23.07.2026, 09:13 Uhr
Der Derivate-Spezialist Leonteq hat im ersten Halbjahr 2026 die Rückkehr in die Gewinnzone geschafft. Der Konzerngewinn stieg um 37 Prozent auf 12,7 Millionen Franken. Wachstum in allen Regionen und ein konsequentes...
Die FINMA unterzieht ihr Rundschreiben "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" einer Totalrevision und startet hierzu eine Anhörung bis zum 3. Juni 2013. Das Rundschreiben wird neu den Titel "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen" tragen.
In ihrem geltenden Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) konkretisiert die FINMA den Begriff der "öffentlichen Werbung" und legt fest, in welchen Fällen das Anbieten oder Vertreiben von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz oder von der Schweiz aus öffentliche Werbung darstellt.
Mit den am 1. März 2013 in Kraft getretenen Revisionen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) fällt der Begriff der "Öffentlichen Werbung" weg und wird durch den Begriff des "Vertriebs" ersetzt. Da somit zentrale Kriterien, namentlich der Begriff der "Öffentlichkeit", nach den Revisionen Gesetz und Verordnung nicht mehr relevant sind, macht dies eine Totalrevision des geltenden Rundschreibens erforderlich. Das neue Rundschreiben wird das geltende Rundschreiben 2008/8 ersetzen.
Das neue Rundschreiben setzt die Änderungen der KAG- und KKV-Revision im Bereich des Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen um. Es konkretisiert insbesondere den Begriff des Vertriebs und führt aus, welche Tätigkeiten als Vertrieb zu qualifizieren sind und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.
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