SFA begrüsst die Annahme der AIFM-Richtlinie durch EU

12.11.2010, 08:38 Uhr

An der Abstimmung vom 11.11.2010 wurde die EU-Richtlinie für Alternative Investment Fund Managers (AIFM) vom EU-Parlament verabschiedet. Die Swiss Funds Association SFA begrüsst diesen Entscheid. In den kommenden Monaten werden noch zahlreiche unbestimmte Gesetzesbegriffe konkretisiert werden müssen.

Verglichen mit der im April 2009 präsentierten Version enthält der nun vorliegende Gesetzestext zwei für die Schweiz wesentliche Verbesserungen: 1. Auch mit der AIFM-RL besteht die Möglichkeit, das Portfoliomanagement und/oder das Riskmanagement für in der EU aufgelegte Alternative Investment Funds an einen in der Schweiz domizilierten Manager zu delegieren, sofern dieser der FINMA-Aufsicht untersteht. 2. Schweizer Assetmanager können zu einem späteren Zeitpunkt eine Vertriebsbewilligung für einen oder mehrere EU-Mitgliedstaaten oder sogar einen EU-Pass erwerben. Dazu müssen sie allerdings vergleichbaren Anforderungen wie EU-Manager entsprechen.

Zudem muss die Schweiz gewisse Bedingungen erfüllen, zum Beispiel der Abschluss aufsichtsrechtlicher Kooperations- und Doppelbesteuerungsabkommen (OECD 26). „Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass dies zu erreichen ist. Dazu werden auch gewisse Anpassungen an das Kollektivanlagengesetz erforderlich sein, welche die SFA aktiv unterstützt. Die zuständigen Schweizer Behörden sollten nun die notwendigen Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden möglichst rasch umsetzen“, fordert Martin Thommen, Präsident der SFA. „Auch mit der AIFM-RL bleibt unser Land ein attraktiver Standort für Asset Manager aus dem Hedge-Funds- und Private-Equity-Bereich. Dazu müssen aber auch die Vorteile der Schweiz als Drittstaat durch eine weiterhin pragmatische, am reduzierten Schutzbedürfnis institutioneller Investoren orientierte, Regulierung genutzt werden“, erklärt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.

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