10.07.2026, 08:59 Uhr
Die erneute, deutlich schärfere Eskalation zwischen den USA und dem Iran wirft die Frage auf, wie nachhaltig der Inflationsschub ist, den der Konflikt seit Kriegsausbruch Ende Februar 2026 ausgelöst hat. Was sind...
Das Coronavirus erreicht die Generalversammlungen in der Schweiz: Der Bundesrat erlässt eine Ausnahmebestimmung, wonach Generalversammlungen ohne Teilnahme der Aktionäre vor Ort durchgeführt werden können. Roche und CPH machen heute den Auftakt der "Geister-GVs".
Der Bundesrat hat bis 19. April 2020 sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Davon betroffen sind auch zahlreiche Generalversammlungen, die in den nächsten Wochen stattfinden sollen.
Gemäss einer Ausnahmebestimmung in der COVID-19 Verordnung 2 des Bundesrates sind Generalversammlungen noch möglich, bei der die Stimmabgabe über unabhängige Stimmrechtsvertreter erfolgt. Eine physische Teilnahme an der Generalversammlung ist hingegen untersagt.
Statt Versammlungen von hunderten oder tausenden von Aktionären mit anschliessendem Essen und Geschenken werden die GVs im kleinsten Kreis stattfinden. Den Auftakt machen heute Roche und CPH Chemie + Papier Holding.