GAM nominiert drei Frauen in den Verwaltungsrat

Inès de Dinechin, Anne Empain und Donatella Ceccarelli sollen am 15. Mai in den Verwaltungsrat gewählt werden. (Bilder pd)
Inès de Dinechin, Anne Empain und Donatella Ceccarelli sollen am 15. Mai in den Verwaltungsrat gewählt werden. (Bilder pd)

Der Asset-Manager GAM nennt in der Einladung zur Generalversammlung die drei angekündigten Verwaltungsratsmitglieder. Zur Neuwahl vorgeschlagen sind Inès de Dinechin, Anne Empain und Donatella Ceccarelli. Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung bei der geplanten Kapitalerhöhung.

23.04.2024, 09:53 Uhr

Redaktion: AWP

Damit werde sich der VR künftig aus drei weiblichen und vier männlichen Mitgliedern zusammensetzen. Die Wahl der drei Frauen führe dazu, dass «eine Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats nicht-exekutiv und unabhängig» sei, heisst es. GAM hatte im März bereits angekündigt, drei «erfahrene Kandidatinnen» zu nominieren. Die vier bisherigen Mitglieder Antoine Spillmann (Präsident), Anthony Maarek, Jeremy Smouha und Carlos Esteve stellen sich einer Wiederwahl.

Inès de Dinechin verfügt laut Mitteilung über 30 Jahre Erfahrung in der Leitung von Finanzinstituten. Ab 2012 war sie durchgehend in verschiedenen Positionen als CEO, Vorsitzende oder Verwaltungsratsmitglied bei diversen Unternehmen tätig.

Bei Anne Empain handelt es sich um eine Rechtsanwältin mit über 30 Jahren Berufserfahrung im Investmentbanking und in der Vermögensverwaltung in London und der Schweiz, wie es heisst. Sie hatte verschiedene Leitungsfunktionen in den Bereichen Recht inne, unter anderem bei der UBP, der CS oder Morgan Stanley.

Donatella Ceccarelli war unter anderem während zwölf Jahren Vorstandsvorsitzende der Flick Privatstiftung und Geschäftsführerin des Flick Family Office. Zuvor war sie unter anderem bei Lehman Brothers International oder bei der Deutschen Bank tätig. Sie hatte zudem bereits verschiedene Verwaltungsratsmandate inne.

Ausnahme erlaubt bei Kapitalerhöhung

An der Generalversammlung vom 15. Mai 2024 hat GAM zudem eine Kapitalerhöhung von bis zu 100 Millionen Franken beantragt. Damit solle die langfristige Stabilität von GAM gefördert und die Wachstumsstrategie unterstützt werden. Die Kapitalerhöhung soll vollständig vom Ankeraktionär gezeichnet werden. Rock Investment und die in gemeinsamer Absprache handelnden Personen und Gesellschaften erhalten von der Übernahmekommission (UEK) eine Ausnahmeregelung.

Demnach wird der GAM-Ankeraktionär ohne Auflagen von der Pflicht, ein Übernahmeangebot für sämtliche kotierten Aktien zu unterbreiten, befreit, wie GAM mitteilte. Gegen den UEK-Entscheid vom 19. April können Aktionäre, die mindestens drei Prozent der Stimmrechte von GAM halten, innerhalb von fünf Börsentagen Einsprache einlegen.

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