und muss entsprechend angepasst werden:

• Mit Blick auf den internationalen Wettbewerb um die Verwaltung von Vorsorgegeldern spielt der Aufsichtsstatus häufig eine wichtige Rolle. Die vorgeschlagene Beschränkung des Status als qualifizierter Vermögensverwalter auf Verwalter von Vermögenswerten ausschliesslich schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen wäre für die angestrebte Stärkung des Asset Managements in der Schweiz fatal.

• Die SFAMA fordert, die zwingende Beauftragung aufsichtsrechtlicher Prüfgesellschaften für Asset Manager aufzugeben. Sie ist durch ein System zu ersetzen, welches sowohl die FINMA als auch die Beaufsichtigten selbst stärker in die Pflicht nimmt. So könnten unnötige Kosten reduziert und den internationalen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung getragen werden.

• Alle externen Anlageberater sind künftig einer prudenziellen Aufsicht zu unterstellen. Ihre Rolle unterscheidet sich kaum von jener der Vermögensverwalter. Hier drängt sich eine Unterstellung auch mit Blick auf die entsprechende Regelung in der EU auf.

• Die SFAMA lehnt die Registrierungspflicht für Kundenberater ab. Sie wäre mit enormem Aufwand verbunden, brächte aber keinen Mehrwert für die Kunden und würde damit die Qualität des Finanzplatzes nicht verbessern. Es besteht diesbezüglich kein internationaler Druck.

• Die SFAMA lehnt die im FIDLEG vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung mehrheitlich ab. Die auf den Finanzsektor beschränkten Regelungen würden erhebliche Zusatzkosten für in der Schweiz tätige Finanzdienstleister verursachen. Es besteht auch hier kein Druck aufgrund internationaler Standards.

Die Vernehmlassungsantwort der SFAMA steht auf Deutsch unter www.sfama.ch zur Verfügung.

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